…zukommt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von USt bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 21 Abs…
…vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz als (Mit)Verantwortlicher der Firma K-KEG durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate April bis November 2001 iHv…
…zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen JS. wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17. Oktober 2003 gegen den Bescheid vom 17. September 2003 des Finanzamtes Braunau, dieses vertreten durch ORätin. Dr…
…Unterschied zum Ersterkenntnis ebenfalls schuldhaft iSd. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG anzulastende UVZ-Verkürzung durch die zu Unrecht erfolgte Nichtberücksichtigung der Kundenforderung iHv. 125.000,00 ATS angeht, ist festzustellen, dass auch diesbezüglich von einer entsprechenden Sachkenntnis des Bw., der im Zuge seiner langjährigen…
…Dieser Mehrbetrag wurde innerhalb offener Nachfrist bis zum 08.01.2001 nicht entrichtet. Durch den Erstsenat wurden an Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend April und Mai 2000 lediglich S 971.554,-- vorgeworfen. Die Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Juni 2000 wurde rechtzeitig entrichtet. Die Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Juli 2000 wäre…
…verwirklicht, nicht jedoch in subjektiver Hinsicht. Er habe die Umsatzsteuer 7-11/2000 nicht verkürzen wollen. Dies könne durch die aktenkundigen Schreiben an die Bank bewiesen werden. Die Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum 03/99 bis 03/2000 sei nur auf Betreiben des Beschuldigten zustande gekommen…
…des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 29. Mai 2010 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Hofrat Gottfried Buchroithner…
…des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Oktober 2010 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Hofrat Gottfried Buchroithner…
…macht sich u. a. des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Vorsatz iSd. vorzitierten Bestimmung ist…
…21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von UVZ für die Monate 02-12/2003 und 01-02/2003 iHv. insgesamt 13.000,00 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung als Beitragtäter nach …
…2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Eine Abgabenverkürzung ist…
…Vorsatz erfordernde Tatseite angeht, ergibt sich ein entsprechender stichhaltiger Hinweis, abgesehen davon, dass auch schon der Beschwerdehinweis auf die (angespannte) finanzielle Situation der Firma in Richtung einer wissentlichen Inkaufnahme der durch die Nichteinreichung/Nichtentrichtung eingetretenen UVZ-Verkürzung deutet (vgl. VwGH vom 29. Jänner 2000, Zl…
…November und Dezember 1995 von Seite der Verteidigung bestimmte obgenannte Beträge angezweifelt. Eine für ein Strafverfahren notwendige Sicherheit gewinnen die in erster Instanz dem Beschuldigten zum Vorwurf gemachten Verkürzungsbeträge jedoch durch den Umstand, dass die solcherart vom Betriebsprüfer nachträglich ermittelten strafrelevanten Zahllasten eine Gesamtsumme von…
…als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dir. Hans-Dieter Salcher und Mag. Dr. Andreas Ratz als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen den D. wegen Abgabenhinterziehungen nach …
…diesbezüglichen Pflichten gekannt habe, ihnen aber willentlich nicht nachgekommen sei und hinsichtlich der Umsatzsteuervorauszahlungen die Verkürzung für gewiss gehalten habe. Die amtsbekannten Liquiditätsschwierigkeiten mögen hiefür das Motiv gewesen sein, könnten den Beschuldigten jedoch nicht exkulpieren, da er durch die rechtzeitige Meldung bzw. Abgabe der Voranmeldungen…
…2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Der Berufungswerber hat…
…Abgaben (Umsatzsteuervorauszahlungen, Lohnabgaben) getroffen hat. Nicht zuletzt kommt der Bf. aufgrund seiner dominanten Stellung im Betrieb nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch als Täter für die versuchte Abgabenhinterziehung durch Nichteinreichung der Steuererklärungen in Frage. Vor allem aber Personalentscheidungen sind eindeutig in den Verantwortungsbereich des Bf. gefallen…
…bestehende schlechte bzw. angespannte wirtschaftliche Lage des Bw. und hins. des Teilfaktums b) (UVZ-Verkürzungen) die teilweise durch die nachträgliche Einreichung von Voranmeldungen erstatteten, mangels (zu diesem Zeitpunkt als Folge des Zahlungsengpasses faktisch gar nicht mehr möglichen) Entrichtung jedoch nicht als strafbefreiend iSd. § 29 Abs…
…des Bf. bezüglich seiner alternativen Verpflichtung zur Einreichung von UVA im Falle einer nicht fristgerechten Entrichtung der UVZ, durch welche sein Beschwerdevorbringen entkräftet würde. Nun mag zwar in der unzureichenden Kenntnis seiner abgabenrechtlichen Selbstbemessungspflichten, jedenfalls ab der Auflösung des steuerlichen Vertretungsverhältnisses Ende Februar 2002, eine…
…14 bzw. 15 (Schadensgutmachung) StGB erkennen. Weiters wurde vom Bw. hinsichtlich der UVZ-Verkürzungen betr. 10 -12/98 und 01 - 09/99 (durch die Abgabe der Voranmeldungen im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung ABNr. 201141/99) Selbstanzeige erstattet, der lediglich mangels der angesichts der wirtschaftlichen Situation…