…demzufolge mit 28.07.2022 zu laufen begonnen hat. Wegen der Tatsache, dass die Meldung am 16.08.2022, somit innerhalb der Frist von 6 Wochen gemäß § 16 Abs. 1 WiEReG, nachgeholt worden ist, sind die beiden Zwangsstrafenbescheide jeweils mit Rechtswidrigkeit behaftet (die Details sind…
… 16 WiEReG ein dritter Absatz eingefügt, der besagt, dass sowohl die Androhung als auch die Festsetzung einer Zwangsstrafe wegen Nichtmeldung der wirtschaftlichen Eigentümer an einen, dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe in einem Verfahren betreffend Abgaben gem § 213 Abs 1 BAO bekannt gegebenen…
…unterlassenen Leistung aufgefordert wurde. Die Zwangsstrafe wurde mittels einer angemessenen Frist angedroht, welche auch der Bestimmung des § 16 Abs 1 WiEReG entspricht. Die Bf brachte in ihrer Beschwerde jedoch vor, dass die verlangte Leistung bereits vor Wirksamkeit des Zwangsstrafenbescheids, somit vor dessen Zustellung, erbracht wurde…
…außer wenn Gefahr im Verzug ist. Gemäß § 111 Abs 3 BAO darf die einzelne Zwangsstrafe einen Betrag von EUR 5.000,00 nicht übersteigen. Aus den Formulierungen des § 16 Abs 1 WiEReG und des § 111 BAO ergibt sich, dass der Abgabenbehörde hinsichtlich der Festsetzung der…
…hat auf die Meldepflicht keinen Einfluss, lediglich auf den Inhalt der Meldung; neben den Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer müssen zusätzlichen Informationen gemeldet werden. Gemäß § 16 Abs. 1 WiEReG kann das Finanzamt, wenn die Meldung gemäß § 5 nicht erstattet wird, deren Vornahme durch Verhängung einer Zwangsstrafe…
…Am 25. Februar 2019 hat die Beschwerdeführerin die Meldung nach § 5 Abs. 1 WiEReG vorgenommen. Wird die Meldung gemäß § 5 nicht oder nicht vollständig erstattet, kann gemäß § 16 Abs. 1 WiEReG die Abgabenbehörde deren Vornahme durch Verhängung einer Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO erzwingen. Die Androhung…
…1). Diese Funktion kann es jedoch nur dann erfüllen, wenn die Rechtsträger ihrer Verpflichtung zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer nachkommen. Das Beugemittel der Zwangsstrafe dient zur Durchsetzung der gesetzlichen Meldeverpflichtung (ErlRV 1660 BlgNR XXV. GP, 17). § 16 Abs 1 WiEReG in der Fassung BGBl I…
…Billigkeit: Nach dem Wortlaut des § 16 Abs 1 WiEReG und auch nach dem des § 111 Abs 1 BAO liegt die Festsetzung der Zwangsstrafe im Ermessen der Abgabenbehörden. Gemäß § 20 Abs 1 BAO müssen sich Ermessenentscheidungen in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht…
…eine Änderungs-oder Bestätigungsmeldung gem. § 5 Abs. 1 letzter Satz WiEReG zu erstatten. Die Festsetzung der Zwangsstrafen für 2021 und 2022 ist daher gem. § 16 WiEReG nicht zulässig. Aus den oben genannten Gründen ist spruchgemäß zu entscheiden. 2.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein…
…16 Abs. 1 WiEReG lautet: "Wird die Meldung gemäß § 5 nicht erstattet, kann das Finanzamt Österreich deren Vornahme durch Verhängung einer Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO erzwingen. Die Androhung der Zwangsstrafe ist mit Setzung einer Frist von sechs Wochen vorzunehmen." In § 111 BAO ist angeordnet: "(1…
…***27***, wegen des Finanzvergehens gemäß § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG über die Beschwerden der Amtsbeauftragten vom 15.9.2025 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 16. April 2025, Geschäftszahlen ***13…
…Diesbezüglich legt § 16 Abs 1 WiEReG fest, dass die Androhung einer Zwangsstrafe mit einer Frist von sechs Wochen vorzunehmen ist. Rechtswidrig ist die Festsetzung einer Zwangsstrafe dann, wenn die verlangte Leistung unmöglich oder unzumutbar wäre oder bereits erbracht wurde (VwGH 16.2.1994, 93/13…
…§ 16 Abs 1 WiEReG kann die Abgabenbehörde, wenn die Meldung nicht oder nicht vollständig erstattet wird, die Vornahme durch Verhängung einer Zwangsstrafe gem. § 111 BAO erzwingen. § 111 BAO bestimmt: "(1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung…
…der Zwangsstrafe am 16. Jänner 2019 über sieben Monate verstrichen sind. Mit der Erinnerung und Androhung einer Zwangsstrafe nach Ablauf der gesetzlichen Frist hat die Behörde bis zum 29. August 2018, somit fast drei Monate zugewartet. Auch die in § 16 Abs. 1 WiEReG vorgesehene Nachfrist…
…im Zwangsstrafenverfahren direkt an die Bf. erwiesen sich daher als korrekt, auch die Sechswochenfrist des § 16 Abs. 1 WiEReG wurde eingehalten. Die Zwangsstrafenbescheide erwiesen daher nicht aus dem von der Bf. im Aufhebungsantrag genannten Grund rechtswidrig. Dieser von der Bf. genannte Grund stellt jedoch die…
…nicht jedoch, um ein unrechtmäßiges Verhalten zu bestrafen (vgl Stoll, BAO 1192). Aus der Formulierung des § 16 Abs 1 WiEReG und des § 111 BAO ergibt sich, dass der Abgabenbehörde bei der Festsetzung einer Zwangsstrafe ein Ermessensspielraum eingeräumt ist. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt sowohl dem…
…muß gemäß § 111 Abs 2 BAO der Verpflichtete unter Androhung der Zwangsstrafe mit Setzung einer angemessenen Frist (in § 16 Abs 1 Satz 2 WiEReG ist diesbezüglich eine Frist von sechs Wochen normiert) zur Erbringung der von ihm verlangten Leistung aufgefordert werden. Die Aufforderung und die…
… 5 Abs 1 WiEReG ergebenden Meldeverpflichtung nicht fristgerecht nach. Auch nach Ergehen des Erinnerungsschreibens samt Zwangsstrafenandrohung vom 30.8.2025 blieb sie untätig. Vor diesem Hintergrund sowie unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das WiEReG in dessen § 16 die Verhängung einer Zwangsstrafe als Mittel zur Durchsetzung…
…000,00 angedroht. Sämtliche Dokumente wurden der Bf ordnungsgemäß zugestellt. Die streitgegenständliche Zwangsstrafe wurde somit iSd § 111 Abs 2 BAO mittels einer angemessenen Frist, welche auch der Bestimmung des § 16 Abs 1 WiEReG entspricht, angedroht. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe ist nur dann rechtwidrig, wenn die…
…bis spätestens 31.10.2023 nachzuholen. Die vom Finanzamt eingeräumte Nachfrist (31.10.2023) war um einige Tage länger als die in § 16 Abs 1 WiEReG vorgesehene Sechs-Wochen-Frist. Die Bf blieb jedoch weiterhin untätig. Zum Einwand der Bf, sie hätte innerhalb der vom…