RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2217

Gewinnausschüttungen doppelt ansässiger Gesellschaften

geltende FassungEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/03vom 27.01.2003

Wortlaut laut Findok

Nimmt eine österreichische Sitz-GmbH, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet, eine Gewinnausschüttung an den in Deutschland ansässigen Gesellschafter vor, dann unterliegen diese Einkünfte aus Kapitalvermögen wohl nach österreichischem inländischen Recht dem Kapitalertragsteuerabzug. Jedoch wird Österreich gemäß Artikel 21 ("andere Einkünfte") des DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht entzogen. Artikel 10 (Zuteilungsregel für Dividenden) kommt nicht zur Anwendung, weil kein grenzüberschreitender Dividendenfluss im Sinn dieser Bestimmung vorliegt. Denn die Kapitalgesellschaft ist gemäß Artikel 4 des Abkommens eine in Deutschland ansässige Gesellschaft, die sonach ihre Gewinne nicht grenzüberschreitend an den ebenfalls in Deutschland ansässigen Gesellschafter ausschütten kann. 27. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Gewinnausschüttungendoppelt ansässige GesellschaftenOrt der GeschäftsleitungKapitalertragsteuerabzug

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 21/1-IV/4/03
Stammnummer
36157
Gültig
27.01.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF