Findok · Richtlinien
PV-Erlass
Einleitung
geltende FassungRichtlinie2025-0.461.257gilt ab 30.07.2025
Inhaltsverzeichnis der PV-Erlass
Wortlaut laut Findok
Der PV-Erlass stellt einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung iZm Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben.
In den Beispielen zu Photovoltaikanlagen wird aus Vereinfachungsgründen ein Einspeistarif von 0,10 bzw. 0,11 (in Folgejahren) Euro/kWh angenommen, bei den Energiegemeinschaften werden Tarife von 0,12 bzw. 0,15 Euro/kWh angenommen.
Bundesministerium für Finanzen, 30. Juli 2025
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.461.257
- Amtl. Veröffentlichung
- AV Nr. 106/2025
- Stammnummer
- 83743
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 1)
- Gültig
- 30.07.2025 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF