1. Begriffsbestimmungen 1.1. Relevante Tätigkeit, § 3 DPMG 1.1.1. Kann es zu einer Meldepflicht kommen, wenn mit einem Plattformbetreiber verbundene Rechtsträger auf der Plattform Tätigkeiten iSd § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 DPMG anbieten? Gemäß § 3 Abs. 1 DPMG ist die Tätigkeit…
…Bescheid ermittelte. Soweit das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung ausführt, es könne auch die Begründung des Bescheides als Auslegungsbehelf herangezogen werden soferne der Spruch für sich alleine Zweifel offenlässt und darauf basierend die Ansicht vertritt, es wäre durch den in der Begründung angeführten Hinweis auf die…
…für die seitens der Bw. ins Treffen geführten EStR 2000, werden diese doch im Einleitungssatz nur als Auslegungsbehelf bezeichnet, woraus eine rechtliche Bindung der Abgabenbehörden an diese Richtlinien nicht erkennbar ist. Aus der Textierung der RZ 4245 der EStR 2000 ("... Es bestehen keine Bedenken bei…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn J.S., vom 14. August 2003, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. Juli 2003, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber übt nach seinen Angaben…
…Antworten zum Fixkostenzuschuss 800.000" (FAQ) stellen hingegen keine Rechtsquelle, sondern lediglich Auslegungsbehelfe zu den oben angeführten Verordnungen dar. Ob die FAQ Vertragsbestandteil der zivilrechtlichen Förderverträge mit der COFAG waren oder nicht, ist vor dem Hintergrund der vom Gericht vertretenen grundsätzlichen Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen…
…Die vom BMF veröffentlichten "Fragen und Antworten zum Fixkostenzuschuss" (FAQs) stellen hingegen keine Rechtsquelle, sondern lediglich einen Auslegungsbehelf zur oben angeführten Verordnung dar. 4.2. Beurteilung des Anspruchs der bfP auf einen Fixkostenzuschuss Punkt 4.4 der FKZ-RL enthält verschiedene Bestimmungen zur Berechnung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Dr. Alfred K*****, *****Adresse*****, vertreten durch PWT Pannonische Wirtschaftstreuhand GmbH, 7201 Neudörfl, Hauptstraße 26, vom 3. 1. 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, 7001 Eisenstadt…
…nennen. Wenn und soweit der Spruch eines Bescheides Zweifel an seinem Inhalt aufkommen lässt, ist die Begründung eines Bescheides jedenfalls als Auslegungsbehelf mitheranzuziehen. In den in der Praxis am häufigsten vorkommenden, vielfach gleichgelagerten Fällen wird in der Begründung einer Wiederaufnahmeverfügung auf die Feststellungen einer abgabenbehördlichen…
…Beurteilung des Inhalts eines Bescheides ist davon auszugehen, dass Spruch und Begründung eines Bescheides eine Einheit bilden. Die dem Spruch beigegebene Begründung kann aber nur dann als Auslegungsbehelf herangezogen werden, wenn der Spruch eines Bescheides für sich allein beurteilt, Zweifel an seinem Inhalt offen lässt…
…behandelt" worden. Unter Bedachtnahme auf eine gewisse Rechtssicherheit werde um steuerlich gleichwertige Behandlung ersucht. 7.) Vorweg ist festzuhalten, dass der Unabhängige Finanzsenat seine Entscheidung auf der Grundlage (ordnungsgemäß kundgemachter) Gesetze und nicht auf der Basis dazu ergangener Auslegungsbehelfe zu treffen hat, zumal dann, wenn aus…
- Dem Gleichheitssatz wohnt ein Sachlichkeitsgebot inne (zB VfSlg 7.182/1973; 8.328/1978; 9094/1981; 10.692/1985; 13.011/1992; 17.414/2004; 18.747 /2009): Maßgebend ist alleine der objektive Gehalt der Regelung (zB VfSlg 10.365/1985), während Absichten, Motive oder…
Die Arbeitsrichtlinie Drogenausgangsstoffe (VB-0221) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Union und…
Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000) stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 idF vor dem Budgetbegleitgesetz 2001 und dem Kapitalmarktoffensive-Gesetz dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien…
Die Arbeitsrichtlinie UP-6500 MERCOSUR stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen…
Der PV-Erlass stellt einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung iZm Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen…
Die Arbeitsrichtlinie Quecksilber (VB-0840) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen…
Die Arbeitsrichtlinie Verbrauchsteuern (VS-1000) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und sonstigen Organen der Finanzverwaltung in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich zu vollziehenden Regelungen dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen…
Die Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EU) 2016/2031, der Verordnung (EU) 2017/625 in Bezug auf Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die als Wirt für Schädlinge…
Die Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) stellen einen Auslegungsbehelf zum Fremdvergleichsgrundsatz dar und dienen der Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung desselben. Sie sind als Zusammenfassung der geltenden Verrechnungspreisbestimmungen und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und…
Die Arbeitsrichtlinie Marktüberwachung (VB-0720) stellt einen Auslegungsbehelf zur Verordnung (EU) 2019/1020 in Bezug auf die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen auf Grund dieser Verordnung durchzuführenden Kontrollen von in den Unionsmarkt eingeführten Produkten dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über…