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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3116

Kommissionärsstruktur bei Tochtergesellschaften deutscher Muttergesellschaften

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/3361-IV/4/2009vom 17.12.2009

Wortlaut laut Findok

Das Schlussprotokoll zu Artikel 5 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens sieht in Abweichung vom AOA (Authorized OECD Approach, siehe EAS 3010) das Einverständnis beider Vertragsstaaten vor, "dass im Fall verbundener Unternehmen keines dieser Unternehmen als Vertreterbetriebstätte eines anderen verbundenen Unternehmens behandelt wird, wenn die jeweiligen - ohne dieses Einverständnis sonst zur Vertreterbetriebstätte führenden - Funktionen durch Ansatz angemessener Verrechnungspreise, einschließlich eines diesem verbleibenden Gewinnes, abgegolten werden" (sogenannter "single taxpayer approach"). Wird im Zuge einer Betriebsprüfung festgestellt, dass keine angemessene Abgeltung der genannten Funktionen im Verrechnungspreisweg stattgefunden hat, kommt es aber im Betriebsprüfungsverfahren zu einer einvernehmlichen Verrechnungspreiskorrektur, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass der "single taxpayer approach" weiterhin aufrechterhalten werden kann, weil in diesem Fall - wenn auch unter Mitwirkung der Betriebsprüfung - eine entsprechende Abgeltung im Sinn der Protokollbestimmung herbeigeführt wurde. Bundesministerium für Finanzen, 17. Dezember 2009

Normen und Schlagworte

VertreterbetriebstätteKommissionsstruktursingle taxpayer approachAOAVerrechnungspreiskorrektur

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/3361-IV/4/2009
Stammnummer
44498
Gültig
17.12.2009 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF