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UFSW RV/0037-W/07Verfügt der "Bescheid im gemäß §303 BAO wiederaufgenommenen Verfahren" auch die Wiederaufnahme des Gesellschaftssteuerverfahrens?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2007

…Bescheid ermittelte. Soweit das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung ausführt, es könne auch die Begründung des Bescheides als Auslegungsbehelf herangezogen werden soferne der Spruch für sich alleine Zweifel offenlässt und darauf basierend die Ansicht vertritt, es wäre durch den in der Begründung angeführten Hinweis auf die…

UFSW RV/0683-W/04Antrag auf Bescheidaufhebung wegen Nichtbeachtung der Einkommensteuerrichtlinien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2004

…für die seitens der Bw. ins Treffen geführten EStR 2000, werden diese doch im Einleitungssatz nur als Auslegungsbehelf bezeichnet, woraus eine rechtliche Bindung der Abgabenbehörden an diese Richtlinien nicht erkennbar ist. Aus der Textierung der RZ 4245 der EStR 2000 ("... Es bestehen keine Bedenken bei…

UFSG RV/0382-G/03Tätigkeit eines Elektrotechnikers ist nicht verwandt mit der eines Tischlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn J.S., vom 14. August 2003, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. Juli 2003, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber übt nach seinen Angaben…

UFSL RV/0543-L/09Darstellung des Wiederaufnahmetatbestandes und der Wiederaufnahmegründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2012

…nennen. Wenn und soweit der Spruch eines Bescheides Zweifel an seinem Inhalt aufkommen lässt, ist die Begründung eines Bescheides jedenfalls als Auslegungsbehelf mitheranzuziehen. In den in der Praxis am häufigsten vorkommenden, vielfach gleichgelagerten Fällen wird in der Begründung einer Wiederaufnahmeverfügung auf die Feststellungen einer abgabenbehördlichen…

UFSZ3K ZRV/0030-Z3K/03Nachträgliche buchmäßige Erfassung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.01.2006

…Beurteilung des Inhalts eines Bescheides ist davon auszugehen, dass Spruch und Begründung eines Bescheides eine Einheit bilden. Die dem Spruch beigegebene Begründung kann aber nur dann als Auslegungsbehelf herangezogen werden, wenn der Spruch eines Bescheides für sich allein beurteilt, Zweifel an seinem Inhalt offen lässt…

UFSI RV/0233-I/06Abgrenzung von Fahrtkosten iSd § 16 Abs 1 EStG gegenüber Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei wechselndem Einsatzort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2007

…behandelt" worden. Unter Bedachtnahme auf eine gewisse Rechtssicherheit werde um steuerlich gleichwertige Behandlung ersucht. 7.) Vorweg ist festzuhalten, dass der Unabhängige Finanzsenat seine Entscheidung auf der Grundlage (ordnungsgemäß kundgemachter) Gesetze und nicht auf der Basis dazu ergangener Auslegungsbehelfe zu treffen hat, zumal dann, wenn aus…

UFSL RV/1064-L/09Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.07.2012

…auf diese Richtlinien zu unterbleiben. Im Übrigen handelt es sich bei den Einkommensteuerrichtlinien um einen Erlass, der lediglich einen Auslegungsbehelf darstellt, woraus über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten nicht abgeleitet werden können. Insoweit ist der Berichtigungsbescheid vom 13. August 2009 mit Rechtswidrigkeit behaftet…

UFSL RV/0889-L/08Tagesdiäten bei eintägigen beruflichen Reisen in verschiedenen Einsatzgebieten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2009

…Wie aber im Einleitungsabsatz dieser Rechtsquelle angeführt, stellen diese Richtlinien einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Die Rechtsprechung des UFS (und auch des VwGH) hat sich aber ausschließlich an gesetzliche…

UFSL RV/0341-L/08Steuerfreiheit des Altersteilzeitgeldes für 2002 bis 2004 bei Inanspruchnahme vor dem 1. Jänner 2004.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…8 mit einem besonderen Steuersatz versteuert werden, in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden. (6) Die vom BMF als Auslegungsbehelf zum EStG 1988 erlassenen EStR 2000, Rz 4854 idF. des "zweiten EStR-Wartungserlasses 2006" vom 1.2.2007 lautet (auszugsweise): "Kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang…

UFSL RV/0340-L/08Steuerpflicht des Altersteilzeitgeldes für 2002 bis 2005 bei Inanspruchnahme vor dem 1. Jänner 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…8 mit einem besonderen Steuersatz versteuert werden, in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden. (6) Die vom BMF als Auslegungsbehelf zum EStG 1988 erlassenen EStR 2000, Rz 4854 idF. des "zweiten EStR-Wartungserlasses 2006" vom 1.2.2007 lautet (auszugsweise): "Kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang…

UFSL RV/0316-L/08Für Fahrten von Vermietern zum seit mehreren Jahren selben Mietobjekt stehen wegen der in typisierender Betrachtungsweise vorhandenen Kenntnis der günstigen Verpflegsmöglichkeiten keine Diäten zu. Außerdem stehen bei derartigen Fahrten schon mangels Nächtigung und der daher bestehenden Möglichkeit der Vermeidung eines Verpflegungsmehraufwandes durch entsprechende zeitliche Lagerung der Mahlzeiten bzw. Mitnahme von Lebensmitteln keine Diäten zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2009

