Eine österreichische Personengesellschaft ist im Bereich der Einkommens- und Vermögensbesteuerung in Österreich nicht steuerpflichtig. Steuerpflichtig sind ausschließlich die Gesellschafter, die gemeinschaftlich die Gewinne der Personengesellschaft erzielen und ihr Vermögen halten. Sind an der gewerblich tätigen Personengesellschaft Steuerausländer ("beschränkt Steuerpflichtige") beteiligt, so trifft auch diese…
4.1.10.7 Betriebsvermögen von Personengesellschaften Siehe Rz 5907 ff
2.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Rz 382: Der Begriff "Personengesellschaften" wird in einem sehr weiten Sinn verwendet. Er schließt alle Personenvereinigungen ein, in denen eine zur Gemeinschaftlichkeit führende Verbundenheit bezüglich der Einkünfte besteht. Geboten ist hierbei allein ein gemeinschaftsrechtliches, gesellschaftsrechtliches oder selbst nur ein faktisches…
Die Frage, ob eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, deren Gesellschafter Kapitalgesellschaften sind, für die Gesellschafter inländische Betriebstätten begründen kann, wird gegenwärtig im BM für Finanzen geprüft. Es kann hiezu daher gegenwärtig im EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden. 25. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…normative, sondern nur eine klarstellende Bedeutung beigemessen werden. Die Gewinnzuordnung zu einer Personengesellschaftsbetriebsstätte richtet sich nach dem AOA light (siehe im Detail auch Rz 394 ff). Rz 377: Zahlreiche Staaten behandeln Personengesellschaften in ihrem innerstaatlichen Recht allerdings als selbständiges Steuersubjekt, sei es zwingend (zB Ungarn…
Es ist richtig, dass das DBA-Deutschland-1954 in Z. 23 des Schlussprotokolls zu Artikel 9 (Zuteilungsnorm für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) die Regelung enthält, dass der "Wohnsitz" einer Personengesellschaft, die als Arbeitgeber auftritt, im Staat ihrer Geschäftsleitung gelegen ist; diese Sonderregelung, die im DBA…
2.8.3 Betriebliche Einkunftsermittlung Rz 193: Hat ein in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtiger einen ausländischen Betrieb ohne inländische Betriebsstätte, ist für Zwecke der österreichischen Gewinnermittlung (Umrechnung) der Gewinn immer nach jener Gewinnermittlungsart zu ermitteln, die sich ergäbe, wenn der Betrieb im Inland gelegen wäre (Inlandsfiktion…
…KG eine Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH, steht kraft Betriebstättendiskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 2 DBA-Frankreich bei der Veranlagung der französischen Gesellschaft mit ihren in der österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätte erzielten Gewinnen die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 Abs. 1 KStG 1988 zu. Allerdings entbindet dies die inländische GmbH…
…beteiligen, die ein sehr hoch verzinstes Darlehen an einen Kanadier vergibt, dann stellen die Räumlichkeiten der KG Personengesellschaftsbetriebstätten der Gesellschafter dar. Dies hat in der Vergangenheit infolge der österreichischen Ablehnung der Geprägetheorie (EStR 2000 Rz 6015) zu Qualifikationskonflikten mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung geführt. In…
…gemäß den Diskriminierungsverboten der DBA mit Deutschland und Liechtenstein die internationale Schachtelbefreiung zu. Denn nach den Diskriminierungsverboten darf die Besteuerung der Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) nicht ungünstiger sein als die Besteuerung von österreichischen Unternehmen. Da österreichischen Kapitalgesellschaften bei der Besteuerung der Gewinne ihrer inländischen Betriebstätten die…
…Attribution of Profits to Permanent Establishments") in dieser Form gegenüber ausländischen Staaten vermutlich nicht mehr durchsetzbar sein. Denn nach dem AOA ist für die Zuordnung von Vermögenswerten zum Betriebsvermögen einer Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) erforderlich, dass diese Vermögenswerte in einem funktionalen Zusammenhang mit der Betriebstättenaktivität stehen…
…Denn gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Liechtenstein geht durch die Anwendung des Abkommens kein Besteuerungsrecht an Vermögenswerten einer inländischen Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) der in Liechtenstein ansässigen Kapitalgesellschaft verloren. Zu beachten ist allerdings, dass für die grenzüberschreitende Ermittlung eines Betriebstättengewinnes (und damit auch für die…
…Tätigkeit diesfalls über zwei Betriebstätten, jene in der die Konzerngeschäftsleitung stattfindet und jene, in der die ihr zu 100% gehörende GmbH & Co KG ihre Geschäftstätigkeit ausübt ("Personengesellschaftsbetriebstätte"). Im Ergebnis ist demzufolge das der EAS 2606 zu Grunde liegende missbrauchsunverdächtige Sachverhaltsbild gegeben, nämlich jenes einer operativ…
…inländischen GmbH-Betrieb in einen ausländischen KG-Betrieb keine mit rein innerösterreichischen Vorgängen vergleichbare Gegebenheiten vor. Im Übrigen ist zu beachten, dass nur jene Wirtschaftsgüter mit steuerlicher Wirkung einer ausländischen Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) zugeführt werden können, die funktional zu ihrer Betriebsführung benötigt werden (EAS 3010…
…Kommanditgesellschaft einzubringen, wird zu bedenken sein, dass dieser Einbringung die angestrebte steuerliche Wirkung nur dann zuteil werden kann, wenn diese Beteiligungen hierdurch in das steuerliche Betriebsvermögen der slowakischen/bulgarischen Personengesellschaftsbetriebstätten eingehen und daher diesen Betriebstätten zuzurechnen sind. Nach international akkordierten Prinzipien ("AOA"; Authorized OECD Approach;…
…S., wenn die Beteiligungen nicht dazu dienen, diese betriebliche Tätigkeit zu ermöglichen und wenn sie sonach nicht Teil des "notwendigen Betriebsvermögens" der slowakischen Personengesellschaftsbetriebstätten darstellen (EAS 3010). Auch in diesem Fall können die Beteiligungserträge aus Österreich und Zypern nicht der slowakischen K.S. zugerechnet werden…
…eine Wiener GmbH ihre Gewinne an eine Salzburger KG aus, der eine deutsche GmbH als Gesellschafterin angehört, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die Salzburger Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig der in Deutschland ansässigen GmbH zu. Artikel 10 Abs. 4 DBA-Deutschland weist Österreich daran das Besteuerungsrecht zu und…
Durch die Personengesellschaftsklausel des Art. 7 Abs. 7 DBA-Deutschland sollte die im innerstaatlichen Recht verwurzelte Transparenz der Personengesellschaften in ihren Auswirkungen auf Gesellschafter/Gesellschaftsbeziehungen auf der Abkommensebene festgeschrieben werden. Es ist wohl richtig, dass in diesem Zusammenhang die Rechtslage im Staat der Personengesellschaft für…
Werden Beteiligungen an einer deutschen AG von den Mitgliedern einer Familie, die ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich verlegen, in eine deutsche GmbH & Co KG eingebracht, um solcherart die steuerliche "Verstrickung" dieser Beteiligungen in Deutschland aufrechtzuerhalten, so ist nach österreichischem innerstaatlichen Recht durch die Beteiligung der Familienmitglieder…
Werden Produkte einer deutschen GmbH in Österreich in der Weise vertrieben, dass die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer persönlich die Vertriebsaktivitäten durchführen, wobei einer von ihnen auch die Verkaufsabschlüsse tätigt und wobei sich beide Geschäftsführer eines 30 m² großen angemieteten Raumes bedienen, der im Wesentlichen als Auslieferungslager…