Findok · EAS-Auskünfte
EAS 3030
Grenzüberschreitende Wirtschaftsgutüberführung in eine KG im EU-Ausland
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/3094-IV/4/2008vom 30.12.2008
Wortlaut laut Findok
Werden von einer österreichischem
GmbH Wirtschaftsgüter in eine zu 100% der österreichischen GmbH
gehörende Kommanditgesellschaft in einem EU-Staat (zB Deutschland oder
Slowakei) überführt, so löst dies nach § 6 Z 6 lit. a
(zweiter Teilstrich) EStG 1988 die Aufdeckung der in den Wirtschaftsgütern
enthaltenen stillen Reserven aus.
Ein Besteuerungsaufschub ist hierfür in § 6 Z 6
lit. b EStG 1988 nicht vorgesehen. Dies stellt aus der Sicht des BM für
Finanzen aber keine Verletzung der gemeinschaftsrechtlich gewährten
"Niederlassungsfreiheit" dar. Es ist wohl richtig, dass nach EStR
2000 Rz 5933 die Zuführung von Wirtschaftsgütern durch eine GmbH
in das Betriebsvermögen einer ihr gehörenden inländischen KG wie
ein quasi-innerbetrieblicher Vorgang steuerneutral erfolgen kann. Doch verlangt
dies wie bei einem echten innerbetrieblichen Vorgang nach einer
korrespondierenden Gesetzesanwendung bei der Ermittlung des KG-Gewinnes (hier:
Ansatz der Buchwerte). Die in EStR
2000 Rz 5933 vertretene Rechtsauffassung vermag aber nicht, andere
EU-Staaten zu verpflichten, ihre Gesetze korrespondierend auszulegen, zumal der
im gegebenen Zusammenhang geltende AOA (Authorized OECD Approach, siehe EAS
3010) und der diesem inhärente "separate entity approach" nach dem Ansatz
von Marktpreisen wie bei Erwerb von unabhängigen Dritten verlangt. Es
liegen daher aus dieser Sicht bei einem bloß quasi-innerbetrieblichem
Wirtschaftsgutwechsel aus einem inländischen GmbH-Betrieb in einen
ausländischen KG-Betrieb keine mit rein innerösterreichischen
Vorgängen vergleichbare Gegebenheiten vor.
Im Übrigen ist zu beachten, dass nur jene
Wirtschaftsgüter mit steuerlicher Wirkung einer ausländischen
Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte)
zugeführt werden können, die funktional zu ihrer Betriebsführung
benötigt werden (EAS 3010, EAS 3018).
Bundesministerium für Finanzen, 30. Dezember
2008
Normen und Schlagworte
- § 6 Z 6 lit. a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 6 Z 6 lit. b EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Überführung von Wirtschaftsgüternstille ReservenAufdeckung stiller ReservenNiederlassungsfreiheitBesteuerungsaufschubPersonengesellschaftsbetriebstätte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/3094-IV/4/2008
- Stammnummer
- 38413
- Gültig
- 30.12.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF