Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10-prozentigen…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung…
…an einer österreichischen GmbH beteiligt, die in Form einer Betriebstätte eine bulgarische Fabrik betreibt, dann erscheint folgende Sichtweise vertretbar: Wenn die mit den deutschen Investoren zu teilenden Gewinne von einer österreichischen Mitunternehmerschaft erzielt wurden, die in Österreich eine Betriebstätte unterhält (maW, wenn die GmbH nicht…
…11 Abs. 3 lit. b DBA-Brasilien sind Zinsen in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn diese von einer brasilianischen Einrichtung gezahlt werden, die dem brasilianischen Staat gehört. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen erscheint die Ansicht vertretbar, dass eine nationale brasilianische Ölgesellschaft, deren Gesamtkapital…
Unterhält eine österreichische GesmbH eine Betriebstätte im Ausland und werden in diese von der ausländischen Muttergesellschaft der österreichischen GesmbH Wertpapiere eingebracht, so ist die Rechtsauffassung vertretbar, dass ein Wertpapieranschaffungsgeschäft ohne Beteiligung von Inländern vorliegt, und dass daher keine österreichische Börsenumsatzsteuerpflicht ausgelöst wird. Dieser Rechtsauffassung wird…
…Informationsbüro, das einerseits der Informationsbeschaffung für die kanadische Gesellschaft dient und andererseits Werbung und Informationserteilung an potentielle in- und ausländische Kunden betreibt, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass diese Einrichtung keine Betriebstätte im Sinn des DBA-Kanada in Österreich darstellt. Dies setzt allerdings voraus, dass…
Am 14. Juli 1993 hat das BM für Finanzen im Rahmen des EAS-Dienstes (EAS 283) folgende Auffassung vertreten: "Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA…
…Rechtsüberlassung zu zahlenden Nutzungsentgelte entscheidend, ob diese Entgelte zumindest teilweise auch in die Hände der Sportler fließen. Denn nur in diesem Fall kann Artikel 17 DBA-Deutschland zur Anwendung gelangen. Es erscheint die Ansicht vertretbar, dass dies der Fall ist, wenn die Höhe der Zahlungen…
…Group Relief-System" teil, bei dem eine Saldierung ihres positiven Einkommens mit den Verlusten anderer britischer Konzerngesellschaften ermöglicht wird, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass auch hierdurch nicht die Bedingungen für den Methodenwechsel verwirklicht werden. Hierfür spricht vor allem der Umstand, dass andernfalls der Effekt…
…dass keine angemessene Abgeltung der genannten Funktionen im Verrechnungspreisweg stattgefunden hat, kommt es aber im Betriebsprüfungsverfahren zu einer einvernehmlichen Verrechnungspreiskorrektur, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass der "single taxpayer approach" weiterhin aufrechterhalten werden kann, weil in diesem Fall - wenn auch unter Mitwirkung der Betriebsprüfung - eine…
…Auch dann, wenn dieses Bankguthaben einer ausländischen Personengesellschaft gehört, an der die inländische Holdinggesellschaft beteiligt ist, erscheint angesichts des bei Personengesellschaften angewendeten Transparenzprinzips die Auffassung vertretbar, dass kein in Österreich belegenes Vermögen vorliegt. 11. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…besteuern sind; insoweit weicht diese Regelung von der Bestimmung des Artikels 13 des OECD-Musterabkommens ab, derzufolge das Besteuerungsrecht in solchen Fällen ausschließlich beim Ansässigkeitsstaat des Veräußerers liegt. Es wäre nicht vertretbar, bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft keinen Fall einer "Veräußerung" der Anteile anzunehmen. Denn bei…
…steuerneutral in eine GmbH eingebracht hat, mit seinem Sohn aus erster Ehe unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes zu seiner neuen Ehegattin in die USA, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass hierdurch der österreichische Besteuerungsanspruch auf Grund von Artikel 13 Abs. 7 DBA-USA erst mit…
…geflossen ist, dann hebt dies aus der Sicht des reinen Wortlautes des § 162 BAO das in dieser Gesetzesbestimmung verankerte Abzugsverbot nicht auf. Allerdings erscheint die Sichtweise vertretbar, dass es sich im Fall von Provisionszahlungen, die durch eine ausländische Durchlaufgesellschaft an verschiedene Personen weiterfließen, um mehrere…
…dann erscheint es - ungeachtet denkmöglicher anderer Auffassungen, die auf Z. 4.6 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-MA gestützt werden könnten - vertretbar, keine inländische feste Einrichtung anzunehmen, wenn dies korrespondierend auch auf deutscher Seite so gesehen wird und wenn folglich die aus…
…2 lit. b DBA-Deutschland anzurechnen. Wird zusätzlich eine fixe Jahresvergütung für die sportlichen Aktivitäten gezahlt, erscheint die Ansicht vertretbar, dass diese Vergütungen aliquot auf die Quellen dieser Einkünfte (die in den verschiedenen Ländern ausgeübten aktiven sportlichen Tätigkeiten) aufgeteilt werden, wenn keine geeigneten Zuordnungskriterien zu…