…gelegten Finanzvergehen) im Amtsbereich des Finanzamtes Linz vorsätzlich als Abgabepflichtiger durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der Umsatzsteuer, somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für Dezember 2002 bis April 2003 iHv…
…Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Monate Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, September, Oktober, November 2001, Juli, August, September, Oktober, November, Dezember 2002, Jänner sowie Februar 2003 in Höhe von (teilweise…
…sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Eine Abgabenverkürzung nach Abs. 2 ist bewirkt…
…vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.b leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt…
…gemäß § 21 UStG 1994 abzugeben, wodurch es zu einer Abgabenverkürzung in Höhe von € 4.745,46 gekommen sei. Der Bw. habe gewusst, dass er durch die Nichtabgabe der entsprechenden Voranmeldungen diese Abgabenverkürzung bewirke. In beweismäßiger Hinsicht habe sich der Beschuldigte teilweise schuldig bekannt, er…
…Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur…
…Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht…
…Nichteinreichung von Anmeldungen der Straßenbenützungsabgabe) eine Abgabenverkürzung (beispielsweise von Straßenbenützungsabgaben) bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von den dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen…
…wurde: Der Bf. habe seine Umsätze entgegen der erstbehördlichen Annahme richtig und fristgerecht der Abgabenbehörde bekannt gegeben und keinesfalls eine Abgabenverkürzung bewirkt. Sollte die im Jahresumsatzsteuerbescheid 2004 angeführte Zahllast auf einer Schätzung beruhen, sei derartiges jedenfalls nicht von ihm veranlasst worden und habe der Bf…
…Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlung oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 lit. b leg.cit. eine Abgabenverkürzung (bereits dann) bewirkt…
…von € 634,25 vom Finanzamt am 16. März 2006 verbucht worden. Eine anderslautende Buchung für diese Umsatzsteuervoranmeldungen sei vom Finanzamt nicht getätigt worden, auch seien aufgrund der UVA-Prüfung vom 27. Jänner 2006 keine anderslautenden Bescheide erlassen worden. Die Beschuldigung, dass eine Abgabenverkürzung von…
…der Umsatzsteuervorauszahlungen eine Abgabenverkürzung eintritt. Die in der Beschwerdeschrift dargestellten wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Bf. vermögen sie nicht zu rechtfertigen, weil sich die Frage einer (allfälligen) Zahlungsunfähigkeit des Abgabenschuldners auf die Frage der Einbringlichkeit der Abgabenschuld reduziert, die in diesem Zusammenhang unbeachtlich ist; von der strafrechtlichen…
…Hier sei lediglich eine Pflichtverletzung aufgrund von Fristversäumnis zur Abgabe der Erklärungen eingetreten und es würde kein Vorsatz der Abgabenverkürzung vorliegen. Zudem hätte der Beschwerdeführer insgesamt mit einer Steuergutschrift gerechnet, da die Vorauszahlung an Einkommensteuer 2007 nicht den tatsächlichen Einkommensverhältnissen entsprochen habe und nach erfolgter…
…Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung weiters schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht…
…habe doch das Finanzamt selbst auf die von der Fa. G-GmbH. getätigten Voranmeldungen verwiesen. Vielmehr werden dem Bw. vorgeworfen, mittels unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 UStG 1994) eine ungerechtfertigte Abgabenverkürzung bewirkt zu haben. Die bekämpfte Entscheidung des erkennenden Senates leide daher auch an Rechtswidrigkeit. Im Rahmen…
…nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzung bekannt gewesen sei. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das Teilgeständnis, die finanziellen Probleme und den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen von zwei Finanzvergehen und den langen Tatzeitraum an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet…
…Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 33 Abs. 3 FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 oder 2 bewirkt, a) wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt werden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von…
…für die angeführten Zeiträume entweder keine oder unzutreffende Voranmeldungen eingereicht und auch keine den tatsächlichen Zahllasten entsprechenden Vorauszahlungen (vgl. § 1 der Verordnung BGBl II 1998/206 idgF.) entrichtet hat, eine Abgabenverkürzung von insgesamt 13.266,36 € (2003: 5.365,02 € und 2004: 7…
…FinStrG konsumiert eine allfällige Strafbarkeit wegen Hinterziehung an Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG (im Falle von identischen Verkürzungsbeträgen) und ebenso - wenn dies sich als Instrument zur Herbeiführung von Abgabenverkürzung erweist - einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG infolge vorsätzlicher Nichteinreichung…
…01 ATS 6.948,21 + 04-06/01 ATS 1.941,55 + 07-09/01 ATS 6.948,21) vollendete Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. G hat hiedurch die Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach …