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UFSW RV/2526-W/09Parkplatzkosten eines Arbeitnehmers am Arbeitsort können nicht zusätzlich zu den Werbungskosten gemäß § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2010

…Damit steht ihr nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit a EStG 1988 als Abgeltung all ihrer Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur der Verkehrsabsetzbetrag gemäß § 33 Abs 5 EStG 1988 zu. Dieser wurde für die Berufungswerberin bei der Ermittlung der…

UFSW RV/3386-W/08Umschulungskosten iSd § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 neben einem besonderen Werbungskostenpauschale (Vertreterpauschale) iSd § 17 Abs 6 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009

…dass entweder die Fachhochschulkosten neben den geschätzten Werbungskosten oder als Umschulungskosten gemäß § 16 Abs 1 Z 10 EStG anzusetzen seien. Mit gleichem Datum (22.10.2006) stellte der Bw den Antrag auf Entscheidung über die Berufung (vom 21.02.2005) durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…

UFSI RV/0233-I/06Abgrenzung von Fahrtkosten iSd § 16 Abs 1 EStG gegenüber Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei wechselndem Einsatzort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2007

…Beim Bw. hingegen sei eine Reise iSd § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 anlässlich des Jahresausgleichs 1992 verneint worden. Es sei ihm nur das Pendler-Pauschale zugestanden worden und auch dies nur für Monate, bei denen die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte an mehr als der…

UFSG RV/0144-G/05Umschulungskosten iSd § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind zusätzlich zu einem besonderen Werbungskostenpauschale abzugsfähig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2007

…§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 Tz 2, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung). Während also zwischen Fortbildungskosten und dem ausgeübten Beruf ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, ist ein solcher Zusammenhang zwischen Ausbildungskosten und dem ausgeübten Beruf (von seltenen Ausnahmefällen abgesehen) nicht gegeben. Ausbildungskosten stellten…

UFSW RV/0605-W/05Reisekosten iSd § 16 Abs 1 Z 9 iVm § 26 Z 4 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2006

…der Berufung, dem Vorlageantrag und dem Einkommensteuerakt. Der festgestellte Sachverhalt war in folgender Weise rechtlich zu würdigen: Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlaßten Reisen sind in § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 geregelt. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie…

UFSW RV/0813-W/05Umschulungsmaßnahme im Sinne des § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 idF AbgÄG 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2006

…Gemäß § 124b Z 107 EStG ist § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 180/2004 erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2003 anzuwenden. Aus dem Gesetzestext leitet sich die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten dann ab…

UFSW RV/0144-W/05Umschulungsmaßnahme im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF AbgÄG 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2005

…dar. Gemäß § 124b Z 107 EStG ist § 16 Abs. 1 Z 10 1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 180/2004 erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2003 anzuwenden. Aus dem Gesetzestext leitet sich die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten dann ab…

UFSG RV/0286-G/02Änderung der Bemessungsgrundlage gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2003

…75,5% (das sind 1,510.000 S) auf Entgeltsminderungen für dem Umsatzsteuersatz von 10% unterliegende Umsätze, entfiel. Der von der Bw. geschuldete Steuerbetrag war daher um 137.271,77 S (= 9.975,93 €) gemäß § 16 Abs.1 Z 1 UStG zu berichtigen. …

UFSW RV/0305-W/10Für Pensionseinkünfte gemäß Art. 16 Abs.1 DBA Schweden hat das auszahlende Land Schweden das ausschließliche Besteuerungsrecht. Österreich kann die Einkünfte für die Festsetzung der Steuer heranziehen (Progressionsvorbehalt).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2010

…nicht bekannt gegeben. Bezieht eine Person mit Wohnsitz in einem der beiden Staaten gemäß Artikel 16 Abs 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen…

UFSG RV/0223-G/09Pendlerpauschale: Auslegung des Begriffes der "Zumutbarkeit" iSd lit. c des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG für die Benützung eines Öffentlichen Verkehrsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…lit. c des § 16 Abs 1 Z 6 EStG nicht erkennen, da bei der Berufungswerberin nicht einmal die doppelte Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel im Vergleich zum eigenen Pkw ereicht wird. Die Zumutbarkeit der Benützung des Öffentlichen Verkehrsmittels begründet sich im gegenständlichen Fall weiters darauf…

UFSI RV/0552-I/08Bei einem steuerlich anzuerkennenden Doppelwohnsitz sind Aufwendungen für die Fahrten vom Berufswohnsitz zum Wohnsitz am Heimatort als Werbungskosten (max. bis zum Betrag des höchsten Pauschbetrages nach § 16 Abs. 1 Z 6 Lit.c EStG) abzugsfähig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2009

