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UFSW RV/0583-W/04Örtliche Zuständigkeit bei mehrfachem Wohnsitz; Fehlen der Wiederaufnahmsgründe in der Bescheidbegründung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…ist Wohnsitzfinanzamt jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 26) hat. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter gilt als Wohnsitzfinanzamt jenes, in dessen Bereich sich der Abgabepflichtige vorwiegend aufhält. Maßgebend für die Zuständigkeit sind…

UFSS RV/0143-S/13Zuständigkeit bei mehrfachem Wohnsitz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2013

…und örtliche Zuständigkeit der Finanzämter. Nach § 20 Abs. 1 AVOG 2010 ist das Wohnsitzfinanzamt das Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige (§ 77 BAO) einen Wohnsitz (§ 26 Abs. 1 BAO) oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 26 Abs. 2 BAO) hat. Bei mehrfachem Wohnsitz…

UFSW RV/2289-W/07Anerkennung des Pendlerpauschales
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2008

…örtlich zuständig, soweit diese nicht dem Arbeitgeber übertragen ist. Gemäß § 55 Abs. 2 BAO ist das Wohnsitzfinanzamt jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes einen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wobei bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter als Wohnsitzfinanzamt…

UFSK RV/0025-K/03Wohnsitzwechsel, örtliche Zuständigkeit, Prüfung von Amts wegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.07.2006

…in dem ein anderes Finanzamt von den seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt. Unstrittig ist, dass sich bei Eröffnung des Unternehmens des Bw. sowohl Wohnsitz als Unternehmensleitung im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Finanzamt Y befunden haben, womit die Zuständigkeit des genannten Finanzamtes gegeben war. In Entsprechung…

UFSK RV/0013-K/09Abgabenbehörden haben die örtliche, sachliche und funktionelle Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2010

…1. Satz BAO (Bundesabgabenordnung), haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder…

UFSW RV/0069-W/07Übergang der örtlichen Zuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2008

…2) örtlich zuständig, soweit nicht nach Abs. 3, 4, 5 oder 6 ein anderes Finanzamt zuständig ist. Abs. 2: Wohnsitzfinanzamt ist jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 26 BAO) hat. Bei mehrfachem Wohnsitz im…

UFSK RV/0248-K/04Örtliche Unzuständigkeit der Abgabenbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2005

…hat. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter gilt als Wohnsitzfinanzamt jenes, in dessen Bereich sich der Abgabepflichtige vorwiegend aufhält. Gemäß § 50 Abs. 1 (erster Satz) BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei den Abgabenbehörden Anbringen ein…

UFSS RV/0237-S/06Bescheiderlassung durch eine örtlich unzuständige Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2006

…Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter gilt als Wohnsitzfinanzamt jenes, in dessen Bereich sich der Abgabepflichtige vorwiegend aufhält. Maßgebend für die Zuständigkeit sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung (25. August 2005). Der Bw. ist beim AB beschäftigt und unterhält neben seinem Wohnsitz in…

UFSW RV/1872-W/04Örtliche Zuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2005

…hat. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter gilt als Wohnsitzfinanzamt jenes, in dessen Bereich sich der Abgabepflichtige vorwiegend aufhält. Gemäß § 50 Abs. 1, 1. Satz BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Z uständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein…

UFSK RV/0165-K/06Nichtanerkennung von Aufwendungen iZm Aufwendungen doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten eines ledigen Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007

…Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (unbeschränkt Steuerpflichtige), das Wohnsitzfinanzamt örtlich zuständig. Nach § 55 Abs. 2 BAO ist das Wohnsitzfinanzamt jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 26) hat. Bei mehrfachem Wohnsitz im…

UFSW RD/0036-W/031. Zuständigkeit nach § 70 Abs. 3 BAO für einen Scheinunternehmer 2. Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen, hier: Werknutzungsrechte und Urheberrechte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.11.2003Teil 1/2

