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Findok · Richtlinien

VB-0300

Einleitung

geltende FassungRichtlinie2024-0.723.728gilt ab 01.01.2022

Inhaltsverzeichnis der VB-0300

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EU) 2016/2031, der Verordnung (EU) 2017/625 in Bezug auf Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die als Wirt für Schädlinge oder als Mittel zu deren Verbreitung dienen können, einschließlich Erde und Nährsubstrat, sowie des Pflanzenschutzgesetzes 2018 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 1. Jänner 2022

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.723.728
GZ der Erstfassung
2021-0.795.839
Stammnummer
80604
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 6)
Gültig
01.01.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF