… 34 Abs 7 Z. 5 EStG 1988 ab, nach welcher der UAB für volljährige Kinder den FB-Bezug voraussetzt. Im Vorlageantrag vom 24. Februar 2003 ergänzte der Bw. seine Argumentation aus der Berufung um den Hinweis, dass die von ihm geleisteten Unterhaltszahlungen seinen Gewinn des…
…Nachforschungen in der elektronischen Datenbank der Finanzverwaltung zeigten, dass für den Sohn des Bw seit Oktober 2003 keine Familienbeihilfe mehr ausbezahlt wurde. Das Finanzamt entschied mit abweisender Berufungsvorentscheidung. Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, seien weder als außergewöhnliche Belastung noch im…
…somit bereits volljährig, weshalb die vom Bw erbrachten Aufwendungen (Unterhaltsleistungen) an sie gemäß der oben zitierten Verfassungsbestimmung keine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung finden können. Laut vorgelegtem Finanzamtsakt ist im vorliegenden Fall unbestritten, dass der Bw Unterhaltslasten für seine beiden in der i lebenden Kinder zu…
…für das Jahr 2001, zugestellt mit Rückschein am 9. Juli 2002, wurde ihm zur Kenntnis gebracht, dass Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, insoweit für sie in einzelnen Monaten keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, die Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages ausschließt. Somit wäre - unter Bedachtnahme auf die im § 119 BAO…
…Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages von Juli 1999 bis September 2000 für W. entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
…nach. Für Kind1, welche im Juni 1993 geboren wurde, wurde laut elektronischen Datenbanken an die Kindesmutter von Jänner 2012 bis einschließlich September 2012 Familienbeihilfe ausbezahlt. Mit Oktober 2012 endete der Familienbeihilfenanspruch für dieses seit 5. Juni 2011 volljährige, nicht haushaltszugehörige Kind des Bw., wobei der…
…Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG, § 34 Anm 52). § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 schließt Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die - vor allem wegen Überschreitung der Studiendauer (vgl. Jakom/Baldauf EStG, 2010, § 34 Rz 65) - kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht…
…Kinder" anzuerkennen seien, auch wenn diese in ihrem Ausmaß und in ihrer Form nur vorübergehender Natur gewesen seien, weil ab November 2002 ihr Sohn wieder eigene Ansprüche, nämlich solche auf Arbeitslosengeld gehabt habe. Dies müsse analog auch dann möglich sein, wenn ein Kind bereits volljährig…
…Gemäß § 2 Abs. 1 lit. f FLAG hätten Personen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vorgemerkt seien. Dies sei durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Eine für den Bezug der…
…dass der bereits volljährige Sohn des Bw. (geb. X.X.80) im Jahr 2005 nicht dem Haushalt des Bw. zugehörte. Weiters wurde für A. in diesem Zeitraum keine Familienbeihilfe bezogen. Nach § 34 Abs. 7 Z 8 EStG (Verfassungsbestimmung) sind Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die…
…und 5. Mai 2006 mit Bescheid vom 25. Oktober 2007 gemäß § 293b BAO ab und begründete dies damit, dass für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, kein Unterhaltsabsetzbetrag zustehe. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung brachte der Bw. vor, dass er…
…den Zeitraum ab April 2007 ab und begründete dies wie folgt: Gem. § 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 bestehe Anspruch auf FB für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27…
…34 Abs. 7 Z. 5 EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen (Verfassungsbestimmung). Das Volljährigkeitsalter von M wurde mit 04.03.2003 erreicht (18 Jahre). Familienbeihilfe…
…Finanzamt eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 ein, worin er für seine im Jahr 1952 geborene volljährige Tochter die Anerkennung von Unterhaltszahlungen in Höhe von € 4.296,00 beantragte. Gleichzeitig machte der Bw. Krankheits- und Kurkosten in Höhe von € 1.239…
…1 lit. f (bb) Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie aa) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und…
…Der Berufungswerber (Bw.) hat mit seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2005 (unter anderem) die Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages für seine beiden volljährigen Kinder Si. und G. beantragt. Das Finanzamt lehnte dies im nunmehr angefochtenen Einkommenssteuerbescheid vom 3. August 2006 mit der Begründung, dass Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder…
…vor, dass diese abgesehen von den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen sind. In Ansehung des Umstandes, dass es sich bei der Tochter des Bw. um ein volljähriges Kind handelt, ist…
…7 Z 5 Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Für die volljährige Tochter des Berufungswerbers wird keine Familienbeihilfe…
…die Berufung der Bw, vom 7. Februar 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 4. Februar 2003 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Juli 2002 bis 31. Oktober 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
…1 lit. b und lit. h Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG). Letztere Bestimmung lautet auszugsweise: Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ..... h) für volljährige Kinder, die erheblich behindert sind (§ 8 Abs. 5), das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet…