…bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorzuschreiben. Im Fall einer wie hier vorliegenden vertretbaren Rechtsansicht sei kein grobes Verschulden gegeben und daher die Vorschreibung eines Säumniszuschlages nicht gerechtfertigt. In der Begründung der Beschwerdevorentscheidung gehe die Behörde nicht auf das grobe Verschulden bzw. den Vorsatz ein. Beweiswürdigung…
…Großbetriebsprüfung) in der Schlussbesprechung kommuniziert worden, dass eine Herabsetzung von Säumniszuschlägen nach § 217 Abs. 7 BAO vertretbar sei, die Entscheidung allerdings beim Finanzamt liege. 1.3. Das Finanzamt teilte diese Ansicht nicht und wies die Berufung am 11.04.2013, was den Berufungspunkt der Steuerpflicht…
…3) eingebracht hätten werden können (ErläutRV 1534 BlgNR 27. GP 36). Insofern der Vertreter der beschwerdeführenden Partei in diesem Zusammenhang in der mündlichen Verhandlung vorbrachte, dass der zu beurteilende Sachverhalt von amtswegen festzustellen sei und weder das Finanzamt Österreich noch das Bundesfinanzgericht über die nötige…
…nicht, soweit ein sachlich vertretbarer Zusammenhang zwischen dem Ausmaß der Verschmutzung (oder der sonstigen Erschwernis) und der gewährten Zulage nicht besteht und sich die Zahlung ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach daher teilweise auch als Abgeltung der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung darstellt (VwGH vom 30.06.2021…
…für § 217 Abs. 7 ausschlaggebend, ob ihn an einer Fehlberechnung (gemeint ist eine zu niedrige Berechnung) ein grobes Verschulden trifft. Dies wird beispielsweise nicht der Fall sein, wenn der Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt (Ritz, SWK 2001, S 338; VwGH 6.4.2016, Ro…
…für die der Beschwerdeführer als Geschäftsführer fungierte, eindeutig und unzweifelhaft eine jedenfalls vertretbare und begründbare (weil gänzliche Anlehnung an die eigenen abgeschlossenen Werkverträge der Firma) Rechtsansicht dahingehend vertrat, dass eben diese Werkverträge mit den ausländischen Subunternehmern auch tatsächlich als solche rechtswirksam sind und anzuerkennen sind…
…hingewiesen. Auf die dortigen Ausführungen wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. 2) Die Stellung des Beschwerdeführers im haftungsrelevanten Zeitraum ist unbestritten; dieser war in der Zeit vom 14.1.2009 bis 7.7.2011 allein verantwortlicher Vertreter der Primärschuldnerin. Jene Abgabenforderungen, die erst nach seiner…
…1. Februar 2016 vor und beantragte, der Beschwerde stattzugeben, wobei im Vorlagebericht lediglich allgemeine Ausführungen zum Verschulden bei Vorliegen einer vertretbaren Rechtsansicht ohne sachbezogene Argumente enthalten sind. ********** Mit Schreiben des Bundesfinanzgerichtes vom 10. Februar 2016 wurde der Bf. um Bekanntgabe und Nachweis (Mietverträge) ersucht, ob…
…dazu alle Aufzeichnungen vorzulegen, sei nicht entsprochen worden. Der steuerliche Vertreter habe mitgeteilt, dass Frau Monika R (Anm: laut Firmenbuch war diese zeitweilig sowohl im Vorstand als auch im Aufsichtsrat der Berufungswerberin tätig) diese Beratungsleistungen für die Berufungswerberin ausgeführt habe. Herr Martin R (Anm: Vorstand…
…Auch der Verwaltungsgerichtshof hat sich dieser Judikatur angeschlossen und ausgeführt, dass es rechtswidrig ist, wenn jemand auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht gehandelt hat, ihm Fahrlässigkeit des Handelns zur Last zu legen (VwGH 8.4.1983, 81/17/0199). Da sich somit der Verdacht der subjektiven…
…Getränkeumsätzen im Zusammenhang mit Speiseerlösen als sonstige Leistung dem klaren Wortlaut des § 10 UStG i.d.F. 1996 widerspreche und deshalb für eine vertretbare Rechtsansicht kein Raum bleibe. Es handle sich daher um eine offensichtliche Unrichtigkeit, welche aus der Abgabenerklärung ohne Prüfung übernommen worden sei…
…vorgebe, dass er an der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung ohne sein Verschulden gehindert gewesen sei, der Beweis. Aus dem Zusammenhang dieser Bestimmungen ergebe sich, dass der wirksam bestellte Vertreter einer juristischen Person, der die Abgaben der juristischen Person nicht entrichtet habe, für diese Abgaben hafte…
…zwar von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen. Die Haftung nach § 9 BAO erfordert allerdings eine schuldhafte Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten. Deshalb hat sich die Behörde mit den Einwänden des zur Abgabenhaftung herangezogenen Geschäftsführers zu befassen, dass ihn kein Verschulden getroffen habe (VwGH…
…von € 39.178,08 nicht bis zum Fälligkeitstag, dem 16.2.2015, entrichtet worden seien. In der dagegen am 8.11.2016 rechtzeitig eingebrachten Beschwerde führte die rechtliche Vertreterin der Beschwerdeführerin (Bf.) aus wie folgt: A. Sachverhalt Die Bf. (Anmerkung: gemeint wohl X-GmbH)…
…etwaigen Säumnis des Bw. könne ihm kein grobes Verschulden zur Last gelegt werden, denn die Berufung gegen den Grundlagenbescheid lege klar, dass er auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht gehandelt hätte. Auf Grund des fehlenden groben Verschuldens sei der Säumniszuschlag gemäß § 217 Abs. 7 BAO nicht…
…und geringer Einkünfte aus dieser Nutzung sei nicht vorhersehbar und erst im Zuge der Betriebsprüfung definitiv feststellbar gewesen. Es liege daher beim Bf. eine vertretbare Rechtsauffassung zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärungen vor. Der Offenlegungspflicht sei nachgekommen worden. Es werde daher beantragt, den Bescheid aufzuheben…
…der Bf. aufgrund einer vertretenen Rechtsmeinung vorgegangen worden, sodass eine schuldhafte Verletzung von Vertreterpflichten nicht vorliege. In der Beilage sei in diesem Zusammenhang auch der eMail-Verkehr vom 06.01.2016 mit Herrn P-1 - Vortragender bei der Österreichischen Gesellschaft für Wirtschaftstreuhänder - enthalten, wonach er…
…nur die ab diesem Zeitpunkt laufend anfallenden Vorsteuern abgezogen werden können. Die davor in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge wären erst ab tatsächlich steuerpflichtig erfolgter Vermietung abzugsfähig gewesen. Liegt aber seitens des Abgabepflichtigen eine vertretbare Rechtsansicht vor, ist keine offenkundige Unrichtigkeit im Sinn des Gesetzes gegeben (Ritz…
…der nicht in Verbindung mit G-2 stand - gesorgt. Das Honorar wurde jedoch mir ausbezahlt und ich habe entsprechend meinen Bekannten deren abgehaltene Stunden abgegolten. Die obig gemachten Angaben entsprechen vollinhaltlich den Tatsachen." ---//--- Der steuerliche Vertreter der Bf. antwortete mit Schreiben vom 16.08.2022…
Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch die Bf. konnte die Abgabenbehörde nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.5.2004, 2003/17/0134), auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben war. 8. Ermessen Die im Rahmen des § 224 BAO zu…