…mit Vermutung der Annahme einer Einkunftsquelle ist das Vorliegen von Einkünften zunächst anzunehmen. Liebhaberei liegt nur im Ausnahmefall vor, und zwar dann, wenn die Absicht, einen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) zu erzielen, nicht anhand objektiver Umstände nachvollziehbar ist. Eine Tätigkeit, die das typische Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes aufweist…
…vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass trotz Anfallen fortgesetzter Verluste über den Anlaufzeitraum hinaus, die weitere Annahme einer Einkunftsquelle im Hinblick auf die Kriterien des § 2 Abs. 1 Z 1 bis 6 für den Zeitraum 1987 bis 1995 gerechtfertigt erscheine, jedoch ab dem Zeitpunkt der…
…mit Annahme einer Einkunftsquelle (typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung) liegen gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung Einkünfte vor, wenn sie durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn zu erzielen. Voraussetzung ist, dass die Absicht anhand objektiver Umstände (§ 2 Abs. 1) nachvollziehbar ist. Das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn…
…10 ff), Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO, Rz 68 ff) und Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO, Rz 102 ff). Betätigungen im Sinne der Verordnung sind Tätigkeiten und Rechtsverhältnisse im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich eines Steuerpflichtigen. Rz 7: Das…
…typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen. Für die Beurteilung der Frage, ob die streitgegenständliche Tätigkeit Liebhaberei darstellt, ist zunächst festzustellen, ob eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung (Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO) oder eine typischerweise einer besonderen…
…Vermittlung von Finanzdienstleistungen - eine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuergesetzes darstellt. Für die Beurteilung dieser Frage sind hinsichtlich der Jahre 2002 und 2003 die Bestimmungen der LVO vom 17.12.1992, BGBl 1993/33 (LVO II) maßgebend. Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle umfassen nach dem Wortlaut…
…veranlagte Kalenderjahre ist jedoch zulässig, wenn nähere Umstände einer Betätigung als Tatsachen neu hervorkommen, und die Abgabenbehörde bei deren Kenntnis für diese Kalenderjahre im Spruch anderslautende Bescheide erlassen hätte (vgl. VwGH 27. 5. 2003, 99/14/0322). Bei Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs…
…weiterhin Ungewissheit, ob eine Gesamtgewinn erzielbar ist und somit Einkunftsquelleneigenschaft bei der Vermietung des Objektes vorliegt. " Während die vom Bf zuletzt vorgelegte Prognoserechnung unter der Annahme einer Sondertilgung im Jahr 2017 zu einem positiven Gesamtüberschuss von EUR 1.128,78 im 18.Jahr (2024), 4…
…innerhalb dessen ein positiver Gesamtüberschuss erzielt werden muss, um die Annahme von Liebhaberei als widerlegt ansehen zu können. Dass der Bf Echtdaten vorgelegt hat, die eher für das Vorliegen einer steuerlichen Einkunftsquelle sprechen, ist unbestritten (und wurde vom Finanzamt im Ergebnis auch durch die Erlassung…
…ob die angestrebte Tätigkeit aus steuerlicher Sicht als Einkunftsquelle oder als unbeachtliche Liebhabereitätigkeit anzusehen ist. Diesbezüglich ergibt sich aus den hier interessierenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Vorliegen von Einkünften, über die Annahme einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit und über die…
…dass zumindest eine weitere Verwertungsmöglichkeit, eben jene der Veräußerung, neben jener der Vermietung überlegt wird. Die - in Betracht gezogene - Veräußerung der Einkunftsquelle berechtigt jedoch nicht - noch dazu schon lange vor dem allfälligen Veräußerungszeitpunkt - zur Geltendmachung von Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…
…einerseits Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO) vor, und andererseits Betätigungen, bei denen Liebhaberei anzunehmen ist (§ 1 Abs. 2 LVO), wenn Verluste entstehen • aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen…
…führt eine Änderung der Bewirtschaftung, nämlich der legale Kauf, Verkauf und die Annahme von Mobiltelefonen zur Reparatur und die Vermittlung von Verträgen mit Funknetzbetreibern, vor dem Erreichen des positiven Gesamtergebnisses im überschaubaren Zeitraum dazu, dass der Zeitraum vor dieser Änderung der Bewirtschaftung nicht als Einkunftsquelle…
…Sinne des § 1 Abs 2 LVO Verluste erzielt und bestehen daher Zweifel an deren Einkunftsquelleneigenschaft, so ist vom sich Betätigenden bereits zu Beginn eine Prognose darüber abzugeben, ob die Betätigung unter der Annahme gleichbleibender Bewirtschaftung in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn erwarten lässt. Mittel zur…
…Sinne des § 1 Abs 2 LVO Verluste erzielt und bestehen daher Zweifel an deren Einkunftsquelleneigenschaft, so ist vom sich Betätigenden bereits zu Beginn eine Prognose darüber abzugeben, ob die Betätigung unter der Annahme gleichbleibender Bewirtschaftung in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn erwarten lässt. Mittel zur…
…Erzielung von Einnahmenüberschüssen, reicht der behauptete (subjektive) Wille, Überschüsse zu erzielen, für das Vorliegen einer steuerlich beachtlichen Einkunftsquelle nicht aus (vgl. VwGH 19. 3. 2013, 2010/15/0106). Die Bewirtschaftung einer Kleinlandwirtschaft kann eine Betätigung mit Annahme von Liebhaberei sein (vgl. VwGH 16. 12. 2009…
…an der Zurechnung der Einkünfte. Er könne jedoch ab 2018 das Vorliegen einer Einkunftsquelle nicht bestätigen, denn es sei nicht auszuschließen, dass der 1953 geborene Lebensgefährte in seiner Alterspension das Wohnrecht nutze. Dies könne sich dann innerhalb eines zwanzigjährigen Zeitraumes bewegen. Man könnte auch die…
…Größe und Ausstattung) - der Betrieb des Geschäftslokales eines Eissalons - lassen eine Betätigung mit der Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 der Liebhabereiverordnung zu. Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht: Das in § 1 Abs. 1 vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn(Überschuss) -erzielungsabsicht ist für die Tätigkeit…
…Stellungnahme zur Beschwerde Mit dem auf Abweisung der als Berufung bezeichneten Beschwerde gerichteten Schreiben der Außenprüfung wurde den Ausführungen in der Beschwerde im Wesentlichen entgegengehalten, dass die äußerst spärlichen Bemühungen, einen Mieter zu finden, zur Annahme einer Absicht, das Lokal zu vermieten, nicht ausreichen würden…
…gewesen sei - erklärungsgemäße Bescheide erlassen habe, könne sich der Vorstand darauf berufen, dass seine Ansicht - es liege eine Einkunftsquelle iSd § 2 EStG in Form einer Vermietung vor - jedenfalls im Bereich des wirtschaftlich Möglichen bestanden habe. Tatsache sei, dass seitens des Vorstandes die Mieten so festgesetzt…