… 294 Abs. 1 BAO: Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des…
…einen Grad der Behinderung von 50% auf. Die in dem Sachverständigengutachten ausgeführte Begründung betreffend den Zeitpunkt, ab dem der Grad der Behinderung nunmehr 50% beträgt, erweist sich hierbei als schlüssig, weshalb die Abgabenbehörde zweiter Instanz in freier Beweiswürdigung von einer Änderung der tatsachlichen Verhältnisse mit…
…eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse ändern würden. In der (ho.) Beschwerdeentscheidung vom 12. April 2004 sei festgestellt worden, dass genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens vorliegen. Nach Ansicht des Finanzamtes hätten sich dadurch die Verhältnisse insofern…
…1 lit. a BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides…
…Wertfortschreibungsbescheid zum 1. Jänner 1998, rechtskräftigen Bodenschätzungsergebnisse der KG Ro zum 1.1.2002.). Die Vorbringen sind sohin nicht relevant. Im Berufungsfall liegen zum Stichtag 1.1.2005 im Vergleich zum Wertfortschreibungsbescheid 1.1.1998 keine Änderungen der tatsächlichen Verhältnissen vor, die eine Wertfortschreibung rechtfertigten. …
…Abs. 3 BAO). Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - gemäß § 294 Abs. 1 BAO nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die…
…die tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben. Wenn bei Überprüfung der Inhalte Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und vom Abgabepflichtigen keine Klärung herbeigeführt werden kann, ist von keiner ordnungsgemäßen Fahrtenbuchführung auszugehen und es kann bei dieser Sachverhaltskonstellation daher das Fahrtenbuch nicht als taugliches Beweismittel anerkannt werden. Wie der…
…gestatten. Dies sei hier nicht der Fall, da der Sicherstellungsauftrag - wie richtigerweise angeführt - bereits am 7. November 2000 erlassen worden wäre (wobei dieser allerdings bis 20. Juni 2001 mit Zustellmängeln behaftet gewesen wäre). Eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse wäre damit aber keinesfalls gegeben gewesen. War…
…02 Euro auf dem Abgabenkonto der Bf. sei eine maßgebliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse eingetreten. Das Finanzamt zitierte in seiner Entscheidung zur Untermauerung seines Bescheides das Erkenntnis des VwGH 28.09.2004, 2002/14/0035. Die Bf. brachte gegen den Widerruf der Löschung Berufung (nunmehr…
…Euro .. von dem zum letzten Feststellungszeitpunkt festgestellten Einheitswert abweicht (Wertfortschreibung). Fortschreibungen dienen der Berücksichtigung von Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die seit der letzten Feststellung eingetreten sind (VwGH 25.6.1990, 88/15/0176, 89/15/0001) oder der Fehlerberichtigung (VwGH vom 25.2.1990, 11…
…tatsächlichen Verhältnissen einmal auseinandersetzen, und dann abgleichen, was die Kriterien für eine kleine Vermietung und was die Kriterien für eine große Vermietung seien und werde dabei schnell zum Ergebnis kommen, dass tatsächlich eine große Vermietung vorliegen würde. Wenn das Finanzamt vorbringt, es wären mit der…
…Überschreitung der Wertgrenzen des § 21 Abs. 1 Z. 1 BewG eine Wertfortschreibung vorzunehmen (vgl. VwGH 17.2.1992, 90/15/0169). Die Fortschreibung setzt voraus, dass die wirtschaftliche Einheit iSd § 2 BewG, auf die sich der Bescheid bezieht, ungeachtet der Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse weiterhin…
…ein allfälliges Mietausfallsrisiko berücksichtigt. Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass Instandhaltungs- und Reparaturkosten in einer realitätsnahen Ertragsprognose regelmäßig ihren unverzichtbaren Platz haben und ein Mietausfallsrisiko nach den tatsächlichen Verhältnissen zu bewerten und in eine Prognoserechnung aufzunehmen ist (vgl. VwGH 20.9.2006…
…von den tatsächlichen Verhältnissen losgelöste Prognoserechnung kann jedoch nicht dazu gedient haben, eine Gesamtüberschussabsicht des Bf. zu begründen bzw ist nicht geeignet, den Nachweis für eine derartige Absicht des Bf. zu liefern. Die Absichten des Bf. können sich nur an den in der Wirklichkeit erzielten…
…47 der Bundesabgabenordnung umschriebenen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der in den nachstehenden Abs. 2 und 3 enthaltenen besonderen Bestimmungen" (§ 6 Abs. 1 NGO-G) nicht mehr erfüllt würden. Abgesehen von einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse könne es auch dann zu einem Verfehlen der Voraussetzungen der BAO…
…vom Beschwerdeführer vorgebrachten, mit Listen, Kilometeraufstellungen und Routenplanerdarstellung untermauerten Argumente den tatsächlichen Verhältnissen und den dabei weitaus überwiegend im Ausland durchgeführten Fahrten mit dem Dienstauto entsprechen. Daraus ergibt sich für das Bundesfinanzgericht, dass der Beschwerdeführer den Gegenbeweis der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967…
…von der laut Finanzamt von vornherein nicht realitätsnah erstellten Prognose wesentlich abweichen würden, wären bereits bei Erlassen des Einkommensteuerbescheides 2004 vom 28.4.2005 und erst Recht in den Folgejahren 2005 und 2006 möglich gewesen. Eine Prognose, die in keiner Weise an die tatsächlichen Verhältnisse…
…den tatsächlichen Verhältnissen, Beurteilung der Plausibilität anhand nachfolgend eingetretener Umstände sowie vollständiges Ersetzen einer früheren Prognose durch eine später vorgelegte Prognose. Im Folgenden ist zu prüfen, ob die aufgrund der Sanierung der Erdgeschosswohnung im Jahr 2009 erzielbaren höheren Mieterträge deshalb eine Änderung der Art der…
… 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des…
…und damit für die Beweiskraft der Prognoserechnung zu. Eine von den tatsächlichen Verhältnissen losgelöste Prognoserechnung stellt keinen Beweis für die Ertragfähigkeit der Betätigung dar (VwGH 28.6.2006, 2002/13/0036 und 30.10.2003, 2003/15/0028). Zweifeln, ob die Prognose tatsächlich erfüllt wird…