…vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass trotz Anfallen fortgesetzter Verluste über den Anlaufzeitraum hinaus, die weitere Annahme einer Einkunftsquelle im Hinblick auf die Kriterien des § 2 Abs. 1 Z 1 bis 6 für den Zeitraum 1987 bis 1995 gerechtfertigt erscheine, jedoch ab dem Zeitpunkt der…
…mit Annahme einer Einkunftsquelle (typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung) liegen gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung Einkünfte vor, wenn sie durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn zu erzielen. Voraussetzung ist, dass die Absicht anhand objektiver Umstände (§ 2 Abs. 1) nachvollziehbar ist. Das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn…
…Vermittlung von Finanzdienstleistungen - eine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuergesetzes darstellt. Für die Beurteilung dieser Frage sind hinsichtlich der Jahre 2002 und 2003 die Bestimmungen der LVO vom 17.12.1992, BGBl 1993/33 (LVO II) maßgebend. Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle umfassen nach dem Wortlaut…
…veranlagte Kalenderjahre ist jedoch zulässig, wenn nähere Umstände einer Betätigung als Tatsachen neu hervorkommen, und die Abgabenbehörde bei deren Kenntnis für diese Kalenderjahre im Spruch anderslautende Bescheide erlassen hätte (vgl. VwGH 27. 5. 2003, 99/14/0322). Bei Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs…
…dass zumindest eine weitere Verwertungsmöglichkeit, eben jene der Veräußerung, neben jener der Vermietung überlegt wird. Die - in Betracht gezogene - Veräußerung der Einkunftsquelle berechtigt jedoch nicht - noch dazu schon lange vor dem allfälligen Veräußerungszeitpunkt - zur Geltendmachung von Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…
…einerseits Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO) vor, und andererseits Betätigungen, bei denen Liebhaberei anzunehmen ist (§ 1 Abs. 2 LVO), wenn Verluste entstehen • aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen…
…führt eine Änderung der Bewirtschaftung, nämlich der legale Kauf, Verkauf und die Annahme von Mobiltelefonen zur Reparatur und die Vermittlung von Verträgen mit Funknetzbetreibern, vor dem Erreichen des positiven Gesamtergebnisses im überschaubaren Zeitraum dazu, dass der Zeitraum vor dieser Änderung der Bewirtschaftung nicht als Einkunftsquelle…
…Größe und Ausstattung) - der Betrieb des Geschäftslokales eines Eissalons - lassen eine Betätigung mit der Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 der Liebhabereiverordnung zu. Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht: Das in § 1 Abs. 1 vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn(Überschuss) -erzielungsabsicht ist für die Tätigkeit…
…Nichtabgabe von Abgabenerklärungen für die Jahre 1985 bis 1997 und der Nichterklärung von Einkünften aus dem für Bestandzwecke genutzten Appartement für die Streitjahre einer abgabenbehördlichen Kontrolle ausgewichen war, um die Prüfung der Einkunftsquelleneigenschaft des für Bestandzwecke genutzten Appartements und die Entrichtung von Steuern zu vermeiden…
…Wein), entspricht dem äußeren Erscheinungsbild (Verkehrsauffassung) nach, dem eines typischen Gewerbebetriebes, wenn auch, so jedenfalls im Anlaufzeitraum, erhebliche Verluste angefallen sind. Es handelt sich bei der gegenständlichen Tätigkeit also um eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung (Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinn des § 1 Abs. 1…
…Vor- und Nachsaisonzeiten langfristig gesichert wären und damit bereits im kommenden Jahr mit einem positiven Ergebnis gerechnet werden könne. Nachdem sich aber auf Grund der Prognoserechnung selbst bei der ungünstigsten Variante ein positives Ergebnis bereits im 18. Jahr ergebe, sei vom Vorliegen einer Einkunftsquelle auszugehen…
…eine Umsatzsteigerung herbeizuführen. Dennoch habe er die Betriebsführung bewusst, ohne Anpassungen der wesentlichen Verlustbegründenden Kostenstellen, beibehalten und dies stehe der Annahme einer Gewinnerzielungsabsicht entgegen. Der Bw. gab keine anderen Kriterien bekannt, nach denen trotz ständiger Verluste auf eine Einkunftsquelleneigenschaft der Boutique geschlossen hätte werden können…
…Umstände der Betätigung (insbesondere die Höhe des Umsatzes) nicht dazu veranlasst, diesbezüglich eine andere Beurteilung vorzunehmen. Bei einer Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle (Betätigung, die nicht typisch der Lebensführung zuzurechnen ist) liegen Einkünfte vor, wenn sie durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn zu erzielen…
…eine Betätigung bei einer einzelnen Einheit im Sinn des Abs. 1 vorletzter Satz, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit weiteren Einheiten steht, aus Gründen der Gesamtrentabilität, der Marktpräsenz oder der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten wird." Soweit die Streitparteien übereinstimmend vom Vorliegen einer Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle…
…Boden ihrer eigenen Argumente entgegen zu halten, dass sie in keinem Stadium ihrer Tätigkeit jemals ein positives Ergebnis erwirtschaftet hat. Dies legt im äußeren Erscheinungsbild nicht die Annahme einer Einkunftsquelle, sondern von Liebhaberei nahe. Die zur Frage des Gesamtgewinnes nach Ergänzungsaufträgen vom 16. Oktober 1992…
…auf die näheren Umstände der Betätigung (insbesondere die Höhe des Umsatzes) nicht dazu veranlasst, diesbezüglich eine andere Beurteilung vorzunehmen. Bei einer Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle (typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung) liegen Einkünfte vor, wenn sie durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn zu erzielen. Voraussetzung ist…
…Ausprägung, hängt deren tatbestandsmäßige Zuordnung nicht davon ab, ob das "sich Leisten können" dieser Tätigkeit eine - für Nebenbeschäftigungen nicht ungewöhnlich - besondere persönliche Neigung dokumentiert. Im Streitfall ist somit die Annahme begründet, dass die in Rede stehende Tätigkeit die Eigenschaft einer Einkunftsquelle iSd § 1 Abs. 1…
…1988) vom Finanzamt im Übrigen nicht angezweifelt wird, ist ein näheres Eingehen darauf entbehrlich. Im Streitfall ist somit die Annahme begründet, dass diese Tätigkeit die Eigenschaft einer Einkunftsquelle zu erfüllen scheint. Für den Bereich der Umsatzsteuer (§ 2 Abs. 5 Z 2 UStG 94) folgt daraus…
…die Annahme einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit und über die Erlassung vorläufiger Bescheide (Liebhabereiverordnung) vom 17. Dezember 1992, BGBl. Nr. 33/1993, idF. BGBl. II Nr. 358/1997, BGBl. II Nr. 15/1999 (im Folgenden: LVO) verlautbart. Die Verordnung unterscheidet: Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle…
…Abs. 1 Z 1 bis 6 L-VO zu untersuchen, ob auch über den Anlaufzeitraum hinaus vom Vorliegen einer Einkunftsquelle auszugehen sei. Die gegenständliche Tätigkeit hätte in den 9 Jahren ein steuerliches Ergebnis von minus 821.832,00 ATS (59.724,86 €) ergeben. Ein…