…Sachen: zunächst nach dem Wohnsitz (Sitz) des Abgabepflichtigen, dann nach seinem Aufenthalt, schließlich nach seinem letzten Wohnsitz (Sitz) im Inland, wenn aber keiner dieser Zuständigkeitsgründe in Betracht kommen kann oder Gefahr im Verzug ist, nach dem Anlass zum Einschreiten. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener…

UFSW RV/0454-W/041. Beibehaltung des Familienwohnsitzes im Inland bei beruflich bedingtem Auslandsaufenthalt 2. Bescheiderlassung durch eine örtlich unzuständige Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2005

…eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter gilt als Wohnsitzfinanzamt jenes, in dessen Bereich sich der Abgabepflichtige vorwiegend aufhält. Gemäß § 55 Abs. 3 BAO richtet sich, wenn eine natürliche Person als Einzelunternehmer nur einen Betrieb unterhält, die örtliche Zuständigkeit…

UFSW RV/2239-W/07Doppelte Haushaltsführung, Zuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2007

…örtlich zuständig, soweit diese nicht dem Arbeitgeber übertragen ist. Gemäß § 55 Abs. 2 BAO ist das Wohnsitzfinanzamt jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes einen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wobei bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter als Wohnsitzfinanzamt…

UFSW RV/0892-W/03Unzuständigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007Teil 2/2

…das Wohnsitzfinanzamt (Abs. 2) örtlich zuständig, soweit nicht nach Abs. 3, 4, 5 oder 6 ein anderes Finanzamt zuständig ist. (2) Wohnsitzfinanzamt ist jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 26) hat. Bei mehrfachem Wohnsitz…

UFSW RV/2275-W/07Nach Erlassung einer Berufungsentscheidung darf keine Berufungsvorentscheidung erlassen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.10.2007

…das Wohnsitzfinanzamt (Abs. 2) örtlich zuständig, soweit nicht nach Abs. 3, 4, 5 oder 6 ein anderes Finanzamt zuständig ist. (2) Wohnsitzfinanzamt ist jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 26) hat. Bei mehrfachem Wohnsitz…

UFSW RV/0479-W/06Übergang der örtlichen Zuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2006

…in dessen Amtsbereich der Steuerpflichtige seinen Sitz, seinen (Haupt-) Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gemäß § 50 Abs. 1, 1. Satz BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig…

UFSW RV/1275-W/08Bezug von Familienbeihilfe einer karenzierten Arbeitnehmerin, die im Inland über keinen Wohnsitz verfügt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2008

…nach dem Anlaß zum Einschreiten. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter ist § 55 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Gemäß § 50 Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden haben ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie…

UFSI RV/0128-I/03Unzuständigkeit der Abgabenbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2003

…im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (unbeschränkt Steuerpflichtige) das Wohnsitzfinanzamt örtlich zuständig. Wohnsitzfinanzamt ist gemäß § 55 Abs. 2 BAO jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich…

UFSW RV/2277-W/07Bescheidaufhebung wegen örtlicher Unzuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.10.2007

…das Wohnsitzfinanzamt (Abs. 2) örtlich zuständig, soweit nicht nach Abs. 3, 4, 5 oder 6 ein anderes Finanzamt zuständig ist. (2) Wohnsitzfinanzamt ist jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 26) hat. Bei mehrfachem Wohnsitz…

UFSW RV/2883-W/07Ersatzansprüche gemäß Art. II § 4 Abs. 4 FLAG 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.04.2010Teil 1/2

…der Verjährung entgegenstehe. Bei der Schätzung des Jahres 1999 seien nunmehr nur für jene Personen Ersatzansprüche geltend gemacht worden, denen auch im Jahr 2000 die Familienbeihilfe zu Unrecht von den Wohnsitzfinanzämtern ausbezahlt worden sei. Zur Zuständigkeit des Finanzamtes Wien 1/23 wurde auf § 70 Z…