…die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche Norm wäre erst in dem geplanten DBA-Durchführungsgesetz vorgesehen. Es ist wohl richtig…
…die Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens maßgebend ist, wurde in Absatz 16 des Schlussprotokolls zu dem Abkommen ausdrücklich klargestellt. Macht der deutsche Ingenieur für Mitwirkungen an österreichischen Bauausführungen, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen worden sind, Vertrauensschutz geltend und werden die österreichischen Einkünfte in…
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft vor dem Jahr 2002 in einer ausländischen Betriebstätte einen - in Österreich gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 ausgeglichenen - Verlust erlitten und erzielt diese Gesellschaft im Jahr 2002 (sonach ab Wirksamkeitsbeginn der § 48 BAO-Verordnung, BGBl. II Nr. 474/2002) in dieser…
…mit dem Wirksamkeitsbeginn des DBA-2000 ab 1. Jänner 2003 geändert. Ab 2003 gilt auch bei Drittstaatsarbeitgebern die 183-Tage-Klausel, die bei den kurzfristig in Österreich zugebrachten Arbeitszeiten das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat (Deutschland) belässt. Erhält nun der in Deutschland ansässige Dienstnehmer im Jahr 2003…
…was nach dem zu Grunde gelegten Sachverhaltsbild nicht der Fall ist - die deutsche GmbH in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht einträte, könnten die vorher erlittenen Auslandsverluste in Österreich nicht berücksichtigt werden (EStR 2000 Rz 8059 vorletzter Absatz). "Umso weniger", wenn es sich um Auslandsverluste vor Eintritt…
…liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer portugiesischen Bauausführung vor, wenn dem österreichischen Ingenieur keine portugiesische feste örtliche Einrichtung zur Verfügung steht. Dies ergibt sich aus dem Update des OECD-Kommentars vom 28. Jänner 2003 (Z…
Deutsche Zweitwohnsitzer sind ab 1. Jänner 2003 berechtigt, gemäß Art. 11 DBA-Deutschland Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf ihren Kapitalerträgen aus inländischen Bankguthaben zu verlangen. In Bezug auf Anleihezinsen bestand bereits nach dem DBA-1954 eine vollständige Entlastungsberechtigung (EAS 2066), sodass für diese Zinsen…
…dieser Bestimmung vorliegt. Denn die Kapitalgesellschaft ist gemäß Artikel 4 des Abkommens eine in Deutschland ansässige Gesellschaft, die sonach ihre Gewinne nicht grenzüberschreitend an den ebenfalls in Deutschland ansässigen Gesellschafter ausschütten kann. 27. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn für die ARGE-Architekten keinerlei inländische festen örtlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Dies ergibt sich aus dem Update des OECD-Kommentars vom 28. Jänner 2003 …
…Abs. 1 Z 1 KStG 1988 betreffend gemeinnützige Vereinigungen, § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 betreffend Beteiligungsertragsbefreiung für Inlandsbetriebstätten von beschränkt Steuerpflichtigen, § 16 Abs. 2 Z 1 UmgrStG betreffend Buchwertfortführung bei Einbringungen durch EU-Ausländer). 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr…
…in seiner österreichischen Wohnung befindet; in dieser Hinsicht ergibt sich durch das DBA-2000 (das ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit tritt) kein Unterschied zum Vorgängerabkommen aus dem Jahre 1954. Solange der Mittelpunkt der Lebensinteressen als am österreichischen Wohnort gelegen anzusehen ist, vermag der Umstand…
Das österreichisch-russische Doppelbesteuerungsabkommen ist ab 1. Jänner 2003 anzuwenden, jedoch erst am 11. Februar 2003 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden. Es löst das alte Abkommen zwischen Österreich und der Sowjetunion ab, das von Russland und Österreich auf Reziprozitätsbasis bis zum Wirksamkeitsbeginn des neuen Abkommens weiterhin…
…Artikel 19 Abs. 1 DBA-Deutschland steuerfrei gestellt wird, wenn die deutsche Steuerverwaltung nachweisbar auf der steuerlichen Erfassung in Deutschland besteht. Sollte Deutschland auch im Fall von Grenzgänger-Dienstnehmern deutscher Spiel-Casinos ab 1. Jänner 2003 die Lohnsteuerhaftung gegenüber den Casinos geltend machen, dann könnte…
…inländischen Bauausführung vor und zwar auch dann, wenn für die italienischen Partner keinerlei inländische festen örtlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Dies ergibt sich aus dem Update des OECD-Kommentars vom 28. Jänner 2003 (Z 17 zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens), mit dem die frühere…
…Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 unerheblich. Aber auch im zeitlichen Geltungsbereich des DBA-2000 (ab 1. Jänner 2003) muss bezweifelt werden, dass den von den vier Mitarbeitern unter dem Titel "Kundenbetreuung" erbrachten Leistungen eine bloß unterstützende Hilfsfunktion bei der Produktvermarktung in Österreich zukommt. Der Umstand…
…nicht sachgerecht erscheinen, wenn Österreich dieses Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt. Denn dies führte zu dem Ergebnis, daß eine Entschädigung für (in Deutschland) steuerpflichtige Einkünfte weder in Deutschland noch in Österreich besteuert wird. 17. Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…1 Jahr seinen Wohnsitz nach Österreich, dann tritt für die beiden Gesellschafter in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der britischen Gesellschaftsgewinne ein, wobei für die Veranlagung 2002 das von März 2002 bis Jahresende erzielte Einkommen und für die Veranlagung 2003 jenes für die Zeit von Jänner…
…eingestellt haben, nachträglich nur dann zur Abfuhr der Kapitalertragsteuer herangezogen, wenn dies im Einvernehmen mit dem Abgabepflichtigen zwecks Sicherung der KESt-Abgeltungswirkung geschieht. Andernfalls unterliegen die Zinsen der allgemeinen Steuerbelastung im Veranlagungsverfahren. 05. Jänner 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dadurch in der Vergangenheit vor Einräumung des Optionsrechtes erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine zusätzliche Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (siehe EAS 2041 und das dort zitierte deutsche BFH-Urteil). Die genannten Einkünfte beziehen sich daher auf die Arbeitsleistungen von Jänner 1997 bis Juni…
Wurde ein Dienstnehmer mit Lebensmittelpunkt in Österreich von seinem österreichischen Dienstgeber ab 1. Jänner 2001 für die Dauer von drei Jahren nach Kasachstan entsandt und übt er dort im Jahr 2002 ein Aktien-Optionsrecht aus, das ihm 1997 eingeräumt worden ist, dann unterliegen die hierbei…