…Abgabenbehörde zweiter Instanz ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Aufzeichnungsmängel - Nicht erklärte Erlöse / Sicherheitszuschlag: Der Bw. vertritt mit folgendem Vorbringen die Ansicht, es bestünden keine Aufzeichnungsmängel und seien die Sicherheitszuschläge zu stornieren: Sein neuer Computer sei ein zwar sehr gutes aber…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften (nunmehr Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg) betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 1992, Umsatzsteuer für die Jahre 1992 bis 1994 sowie Haftung für Kapitalertragsteuer für die…
…keinem Prüfungsjahr mit den Zahlen in den Bilanzen überein.......... ............... Tz. 18 Rechtsfolgen Die Schätzungsbefugnis der Bp beruht daher auf den festgestellten und o. a. Aufzeichnungsmängeln. Da bei der Schätzung auf die größtmögliche Richtigkeit Bedacht zu nehmen ist, wurde vom Bp unter Berücksichtigung der Zumutbarkeitsgrenze versucht…
…begründet. Dem von der steuerlichen Vertretung vorgeschlagenen 5%-igen Sicherheitszuschlag kann sich die ho. Betriebsprüfung nicht anschließen, da trotz der angeführten Aufzeichnungsmängel keine Stellungnahme des Abgabepflichtigen zu den einzelnen Mängeln erfolgte bzw. die fehlenden Unterlagen und Belege (z.B. Bankbelege) noch immer nicht beigebracht wurden. …
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rudolf Peter, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1985 bis 1989 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Bescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer des…
…dessen Handakten, beziehen, erhebt der Bw. keine Einwendungen. Diese Feststellungen sind ebenso unstrittig, wie die festgestellten Aufzeichnungsmängel. Der Bw. wendet sich einzig gegen die Schlussfolgerungen die vom Finanzamt aufgrund des unstrittig festgestellten Sachverhalts, gezogen werden. Tz. 18 Durch Makler veruntreute Akontozahlungen Es ist nachvollziehbar, dass…
…des Bw. geht nicht hervor, was mit der Differenz (erhaltenes Fremdgeld zu weitergeleiteten Beträgen) von öS 9.132,34 geschehen ist. Hier zeigt sich exemplarisch, welche Auswirkungen die gravierenden Aufzeichnungsmängel (siehe Tz 17) haben. Der Bw. entnimmt seinem betrieblichen Bankkonto einen namhaften Betrag, dessen weiterer…
Für die Behauptung des Bw., es habe weiterhin bis 1990 Streit mit dem Klienten geherrscht, findet sich im Handakt keinerlei Hinweis. Diese Behauptung des Bw. erweist sich daher als unglaubwürdig. Auch die eidesstattliche Erklärung des Klienten aus dem Jahr 1995 ist unstimmig, lebensfremd und unglaubwürdig…
…bekannt gewesen, zumal bereits in den Vorprüfungen vom 6. Februar 1993 und 20. April 1995 auf Grund von Aufzeichnungsmängeln Zuschätzungen zu Umsatz und Gewinn vorgenommen worden seien. Der Bf. habe eine Abgabenverkürzung daher zumindest billigend in Kauf genommen. Im zitierten Betriebsprüfungsbericht wird unter Tz. 14…
… [Grafik] [Grafik] [Grafik] Tz. 2 Aufzeichnungsmängel / Materielle Mängel Fehlende Losungen Hr. Bw zeichnet seine Fahrten auf Jahreskalendern auf. Im Jahr 2003 sind an bestimmten Tagen Eintragungen zu erkennen, die sich nicht in Tageslosungen niederschlagen. Die Kalenderaufzeichnungen werden dem Bericht als Beilage angefügt…
…festzuhalten, dass im vorliegenden Fall ein durchschnittlicher Km-Ertrag von nur € 1,- herangezogen wurde. Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes ist somit die Zuschätzung zu Umsatz und Gewinn auf Basis der Aufzeichnungsmängel und fehlende Überprüfbarkeit in Hinblick auf den Treibstoffverbrauch dem Grunde nach jedenfalls berechtigt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der O, unbekannten AUFENTHALTS, vom 3. Mai 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 27. April 2011 betreffend Umsatzsteuer 2009 und Einkommensteuer 2009 sowie Festsetzung der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Franz Juracka, Rechtsanwalt, 1090 Wien, Alserstraße 32/15, vom 9. März 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch HR Dr. Walter Klang, vom 9. Februar 2006…
…geltend gemachte Investitionszuwachsprämie. Auch in diesem Fall können die durchschnittlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten der prämienbegünstigten Wirtschaftsgüter der drei vorangehenden Jahre schon aufgrund der Aufzeichnungsmängel nicht ermittelt und kann der Investitionszuwachs daher nicht nachgewiesen werden. Davon abgesehen setzt die Inanspruchnahme einer Investitionszuwachsprämie voraus, dass die Aufwendungen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der A. K., Gastwirtin, Daten, vom 30. Juli 2003 und vom 17. Dezember 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 20. Mai 2003 und vom 3. Dezember 2003 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für den Zeitraum 2000…
Mehrwertsteuer erfolgte nicht, sodass eine Abfuhr wegen falscher Rechnungslegung nicht erforderlich ist. Bei nicht landwirtschaftlicher Nutzungsüberlassung von Grund und Boden (z.B. Schipisten) und nach Meinung von Ing. Mag. Dr. Martin Jilch (Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte, Seite 296) können auch bei Handymasten bis zu…
…vorgenommen werden. Unabdingbare Voraussetzung für eine derartige Losungsermittlung sei aber die Erfassung und Aufzeichnung der Kassenstände. Und genau diese Voraussetzung sei nicht erfüllt worden, sodass sowohl bei konventioneller als auch pauschalierter Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ein gravierender Aufzeichnungsmangel vorliege. Wenn die Pflichtige zudem anführt, die Nachvollziehbarkeit…
…mangels gesetzlicher Bestimmungen nicht verlangt werden. Bei den vorher genannten Gewinnermittlungsarten ist eine Bestandsverrechnung gesetzlich nicht vorgesehen. Ein Aufzeichnungsmangel oder ein gravierender Aufzeichnungsmangel kann daher nicht vorliegen. Ich verweise zu diesem Punkt auf die Ausführungen in den vorangegangenen Stellungnahmen. Der Vorwurf hinsichtlich der Bankbelege ist…
…BGBl. 194/1961) verfassten Bericht hielten die Prüfer unter anderem (es wurden auch Zinsen für ein Privatkonto und nicht zustehender Unterhaltsabsetzbetrag berücksichtigt) folgendes fest: "Punkt 1 Zuschätzung Erlöse: Hinsichtlich der geprüften Jahre (beziehungsweise im Nachschauzeitraum) wurden formelle und materielle Buchführungs- beziehungsweise Aufzeichnungsmängel festgestellt, sodass die…
…und Gewinnzuschätzung gemäß § 184 BAO vorgenommen. Die wesentlichen und das Berufungsverfahren betreffenden Feststellungen waren folgende: 1) Aufzeichnungsmängel Die Losungsgrundaufzeichnungen (Abrechnungsbelege der Taxilenker mit dem Unternehmer) wurden nicht aufbewahrt. In den Aufzeichnungen wurden mehrere auswärtige Tankrechnungen jedoch keine entsprechenden Erlöse vorgefunden. Gutachten nach § 57a KfzG und…