…Da es hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Reisekosten eine divergierende Rechtsprechung gebe, habe das Bundesministerium für Finanzen in den Einkommensteuerrichtlinien (EStR) den Umfang der zu berücksichtigenden Verpflegungsmehraufwendungen geregelt. Die EStR stellten für die Behörde einen Auslegungsbehelf mit dem Ziel, eine einheitliche Vorgangsweise im Bundesgebiet sicherzustellen, dar…

UFSL RV/0013-L/04Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Einlösung einer Besserungsforderung, die unter ihrem Nennwert erworben wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2006Teil 2/2

…als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Hiezu ist zunächst festzustellen, dass die Einkommensteuer-Richtlinien - wie einleitend dort festgehalten - nur einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz bilden, daraus aber über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten nicht abgeleitet werden können. Aufgabe des Unabhängigen Finanzsenates war es daher, im Berufungsverfahren…

UFSK RV/0201-K/06Investitionszuwachsprämie bei der Gewinnermittlung nach der Verordnung BGBl. II 1999/227 (betreffend nichtbuchführende Gaststättenbetriebe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.10.2006

…EStR), insbesondere der Rz 8216 rechtlich korrekt vorgegangen sei, so sei der Inhalt der EStR nicht zutreffend. Die EStR seien nur ein Auslegungsbehelf im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten könnten aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. § 108e Abs…

UFSW RV/4183-W/02Umsatzsteuerbefreiung für Privatlehrer in der Rechtsform einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.09.2005

…Begründung lediglich die Auffassung der Finanzverwaltung lt. Umsatzsteuerrichtlinien 2000, RZ 879 übernommen worden. Die Umsatzsteuerrichtlinien würden jedoch nur einen Auslegungsbehelf zum Umsatzsteuergesetz 1994 darstellen, und über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten daraus nicht abgeleitet werden können. Auch würde die enge Auslegung des Wortbegriffes…

UFSL RV/0120-L/05Investitionszuwachsprämie bei Pauschalierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2005

…RZ 8216 der Einkommensteuerrichtlinien (EStR) 2000 Bezug genommen worden. Wie aus deren Einleitung hervorgehe, stellten diese lediglich einen Auslegungsbehelf zum EStG 1988 dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten könnten hieraus nicht abgeleitet werden. Diese Richtlinienaussage könne aus dem Gesetzestext keinesfalls abgeleitet werden…

UFSK RV/0214-K/021. Aufwendungen doppelter Haushaltsführung und Kosten für Familienheimfahrten eines ledigen und alleinstehenden Arbeitnehmers. 2. Steuerbefreite Einnahmen nach § 3 Abs.1 Z22 lit.a EStG 1988 vermögen im Einzelfall Werbungskosten eines Milizoffiziers nicht zur Gänze auszuschließen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2004Teil 3/3

…2 über "Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte", gehen ins Leere. Diesbezüglich gilt festzuhalten, dass die LStR 2002 ebenso wie diverse andere Steuerkommentare einen hilfreichen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 darzustellen vermögen. Wenn der Bw. bei seiner Argumentation auch auf die einzelnen Rz 291ff der…

UFSG RV/0677-G/02Besondere Pensionsbeiträge eines Primararztes stellen keine Werbungskosten dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2004

…a) Es ist klar, dass § 4 Gewinnermittlungsvorschriften betrifft und nicht unmittelbar Werbungskosten definiert. Dennoch meinen wir, dass im vorliegenden Fall zumindest ein Auslegungsbehelf vorliegt, da die Bestimmungen des § 4 und des § 16 hinsichtlich der Personenversicherungen ganz ähnlich gestaltet sind insofern nämlich, als Personenversicherungen unter bestimmten…

UFSL RV/0206-L/09Geltendmachung einer sachlichen Unbilligkeit unter Hinweis auf § 3 Z 1 und Z 2 lit. b der Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2010Teil 2/2

…Abs. 1 der VO. Nach den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf soll ein Vertrauen auf die Rechtsprechung der Höchstgerichte gleichermaßen geschützt werden wie veröffentlichte Rechtsauslegungen des BMF. Hinsichtlich der Auslegungsbehelfe des BMF wurde - vermutlich aus Gründen der Authentizität - daher vorausgesetzt, dass diese im AÖF veröffentlicht worden sind…

UFSG RV/0108-G/07Pendlerpauschale bei ein bis zwei mal wöchentlicher Fahrt vom Wohnsitz zur rund 176 km entfernten Arbeitsstätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2009

…dass das in den Lohnsteuerrichtlinien genannte Kriterium (mindestens 11 Fahrten im Monat) nicht erfüllt werde (nur 46 Hin- und Rückfahrten jährlich). Da es sich bei den Lohnsteuerrichtlinien aber nur um Auslegungsbehelfe handle, können daraus keine über die einkommensteuerlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten abgeleitet werden…

UFSG RV/0109-G/07Pendlerpauschale bei ein bis zwei mal wöchentlicher Fahrt vom Wohnsitz zur rund 176 km entfernten Arbeitsstätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2009

…dass das in den Lohnsteuerrichtlinien genannte Kriterium (mindestens 11 Fahrten im Monat) nicht erfüllt werde (nur 46 Hin- und Rückfahrten jährlich). Da es sich bei den Lohnsteuerrichtlinien aber nur um Auslegungsbehelfe handle, können daraus keine über die einkommensteuerlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten abgeleitet werden…