…bedeutet, dass dem Berufungsantrag, die Kosten für die Fahrten zum Heimatort in Höhe des höchsten Pauschbetrages gem. § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 zu berücksichtigen, Folge zu geben war. Der Berufungswerber gab an, mindestens alle zwei Wochen nach Hause gefahren zu sein…

UFSS RV/0592-S/08Begriff der beruflich veranlassten Reise iSd § 16 Abs. 1 EStG 1988 - Abgrenzung zur Dienstreise iSd § 26 Z4 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2009

…rund fünfmonatigen Fortbildungsaufenthalt in den USA geltend gemachten Differenzreisekosten (Tagesgelder, Nächtigungsgelder, Frühstück) als Werbungskosten anzuerkennen sind. Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Nach Z 9 dieser Gesetzesstelle stellen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für…

UFSG RV/0206-G/04Befahrung gleich bleibender Fahrtrouten (Streckenabschnitte) durch einen Fernfahrer ist keine Reise iSd § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2007

…solche "sicherlich möglich" sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs.1 Z 9 EStG 1988 sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich…

UFSW RV/4639-W/021. Fahrten der Berufungswerberin vom gemeinsamen Familienwohnsitz zum Ort, wo der Lebensgefährte seinen Zivildienst leistet, sind keine Familienheimfahrten iSd § 16 EStG 1988. 2. Im Streitjahr 2001 stellen Studiengebühren keine Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2006

…Da es sich bei dem Doktoratsstudium um ein ordentliches Universitätsstudium im Sinne des § 16 Abs 1 Z 10 letzter Satz EStG 1988 in der für das Streitjahr geltenden Fassung handelt, sind die bei diesem Studium entstehenden Aufwendungen keine abzugsfähigen Werbungskosten. Es war daher spruchgemäß zu…

UFSW RV/1178-W/05Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Pauschbeträge nach § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 (Pendlerpauschale)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2006

…als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann sind die in § 16 Abs. 1 Z 6 lit b EStG 1988 (in der für das Jahr 2004 gültigen Fassung StReformG 2005, BGBl I 2004/57 iVm § 124b Z 96) genannten Pauschbeträge zu berücksichtigen…

UFSL RV/0774-L/05Keine Umrechnung der Jahresgrenze des § 16 Abs. 1 Z 6 lit c EStG 1988 auf Monatsbeträge ( Zusammenhang mit Familienheimfahrten)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2005

…als ein Monatsbetrag (abgeleitet aus der gesetzlichen jährlichen Höchstgrenze des § 16 Abs. 1 Z 6 lit c EStG 1988) ermittelt wurde, der schließlich mit der Anzahl der tatsächlich geltend gemachten Familienheimfahrten multipliziert wurde. Es ergaben sich dadurch folgende Werbungskosten aus dem Titel der Familienheimfahrten: |…

UFSG RV/0530-G/05Die Ausbildung zum Privatpiloten ist keine umfassende Umschulungsmaßnahme iSd § 16 Abs.1 Z 10 EStG 1988.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2005

…ein Protokoll über eine Besprechung der Finanzverwaltung, wonach "die Ausbildung eines Informatikers zu einem Ernährungsberater (auch ohne AMS-Förderung)" eine umfassende Umschulung darstelle. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs.1 Z 10 EStG 1988, in der Fassung des AbgÄG 2004, BGBl I Nr…

UFSK RV/0373-K/02Wiederkehrende Fahrten eines Außendienstmitarbeiters in ein Einsatzgebiet, auch wenn dabei gelegentlich eine Geschäftsstelle (Servicestelle) des Arbeitgebers angefahren bzw. aufgesucht wird, vermögen nur auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles eine Arbeitsstätte im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 19988 zu begründen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 1/2

…Darüber hinaus stehen Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nur dann zu, wenn entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasst ("kleines Pendlerpauschale") oder die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder…

UFSK RV/0373-K/02Wiederkehrende Fahrten eines Außendienstmitarbeiters in ein Einsatzgebiet, auch wenn dabei gelegentlich eine Geschäftsstelle (Servicestelle) des Arbeitgebers angefahren bzw. aufgesucht wird, vermögen nur auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles eine Arbeitsstätte im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 19988 zu begründen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 2/2

…von Außendiensttätigkeiten weitere Arbeitsstätten begründet und die Fahrtbewegungen dorthin und zurück seien daher als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 anzusehen, als unrichtig. Zur Glaubwürdigkeit der beruflich veranlassten und geltend gemachten Fahrtleistung von 22.946 Km (1998) und…

UFSW RV/0646-W/03Kosten der Ausbildung zur Psychotherapeutin als Werbungskosten nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2003

… 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 in der für die Streitjahre geltenden Fassung sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten abzugsfähig. Berufsfortbildung liegt vor, wenn bereits ein Beruf ausgeübt wird…