Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2399
Zweitwohnsitzverordnung
geltende FassungEAS-AuskunftP 846/1-IV/4/03vom 05.01.2004
Wortlaut laut Findok
Durch die Zweitwohnsitzverordnung, BGBl.
II Nr. 528/2003, wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Innehabung
einer österreichischen Zweitwohnung unbeschränkte
Einkommensteuerpflicht und damit auch KESt-Pflicht für Zinsen zur Folge
hat. Liegt der Lebensmittelpunkt für zumindest 5 Kalenderjahre im Ausland,
dann löst ein inländischer Zweitwohnsitz keine unbeschränkte
Steuerpflicht aus, wenn durch eine in Verzeichnisform geführte
Aufschreibung belegt wird, dass die inländische Wohnung nicht länger
als 70 Tage pro Kalenderjahr benutzt wird.
Verlegen Abgabepflichtige ihren Hauptwohnsitz in das
Ausland, wobei der inländische Wohnsitz nur mehr für Urlaubszwecke
(nicht länger als 70 Tage pro Jahr) benutzt wird, dann tritt der Wechsel in
die beschränkte Steuerpflicht gemäß
§ 2 der Verordnung mit
Beginn des der Hauptwohnsitzverlegung folgenden Kalenderjahres und nicht erst
nach Ablauf der 5 Jahre ein.
Sollte aber - aus welchen Gründen auch immer - vor
Ablauf der in der Verordnung genannten fünfjährigen Mindestfrist eine
Rückverlegung des Hauptwohnsitzes vorgenommen werden, dann fehlt damit eine
Voraussetzung für den Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht. Wer
sich daher auf die Vorteile der Verordnung beruft, trägt das Risiko, dass
er auch die in der Verordnung für den Wechsel in die beschränkte
Steuerpflicht geforderten Voraussetzungen erfüllt.
Sollte eine vorzeitige Rückverlegung des
Hauptwohnsitzes stattfinden (mag diese von Anfang an geplant oder durch
unvorhergesehene Entwicklungen verursacht sein), werden Banken, die den
KESt-Abzug im gerechtfertigten Vertrauen auf eine verordnungskonform abgegebene
Erklärung des Abgabepflichtigen eingestellt haben, nachträglich nur
dann zur Abfuhr der Kapitalertragsteuer herangezogen, wenn dies im Einvernehmen
mit dem Abgabepflichtigen zwecks Sicherung der KESt-Abgeltungswirkung geschieht.
Andernfalls unterliegen die Zinsen der allgemeinen Steuerbelastung im
Veranlagungsverfahren.
05.
Jänner 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Inländische Zweitwohnsitze, BGBl. II Nr. 528/2003
- § 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Wohnsitzverlegungunbeschränkte Steuerpflichtbeschränkte SteuerpflichtMittelpunkt der LebensinteressenZweitwohnsitz5-Jahres-FristZinsenKapitalertragsteuer-AbzugEndbesteuerung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 846/1-IV/4/03
- Stammnummer
- 36419
- Gültig
- 05.01.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF