…für die Muttergesellschaft macht, als dem branchenüblichen Berufsbild eines unabhängigen Vertreters entspricht; oder noch anders ausgedrückt : wenn durch eine bloß branchenübliche Abgeltung ihrer Leistungen (ohne zusätzlicher steuerlicher Heranziehung der österreichischen Muttergesellschaft zur deutschen beschränkten Steuerpflicht) der deutsche Besteuerungsanspruch ungebührlich geschmälert würde. 28. Februar 1997 Für…
…für die deutsche Gesellschaft Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA-Deutschland. Stehen dem Dienstnehmer besondere Räumlichkeiten für die…
…der im innerstaatlichen Recht verwendete Begriff künstlich enger ausgelegt, würde dies zu Doppelnichtbesteuerungen führen, da diesfalls DBA-Partnerstaaten die einer inländischen Vertreterbetriebstätte zuzurechnenden Einkünfte steuerfrei stellen müssten, ohne dass Österreich korrespondierend die DBA-Besteuerungsansprüche wahrnehmen könnte. Ist daher ein Begriff des innerstaatlichen Steuerrechts mehreren Auslegungen…
…13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens des deutschen steuerlichen Vertreters im gegebenen Zusammenhang getroffene Unterscheidung zwischen einem Verkauf "direkt aus der unechten stillen Gesellschaft" und einer "Veräußerung der Gesellschaftsanteile" erscheint im beschriebenen Sachverhaltsbild nicht verständlich. Denn Verkäufer…
…erfasst wurden und die österreichische Abzugssteuer nach § 99 EStG 1988 in den USA zur Anrechnung gebracht worden ist. Wird nunmehr im Nachhinein - nach Wechsel des steuerlichen Vertreters - beim Finanzamt Eisenstadt ein Rückzahlungsantrag eingebracht und darin ein Entgeltsplittung behauptet, wonach die Entgelte in ein steuerpflichtiges Schauspielerhonorar…
…EAS 1051). Eine Vertreterbetriebstätte wird hingegen dann nicht anzunehmen sein, wenn für das finale Zustandekommen des Vertrages noch weitere Schritte im unmittelbaren Kontakt mit dem deutschen Unternehmen zu setzen sind und daher mit Unterfertigung der standardisierten Dokumente die Dienstleistung noch nicht abschließend gekauft worden ist…
…die in San Marino angesiedelte Gesellschaft eines ständigen Vertreters in Österreich bedient, der nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht zu einer beschränkten Steuerpflicht der sanmarinesischen GmbH führt. Wohl kann nach Artikel 5 Abs. 5 des mit San Marino abgeschlossenen DBA nur ein "abhängiger" Vertreter betriebstättenbegründend wirken…
…EAS 1682). Eine Vertreterbetriebstätte wird hingegen dann nicht anzunehmen sein, wenn für das finale Zustandekommen des Vertrages noch weitere Schritte im unmittelbaren Kontakt mit dem deutschen Unternehmen zu setzen sind und daher mit Unterfertigung der standardisierten Dokumente das Produkt noch nicht abschließend gekauft worden ist…
…EAS 1866). Eine Vertreterbetriebstätte wird hingegen dann nicht anzunehmen sein, wenn für das finale Zustandekommen des Vertrages noch weitere Schritte im unmittelbaren Kontakt mit dem deutschen Unternehmen zu setzen sind und daher mit Unterfertigung der standardisierten Dokumente das Produkt noch nicht abschließend gekauft worden ist…
…auch EAS 633 in einem reziproken Fall). Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung von Briefpost allein reicht indessen nach Auffassung des BM für Finanzen noch nicht aus, um die Kanzlei zum ständigen Vertreter zu machen. Anders wäre es, wenn die Kanzlei darüberhinaus wesentliche Kundenbetreuungsaufgaben für das…
…ein Abhängigkeitsverhältnis zum vertretenen Unternehmen [1] tritt und daher hinsichtlich der Ausführung der Verkaufsagenden den Weisungen des Unternehmens unterliegt. Dies ist bei geleasten Arbeitnehmern in gleicher Weise wie bei unmittelbar angestellten Arbeitnehmern der Fall, sodass auch durch Einsatz geleaster Verkaufsvertreter eine inländische Vertreterbetriebstätte begründet wird…
Die Entscheidung, ob eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Verkaufsgeschäfte in Ungarn tätigt, in Ungarn über eine Betriebstätte verfügt, setzt eine entsprechende Sachverhaltsbeurteilung voraus, die nach den Vorschriften des Artikels 5 DBA-Ungarn zu erfolgen hat und nicht vom BM für Finanzen vorgenommen werden kann. Nur…
…dass ein eindeutiger und daher erkennbar auch in einem Verständigungsverfahren durchsetzbarer Fall einer "Vertreterbetriebstätte" in Österreich vorliegt, dann kann nicht - gesetzwidrig - auf die steuerliche Erfassung in Österreich verzichtet werden." In Fällen der vorliegenden Art sollte daher jedenfalls eine Abklärung mit dem zuständigen Finanzamt angestrebt werden…
…ist damit noch nicht gesagt, dass - neben einer fremdverhaltenskonformen Abgeltung der Funktionen des Vertreters - auch eine Besteuerung des ausländischen Auftraggebers (des exportierenden Lieferanten) zu erfolgen hat. Dies wäre nur dann der Fall, wenn bei Errichtung einer Betriebstätte (in der dann alle jene Funktionen ausgeübt werden…
…wenn zudem von Seiten der US-Steuerverwaltung (Internal Revenue Service) die Ansicht vertreten werden sollte, dass keine österreichische "Betriebstätte" im Sinn von Artikel II Abs. 1 lit. f des Abkommens in Österreich gegeben ist und daraus auf US-Seite die entsprechenden steuerlichen Folgerungen gezogen werden…
…ausweichen. Stellt sich in der weiteren Folge nämlich heraus, dass ein eindeutiger und daher erkennbar auch in einem Verständigungsverfahren durchsetzbarer Fall einer "Vertreterbetriebstätte" in Österreich vorliegt, dann kann nicht - gesetzwidrig - auf die steuerliche Erfassung in Österreich verzichtet werden. 29. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…vertreten werden, so steht es ihr frei, gemäß Artikel 25 des DBA-Italien im Ansässigkeitsstaat (Italien) die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens zu beantragen. Die in Österreich zu erhebenden Steuern sind gemäß Artikel 23 des DBA-Italien auf die italienische Steuer anzurechnen, sodass die inländische steuerliche…
…abgetreten werden, wobei es sich hierbei um "stilles Factoring" handelt, weil die Kunden der österreichischen Gesellschaft nach wie vor ihre Forderungen gegenüber der österreichischen Konzerngesellschaft begleichen, dann ist mit derartigen Gestaltungen stets das Risiko einer steuerlichen Nichtanerkennung verbunden; dann nämlich, wenn nicht erkennbar wird, dass…
…Finanzierung, Steuern, Verwaltung, Personal, Marktforschung und Verkauf) zu unterstützen, so kann hiezu auf der Ebene des ministeriellen Auskunftserteilungsverfahrens keine steuerliche Beurteilung abgegeben werden. Dies deshalb, weil diese Aktivitäten auf ein wesentlich umfangreicheres Engagement der holländischen Gesellschaft in Österreich hindeuten, als den bloßen Inlandsvertrieb eines Computerprogrammes…
…eine im internationalen Handelsgeschäft operativ tätige inländische GmbH vor. Die Frage, ob in einem derartigen Fall für Belange der steuerlichen Gewinnermittlung der Gewinn der inländischen Handelsagentur-GmbH nach der Kostenaufschlagsmethode (Kosten plus 10%), durch Ansatz einer fremdüblichen Agenturprovision oder auf andere Weise zu ermitteln ist…