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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3030

Grenzüberschreitende Wirtschaftsgutüberführung in eine KG im EU-Ausland

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/3094-IV/4/2008vom 30.12.2008

Wortlaut laut Findok

Werden von einer österreichischem GmbH Wirtschaftsgüter in eine zu 100% der österreichischen GmbH gehörende Kommanditgesellschaft in einem EU-Staat (zB Deutschland oder Slowakei) überführt, so löst dies nach § 6 Z 6 lit. a (zweiter Teilstrich) EStG 1988 die Aufdeckung der in den Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven aus. Ein Besteuerungsaufschub ist hierfür in § 6 Z 6 lit. b EStG 1988 nicht vorgesehen. Dies stellt aus der Sicht des BM für Finanzen aber keine Verletzung der gemeinschaftsrechtlich gewährten "Niederlassungsfreiheit" dar. Es ist wohl richtig, dass nach EStR 2000 Rz 5933 die Zuführung von Wirtschaftsgütern durch eine GmbH in das Betriebsvermögen einer ihr gehörenden inländischen KG wie ein quasi-innerbetrieblicher Vorgang steuerneutral erfolgen kann. Doch verlangt dies wie bei einem echten innerbetrieblichen Vorgang nach einer korrespondierenden Gesetzesanwendung bei der Ermittlung des KG-Gewinnes (hier: Ansatz der Buchwerte). Die in EStR 2000 Rz 5933 vertretene Rechtsauffassung vermag aber nicht, andere EU-Staaten zu verpflichten, ihre Gesetze korrespondierend auszulegen, zumal der im gegebenen Zusammenhang geltende AOA (Authorized OECD Approach, siehe EAS 3010) und der diesem inhärente "separate entity approach" nach dem Ansatz von Marktpreisen wie bei Erwerb von unabhängigen Dritten verlangt. Es liegen daher aus dieser Sicht bei einem bloß quasi-innerbetrieblichem Wirtschaftsgutwechsel aus einem inländischen GmbH-Betrieb in einen ausländischen KG-Betrieb keine mit rein innerösterreichischen Vorgängen vergleichbare Gegebenheiten vor. Im Übrigen ist zu beachten, dass nur jene Wirtschaftsgüter mit steuerlicher Wirkung einer ausländischen Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) zugeführt werden können, die funktional zu ihrer Betriebsführung benötigt werden (EAS 3010, EAS 3018).   Bundesministerium für Finanzen, 30. Dezember 2008

Normen und Schlagworte

Überführung von Wirtschaftsgüternstille ReservenAufdeckung stiller ReservenNiederlassungsfreiheitBesteuerungsaufschubPersonengesellschaftsbetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/3094-IV/4/2008
Stammnummer
38413
Gültig
30.12.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF