…gelegten Finanzvergehen) im Amtsbereich des Finanzamtes Linz vorsätzlich als Abgabepflichtiger durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der Umsatzsteuer, somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für Dezember 2002 bis April 2003 iHv…
…FinStrG begangen] sowie 2.) fahrlässig Einkommensteuern in Höhe von € 118.504,85 (2003: € 42.799,64 + 2004: € 27.923,32 + 2005: € 24.227,34 + 2006: € 23.554,55) betreffend seine durch Betrug erzielten Einkünfte verkürzt [und dadurch fahrlässige Abgabenverkürzungen nach …
…Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Monate Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, September, Oktober, November 2001, Juli, August, September, Oktober, November, Dezember 2002, Jänner sowie Februar 2003 in Höhe von (teilweise…
…sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Eine Abgabenverkürzung nach Abs. 2 ist bewirkt…
…vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.b leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt…
…Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung weiters schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies…
…unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt…
…dass durch die Einreichung einer unrichtigen UVA eine Abgabenverkürzung hinsichtlich des Mehrbetrages von € 106.677,32 eingetreten ist (Stichtag 09.07.2024) und der Abgabenerhöhungsbetrag iHv € 21.335,40 festzusetzen ist. Das Finanzamt beantragt die Beschwerde vom 13.01.2025 gegen den Bescheid…
…gemäß § 21 UStG 1994 abzugeben, wodurch es zu einer Abgabenverkürzung in Höhe von € 4.745,46 gekommen sei. Der Bw. habe gewusst, dass er durch die Nichtabgabe der entsprechenden Voranmeldungen diese Abgabenverkürzung bewirke. In beweismäßiger Hinsicht habe sich der Beschuldigte teilweise schuldig bekannt, er…
…Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur…
…Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht…
…Nichteinreichung von Anmeldungen der Straßenbenützungsabgabe) eine Abgabenverkürzung (beispielsweise von Straßenbenützungsabgaben) bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von den dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen…
…wurde: Der Bf. habe seine Umsätze entgegen der erstbehördlichen Annahme richtig und fristgerecht der Abgabenbehörde bekannt gegeben und keinesfalls eine Abgabenverkürzung bewirkt. Sollte die im Jahresumsatzsteuerbescheid 2004 angeführte Zahllast auf einer Schätzung beruhen, sei derartiges jedenfalls nicht von ihm veranlasst worden und habe der Bf…
…Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlung oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 lit. b leg.cit. eine Abgabenverkürzung (bereits dann) bewirkt…
…von € 634,25 vom Finanzamt am 16. März 2006 verbucht worden. Eine anderslautende Buchung für diese Umsatzsteuervoranmeldungen sei vom Finanzamt nicht getätigt worden, auch seien aufgrund der UVA-Prüfung vom 27. Jänner 2006 keine anderslautenden Bescheide erlassen worden. Die Beschuldigung, dass eine Abgabenverkürzung von…
…UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate 1-2/2016 in Höhe von € 5.482,68 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Sie hat hierdurch die Finanzvergehen zu 1) der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß …
…Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. (2) Der Abgabenhinterziehung macht sich weiters schuldig, wer vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) … bewirkt und dies nicht nur für möglich…
…der Umsatzsteuervorauszahlungen eine Abgabenverkürzung eintritt. Die in der Beschwerdeschrift dargestellten wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Bf. vermögen sie nicht zu rechtfertigen, weil sich die Frage einer (allfälligen) Zahlungsunfähigkeit des Abgabenschuldners auf die Frage der Einbringlichkeit der Abgabenschuld reduziert, die in diesem Zusammenhang unbeachtlich ist; von der strafrechtlichen…
…ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzung bekannt gewesen seien und sie somit mit dem vom Gesetz geforderten Vorsatzformen gehandelt habe. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit der Bf. sowie als erschwerend das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen…
…Hier sei lediglich eine Pflichtverletzung aufgrund von Fristversäumnis zur Abgabe der Erklärungen eingetreten und es würde kein Vorsatz der Abgabenverkürzung vorliegen. Zudem hätte der Beschwerdeführer insgesamt mit einer Steuergutschrift gerechnet, da die Vorauszahlung an Einkommensteuer 2007 nicht den tatsächlichen Einkommensverhältnissen entsprochen habe und nach erfolgter…