Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2119
Vorübergehender Wegzug in die USA
geltende FassungEAS-Auskunft04 4982/13-IV/4/02vom 08.11.2002
Wortlaut laut Findok
§ 31 EStG 1988 stellt bei der
Festlegung des Eintrittes einer Steuerpflicht für die in Beteiligungen an
Kapitalgesellschaften angewachsenen stillen Reserven nicht darauf ab, für
welche Dauer der Wegzug aus Österreich geplant ist (EAS 1814).
Zieht daher ein in Österreich ansässiger
Unternehmer, der sein Einzelunternehmen unter Inanspruchnahme der
Begünstigungen des Umgründungssteuergesetzes steuerneutral in eine
GmbH eingebracht hat, mit seinem Sohn aus erster Ehe unter Aufgabe seines
inländischen Wohnsitzes zu seiner neuen Ehegattin in die USA, dann
erscheint die Auffassung vertretbar, dass hierdurch der österreichische
Besteuerungsanspruch auf Grund von Artikel 13 Abs. 7 DBA-USA erst mit Ablauf des
Jahres 2010 verloren geht. Ursprüngliches Kernziel der Bestimmung war es zu
verhindern, dass in den USA ansässige Personen inländisches
Betriebsvermögen nach dem Alt-Abkommen aus dem Jahr 1956 unter Vermeidung
des Aufwertungszwanges in einem ersten Schritt in eine inländische GmbH
steuerneutral einbringen und sodann nach dem neuen Abkommen in einem zweiten
Schritt steuerfrei im Wege der Anteilsveräußerung
weiterübertragen. In verallgemeinernder Form sollte sonach innerhalb der
Übergangszeit das österreichische Besteuerungsrecht an
Gesellschaftsanteilen nicht verloren gehen, wenn diese Anteile durch
steuerneutrale Betriebseinbringungen erworben worden sind.
Dies trifft auch im gegenständlichen Fall zu. Auch der
Wortlaut der Bestimmung steht dieser Auslegung nicht entgegen, da er nicht
verlangt, dass der in den USA ansässige Eigentümer der Anteile an der
österreichischen Kapitalgesellschaft auch bereits im Zeitpunkt der
Betriebseinbringung in den USA ansässig gewesen sein musste.
Findet daher keine Veräußerung der GmbH-Anteile
in den USA vor dem Jahr 2010 statt und kehrt der österreichische
Unternehmer tatsächlich nach Schulabschluss seines Sohnes in den USA noch
vor dem Jahr 2010 wieder nach Österreich zurück, dann kann nach den im
Verhältnis zur Schweiz in EAS 1845 dargelegten Grundsätzen im
Wegzugsjahr eine vorläufige Veranlagung unter Nichteinbeziehung des
Veräußerungsgewinnes erfolgen.
08. November
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 31 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 13 Abs. 7 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Wegzugsbesteuerungstille ReservenEinbringungsvorgängesteuerneutrale BetriebseinbringungenAufwertungszwangVeräußerung von AnteilenAnteilsveräußerungAnsässigkeit
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4982/13-IV/4/02
- Stammnummer
- 33555
- Gültig
- 08.11.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF