…laut Darstellung des Bw. "ehrenamtlich" - Tätigkeiten durchgeführt werden: Strategische Zusammenarbeit: - mit öffentlichen Einrichtungen in Form von Erarbeitung von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und sozialen Problemstellungen, - in der Erarbeitung von innovativen Qualifikationen bei neuen Berufsbildern, - mit Clustern und dem Aufbau von KMU…
…geboren xx, stand bis 31.10.2002 in einem Lehrverhältnis als Kunststoffverarbeiter und hat das Lehrverhältnis mit diesem Datum einvernehmlich gelöst. Von 13.12.2002 bis 21.4.2004 war er beim Arbeitsmarktservice als lehrstellensuchend gemeldet, bezog jedoch gleichzeitig zunächst Arbeitslosengeld, dann Notstandsbeihilfe. Ab 1…
…November bis 26. Dezember 2000 war er beim Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend vorgemerkt; eine weitere Vormerkung beim Arbeitsmarktservice in der Zeit von Jänner bis März 2001 bestand nicht. Mit Schreiben vom 13. April 2001 teilte der BW dem FA mit, dass sein Sohn MB ab dem…
…7.2006:"Arbeitstrainingszentrum Holzwerkstatt", Bildungsmaßnahme - Training. 2) Bestätigung des AMS vom 30.1.2007 über den Bezug von Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz zur Deckung des Lebensunterhaltes für den Berufungszeitraum. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 9.März 2007 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt…
…dass dieser wohl in der Zeit vom 3. September 2007 bis 30. September 2007 beim Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend vorgemerkt war, nicht aber auch in der Zeit danach bis zum Beginn des Präsenzdienstes am 7. Jänner 2008. Darauf hin forderte das Finanzamt mit den nunmehr angefochtenen…
… 2 Abs. 1 lit.b FLAG 1967 absolviert und war diese Maßnahme auch nicht Teil einer bestimmten Berufsausbildung. Wenn der Berufungswerber nun weiters einwendet, dass seine Tochter im streitgegenständlichen Zeitraum außerdem beim Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende vorgemerkt war, so ist darauf hinzuweisen, dass nach dem eindeutigen…
…-fortbildung stehe, wenn es wegen einer Behinderung dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, wenn es beim Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende/r vorgemerkt sei, sowie für die Zeit zwischen Beendigung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes und frühestmöglichem Beginn bzw. frühestmöglicher Fortsetzung der Berufsausbildung oder…
…Jänner 2009 festgehaltenenTelefonat vorgebracht, bestätigt, dass betreffend den Anspruchszeitraum September - Dezember 2007 keine Bestätigung des Arbeitsmarktservices iSd § 2 Abs 1 lit f FLAG (Vormerkung als Arbeitssuchende bzw Anspruch auf Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz) vorliege bzw nicht beigebracht werden könne, da x im betreffenden Zeitraum ohnehin…
…der ihr die Erlassung des im Spruch anders lautenden Bescheides ermöglichte. Mit der Übermittlung einer die Meldung betreffend steuerfreie Bezüge korrigierenden Mitteilung des Arbeitsmarktservice ist eine Tatsache neu hervorgekommen, die bisher im Verfahren nicht berücksichtigt wurde und deren Kenntnis einen im Spruch anders lautenden Bescheid…
…regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen…
…bezogen worden. Das Finanzamt richtete hierauf eine Anfrage an die zuständige Stelle des AMS um Aufklärung zu dieser Aussage. In Beantwortung dieser Anfrage wurde seitens des Arbeitsmarktservices ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass C nicht vom 9.5.2005 bis 30.7.2006 durchgehend arbeitssuchend gemeldet war…
…haben, wenn sie weder den Präsenz- noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und weder Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. Unbestritten ist…
…sich derzeit nicht in Berufsausbildung befinde. Der Bw. erhob gegen den Bescheid fristgerecht Berufung und führte begründend aus: "Aufgrund des Aufenthaltsstatus meiner Tochter G (Niederlassungsbewilligung - ausgenommen Erwerbstätigkeit) kann sie sich - obwohl sie arbeitssuchend ist - beim Arbeitsmarktservice nicht als arbeitssuchend vormerken lassen, um die Familienbeihilfe nach …
…Über Ergänzungsersuchen des Finanzamtes legte die Bw. neben einer Kopie des Lehrvertrages auch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice (AMS) vom 18.08.2010 vor, wonach die Tochter in der Zeit vom 1.01.2010 bis 25.03.2010 und vom 27.04.2010 bis 24.05…
…für ein volljähriges Kind dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn dieses das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet habe und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende vorgemerkt sei. Die Tochter sei in der Zeit vom 16. Jänner bis 26. Juni 2007 und ab 12…
…ist, arbeitssuchend gemeldet gewesen wäre. In Beantwortung dieses Vorhalts übermittelte die Berufungswerberin dem Unabhängigen Finanzsenat eine Bestätigung des Arbeitsmarktservices, wonach die Tochter außerdem in den Zeiträumen 30.11.2004 bis 1.3.2005 und 3.6.2005 bis 27.6.2005 arbeitssuchend vorgemerkt war, ohne…
…€ (Familienbeihilfe: 305,40 €, Kinderabsetzbeträge: 101,80 €) erfolgt. Entscheidungsgründe Die am 7. Februar 1987 geborene Tochter der Berufungswerberin maturierte im Juni 2006. Laut Bestätigung des Arbeitsmarktservices (AMS) ist sie seit 12. Dezember 2006 beim AMS als arbeitsuchend vorgemerkt, ohne einen Anspruch auf eine…
…beim BFI in S. einen EDV-Grundkurs über das Arbeitsmarktservice besuchte. Seiner Ansicht nach müsste ihm für diesen Monat die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag zustehen. Das Finanzamt wertete die Eingabe als Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe und wies das Ansuchen mit Bescheid vom 15. Juni…
…da das Lehrverhältnis zur Firma G. mit 31. Jänner 2005 (infolge Konkurs) beendet wurde. Vom Bw. wurden in der Folge vorgelegt: zwei Mitteilungen des Arbeitsmarktservices über die Bemessung des Leistungsanspruches, datiert mit 15./18. März 2005. Demnach wurde der Leistungsanspruch (Arbeitslosengeld) für die Zeit vom…
…da das Lehrverhältnis zur Firma G. mit 31. Jänner 2005 (infolge Konkurs) beendet wurde. Vom Bw. wurden in der Folge vorgelegt: zwei Mitteilungen des Arbeitsmarktservices über die Bemessung des Leistungsanspruches, datiert mit 15./18. März 2005. Demnach wurde der Leistungsanspruch (Arbeitslosengeld) für die Zeit vom…