…verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses Zl. 87/14/0041 seien nicht relevant, zumal im gegenständlichen Berufungsfall ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Leistungen des Bundessozialamtes und dem Lohnaufwand für BS nicht gegeben sei. Sollte der von der Abgabenbehörde erster Instanz angenommene unmittelbare Konnex jemals bestanden haben, so wäre…
…Finanzbehörde entziehe, ist zu sagen, dass die Finanzbehörde nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, die steuerliche Abzugsfähigkeit von geltend gemachten Aufwendungen als Betriebsausgaben sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu überprüfen. Der Bw. ist insofern zuzustimmen, dass grundsätzlich nicht zu prüfen ist, ob…
…den Zahlungsfluss der Lohnzahlungen nachzuweisen. Zudem wurde er gebeten, die Verminderung des Gehaltes der Ehegattin im Jahr 2004 von 3.586,00 € auf 840,00 € zu begründen. In der Vorhaltsbeantwortung vom 17. November 2005 wurde dazu im Wesentlichen ausgeführt, es gebe nur einen…
…unter Hinweis auf einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 6. Februar 2007 die Wiederaufnahme des Verfahrens der Jahre 2001 bis 2005. Zufolge dieses Erlasses zur Regelung von steuerfreien arbeitsmarktpolitischen Zuschüssen kürze das Altersteilzeitgeld des AMS den Lohnaufwand des Dienstgebers nicht. Die Bw. ersuche daher…
…mit jenen Geldstrafen, die über die Arbeitnehmer des Bw. verhängt wurden und von ihm den Arbeitnehmern ersetzt wurden. Hier liegt nach einhelliger Rechtsprechung beim Arbeitgeber abzugsfähiger Lohnaufwand vor, während der Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht (VwGH 11.7.2001, 91/14/002, VwGH 25…
…dass ein Verlust entstehen müsse, wenn allein die Lohnaufwendungen rund 16.000,-- € betragen hätten. Ob der übernommenen Patientenstock dem bezahlten Kaufpreis entspreche, sei dem Senat zur Beurteilung überlassen. Jedenfalls würde jede andere Rechtsauffassung den Sinn der Abzugsfähigkeit von Anlaufverlusten für Einnahmen- Ausgabenrechner, insbesondere Freiberufler…
…aus denen sich Art und Umfang der von der Tochter erbrachten Arbeiten im Unternehmen des Bw. ersehen lassen, konnten nicht vorgelegt worden. Andererseits fehlen Feststellungen der Betriebsprüfung, dass das Arbeitsverhältnis bloß zum Schein eingegangen worden wäre. Lohnaufwendungen Zeitraum 1.8.2000 bis 17.9.2000…
…BP folgendes entgegenzuhalten: Die im EStG sowie KStG normierten Abzugsverbote würden keine bestimmten Personensteuern oder Steuern in einem bestimmten Umfang ausschließen (vgl. UFS v. 9.3.2005, RV/1243-L/04). Bezüglich der Abzugsfähigkeit von Lohnsteuern sei festzuhalten, dass diese gem. § 4 EStG abzugsfähig seien…
…sie den betrieblichen Ablauf gestaltet und nach welchen Kriterien sie ihr Personal auswählt. Für die Abzugsfähigkeit von Lohnzahlungen oder Honoraren an Familienmitglieder als Betriebsausgaben ist jedoch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu beachten. Nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates wären die mit dem Sohn getroffenen Vereinbarungen nicht…
…worden seien. Daraus leite sich hingegen lediglich eine Abzugsfähigkeit der von der Bw. zu 100% verbuchten Nettoaufwendungen - auf Basis des geschätzten Lohnaufwandes - in Höhe von 50% ab, zumal die Betriebsprüfung es als unbestritten ansah, dass diese Leistungen, wenn auch mit Hilfe von Schwarzarbeitern, erbracht worden…
…Jänner 2006 in Höhe von rd. 717,00 € brutto (Basis 15 Wochenstunden) würden sich somit folgende Änderungen ergeben: 2006 Bruttolohnaufwand 1-10/2006 (Lohnkonto): 11.106,23 € Lohnnebenkosten ca. 30%: 3.331,87€ Summe Lohnaufwand: 14.438,10 € Kürzung Gehaltsaufwand (BP)*: 30…
…Bundeszuschüsse ist daher § 20 Abs 2 EStG 1988 anzuwenden. Das "soweit" in § 20 Abs 2 EStG 1988 bedeutet u.a., dass laufende Aufwendungen nur in dem Ausmaß von der Abzugsfähigkeit ausgenommen sind, als sie in den steuerfreien Bundeszuschüssen Deckung finden (vgl Doralt/Kofler, § 20 Tz…
…nur minimale Angaben enthalten würden, seien die betreffenden Aufwendungen von der Abzugsfähigkeit auszuschließen. Zum Anderen schied das Finanzamt von den geltend gemachten Reisekosten Kilometergelder für 5.000 km (5.000 x € 0,376 =) iHv. € 1.880,-- aus. Die Fahrtenbuchführung beschränke sich auf…
…März 2001 und 4. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes ABH vom 5. Februar 2001 und vom 8. September 2004 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für den Zeitraum 1997 bis 2001 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. 1. Die im Kalenderjahr…
…die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe versagt. Da jedoch nicht bestritten werde, dass die Leistungen erbracht worden seien, sei von der Betriebsprüfung ein fiktiver Lohneinsatz von 50 % des Nettoaufwandes (branchenüblicher Erfahrungswert) als Betriebsausgabe angesetzt worden. Die Differenz zwischen dem geltend gemachten Nettoaufwand und dem geschätzten Lohnaufwand zuzüglich…
…Weiters entspreche die von der belangten Behörde vorgenommene Schätzung in keiner Weise den diesbezüglichen Vorschriften. Das Schätzungsergebnis der belangten Behörde stehe nicht im Einklang mit der Lebenserfahrung, da der durchschnittliche Lohnaufwand in der Baubranche wesentlich über 50% der Nettorechnungssummen liege. Die Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für…
…Arbeitsstunden in Form von Deckungsrechnungen fakturiert worden. Laut Erhebungen des Betriebsprüfers habe der im Branchendurchschnitt in diesen Jahren bezahlte "Stundensatz" für nicht angemeldete Hilfskräfte im Baunebengewerbe circa S 80,- je geleisteter Arbeitsstunde betragen. Seitens des Betriebsprüfers wurden die Berechnung des aufwandsmäßig anzuerkennenden Lohnaufwandes für "nicht…
…des Bruttobesteuerungskonzeptes bleibt allerdings zu bedenken, dass der UFS den als Werbungskosten veranlassten Lohnaufwendungen nicht prioritär die Abzugsfähigkeit abspricht, denn diese wurden ja dem Gestellungsunternehmen als Teil des von diesem zu tragenden Lohnaufwandes ersetzt und stellen daher dessen Einnahmen dar. In einem zweiten Schritt wird…
…der Beschäftigung seiner Gattin seien zu Unrecht nicht als Betriebsausgaben anerkannt worden (siehe Lohnaufwand: S 47.351,15; Lohnnebenkosten: S 22.435,20). Ad 1.: In der Beilage zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 2001 seien Lohnnebenkosten in Höhe von S 23.507,20 ausgewiesen worden…
…sind, zu entsprechen. Doch in den vorgelegten Kontoblättern 2002 der Ehegattin sind für die Monate Mai bis Dezember 2002 ein Lohnaufwand in Höhe von insgesamt € 1.840,00 und dementsprechende "GKK Beiträge" in Höhe von € 255,24 ausgewiesen. Im Zuge einer am 15…