… 294 Abs. 1 BAO: Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des…
…einen Grad der Behinderung von 50% auf. Die in dem Sachverständigengutachten ausgeführte Begründung betreffend den Zeitpunkt, ab dem der Grad der Behinderung nunmehr 50% beträgt, erweist sich hierbei als schlüssig, weshalb die Abgabenbehörde zweiter Instanz in freier Beweiswürdigung von einer Änderung der tatsachlichen Verhältnisse mit…
…eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse ändern würden. In der (ho.) Beschwerdeentscheidung vom 12. April 2004 sei festgestellt worden, dass genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens vorliegen. Nach Ansicht des Finanzamtes hätten sich dadurch die Verhältnisse insofern…
…1 lit. a BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides…
…Wertfortschreibungsbescheid zum 1. Jänner 1998, rechtskräftigen Bodenschätzungsergebnisse der KG Ro zum 1.1.2002.). Die Vorbringen sind sohin nicht relevant. Im Berufungsfall liegen zum Stichtag 1.1.2005 im Vergleich zum Wertfortschreibungsbescheid 1.1.1998 keine Änderungen der tatsächlichen Verhältnissen vor, die eine Wertfortschreibung rechtfertigten. …
…die tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben. Wenn bei Überprüfung der Inhalte Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und vom Abgabepflichtigen keine Klärung herbeigeführt werden kann, ist von keiner ordnungsgemäßen Fahrtenbuchführung auszugehen und es kann bei dieser Sachverhaltskonstellation daher das Fahrtenbuch nicht als taugliches Beweismittel anerkannt werden. Wie der…
…gestatten. Dies sei hier nicht der Fall, da der Sicherstellungsauftrag - wie richtigerweise angeführt - bereits am 7. November 2000 erlassen worden wäre (wobei dieser allerdings bis 20. Juni 2001 mit Zustellmängeln behaftet gewesen wäre). Eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse wäre damit aber keinesfalls gegeben gewesen. War…
…Euro .. von dem zum letzten Feststellungszeitpunkt festgestellten Einheitswert abweicht (Wertfortschreibung). Fortschreibungen dienen der Berücksichtigung von Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die seit der letzten Feststellung eingetreten sind (VwGH 25.6.1990, 88/15/0176, 89/15/0001) oder der Fehlerberichtigung (VwGH vom 25.2.1990, 11…
…ein allfälliges Mietausfallsrisiko berücksichtigt. Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass Instandhaltungs- und Reparaturkosten in einer realitätsnahen Ertragsprognose regelmäßig ihren unverzichtbaren Platz haben und ein Mietausfallsrisiko nach den tatsächlichen Verhältnissen zu bewerten und in eine Prognoserechnung aufzunehmen ist (vgl. VwGH 20.9.2006…
…von der laut Finanzamt von vornherein nicht realitätsnah erstellten Prognose wesentlich abweichen würden, wären bereits bei Erlassen des Einkommensteuerbescheides 2004 vom 28.4.2005 und erst Recht in den Folgejahren 2005 und 2006 möglich gewesen. Eine Prognose, die in keiner Weise an die tatsächlichen Verhältnisse…
… 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des…
…und damit für die Beweiskraft der Prognoserechnung zu. Eine von den tatsächlichen Verhältnissen losgelöste Prognoserechnung stellt keinen Beweis für die Ertragfähigkeit der Betätigung dar (VwGH 28.6.2006, 2002/13/0036 und 30.10.2003, 2003/15/0028). Zweifeln, ob die Prognose tatsächlich erfüllt wird…
…die tatsächlich geleistete Mietereigenmittel den einschlägigen BMF-Erlass (BMF 29.6.19990, SWK A I 275) nicht verletzen würden. In diesem Erlass sei wiederholt von "Vorleistungen des Leasingnehmers", "Kautionszahlungen" oder "Hingabe" eines "Kautions-Einmalerlages" die Rede. Diese Formulierungen würden die Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse betonen…
…BAO, der dort ist, wo der für die Geschäftsführung entscheidende Wille gebildet wird, kommt es nicht darauf an, wo die Anordnungen ausgeführt bzw. wo die meisten Geschäfte abgeschlossen werden, ausschlaggebend ist - aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse - lediglich, von wo aus tatsächlich die maßgebenden Anordnungen getroffen werden…
…eine allenfalls analoge Anwendung der Bestimmungen dennoch bejahen, so sei festzuhalten, dass in diesen Bestimmungen nur Berichtigungen offenkundiger Fehler Deckung finden würden, nicht jedoch die Änderung von begünstigenden Bescheiden, die in Ermangelung von vorliegenden Voraussetzungen im Rahmen einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse auch nicht nach…
…werden können, sondern sind, da es sich nunmehr bei der gesamten Grundstücksfläche um Bauland handelt, für die gesamte Fläche die Werte für Bauplätze heranzuziehen. Nach Durchführung des Teilungsplanes haben sich die Verhältnisse in wesentlichen Punkten verändert, welche eine Fortschreibung des Einheitswertes erforderlich machten. Da die…
…das der Bw. bereits im dem Zahlungserleichterungsbescheid vom 24. Jänner 2003 zu Grunde gelegenen Ratenansuchen vom 9. Jänner 2003 gemacht hat. Im gegenwärtigen Entscheidungszeitpunkt kann somit auch keine wesentliche Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen auf Grund eines zum Vorbescheid nunmehr gravierend abweichenden Antragsbegehrens festgestellt werden…
…Widerruf der Aussetzung der Einhebung Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben…
…Um für die Bewertung aller in der Natur tatsächlich vorkommenden landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes die Gleichmäßigkeit zu sichern und Grundlagen durch feststehende Ausgangspunkte zu schaffen, stellt das Bundesministerium für Finanzen für bestimmte Betriebe (Vergleichsbetriebe) nach Beratung im Bewertungsbeirat mit rechtsverbindlicher Kraft das Verhältnis fest…
…Berufung wurde erwogen: Fortschreibungen des Einheitswertes dienen der Berücksichtigung von Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die seit der letzten Einheitswertfeststellung eingetreten sind, oder der Fehlerberichtigung (vgl. z. B. VwGH 25. 2. 2003, 99/14/0101). Einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes wird mit einer Zurechnungsfortschreibung…