Der wesentliche Inhalt von Doppelbesteuerungsabkommen liegt darin, bei grenzüberschreitender Einkünfteerzielung die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Vertragstaaten aufzuteilen. In dieser Hinsicht derogieren die Abkommen als "lex specialis" den entgegenstehenden inländischen Steuerrechtsnormen (VwGH 28.6.1963, 2312/61, 17.12.1975, 1037/75, BFH 18.9.1968…
Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…
Nach der geltenden Verwaltungspraxis werden DBA-steuerfreie Einkünfte genauso wie die nach innerstaatlichem Recht steuerfreien Einkünfte nur dann für Zwecke der Progressionsermittlung angesetzt, wenn sich dies ausdrücklich aus dem Gesetz (DBA) ergibt. Wenn daher im "Methodenartikel" eines DBA ein Progressionsvorbehalt nur für den Ansässigkeitsstaat vorgesehen…
…dass in diesem Jahr neben den lohnsteuerabzugspflichtigen Einkünften der Monate Jänner bis Mai auch DBA-steuerfreie Einkünfte im Ausmaß von über S 10.000,- bezogen wurden, führt nicht zu einer Veranlagungspflicht nach § 41 Abs. 1 EStG, da diese Einkünfte weder in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen noch…
…werden. Auf österreichischer Seite hat diese Auffassung zur Folge, dass jene Einkünfte, die der deutschen Besteuerung zugrunde gelegt wurden, bei der österreichischen Besteuerung des Dienstnehmers als steuerfreie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (unter Progressionsvorbehalt) behandelt werden können. Auf der Ebene der Körperschaftsbesteuerung würde sich der deutsche…
…Besteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO vor. Allerdings kann dieser Ausgleich nicht so weit gehen, dass nun auch Österreich die nach seinem Recht als Zinsen zu qualifizierenden neuseeländischen Einkünfte in steuerfreie Schachteldividenden umdeutet; wohl aber erscheint es gerechtfertigt, die aus der Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen…
…ATS, dann muss der Umstand, dass nach schwedischem Recht Teile der Volkspension und der Zusatzpension in der Größenordnung von etwa 50.000 ATS steuerfrei sind, bei der Einkünfteermittlung in Österreich ohne Auswirkung bleiben (siehe auch EAS 2064). 02. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…wenn Verdacht besteht, dass österreichische Steuern dadurch umgangen werden sollen, dass von Steuerinländern Einkünfte auf die ausländische Basisgesellschaft umgelenkt werden, um von dort sodann als steuerfreie Schachteldividende nach Österreich eingeschleust zu werden. 6. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…unbesteuert geblieben sind, führt nicht zum Methodenwechsel und damit zum Verlust der Steuerbefreiung für die österreichische Holdinggesellschaft, da die ausschüttende Tochtergesellschaft keine schädlichen Passiveinkünfte, sondern Einkünfte aus betrieblicher Aktivtätigkeit erzielt hat 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…22.3.1995, 93/13/0076). Nach Ziffer 2.26 der neuen OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist einer funktionslos zwischengeschalteten ausländischen Gesellschaft kein Gewinnanteil zuzurechnen. Handelt es sich bei der schweizerischen Basisgesellschaft tatsächlich um eine steuerfreie und daher in der Schweiz nicht wirklich tätige Basisgesellschaft, dann wird…
…| Betriebsausgaben Deutschland | - 600.000 | | DBA-steuerfreie Eink. Deutschland | 400.000 | KZ 440 | | | | Betriebseinnahmen Österreich | 500.000 | | Betriebsausgaben Österreich | - 200.000 | | steuerpflichtige Einkünfte | 300.000 | KZ 320  …
…eingezahlt, aus dem nach US-Recht bis zur Erreichung des Pensionsalters steuerfreie Entnahmen nur für Ausbildungszwecke der Kinder zulässig sind, dann muss unter völliger Außerachtlassung des US-Steuerrechtes zunächst nach österreichischem Recht festgestellt werden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe US-Einkünfte angefallen sind. Dies…
…Abs. 4 Z 1 KStG 1988 aufweisen. Die Steuerfreiheit würde nur dann verloren gehen, wenn Gewinne in Anwendung der österreichischen Einkünftezurechnungsgrundsätze nicht der Bahrain-Gesellschaft, sondern unmittelbar der österreichischen Gesellschafterin zuzurechnen wären, was aber für das hier behandelte Sachverhaltsbild nicht angenommen wird. Der bloße Umstand…
…des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens geklärt. Wenn in Umsetzung dieser Vereinbarung vom deutschen Bundeszentralamt für Steuern an Steuerrückerstattungswerber eine Fragenliste ausgesandt wird, dann dienen die Fragen, ob Einkünfte aus der Tätigkeit als Komponist oder Textdichter für die Überlassung von Kompositionen, Liedtexten, Noten bzw. Notenmaterial zugeflossen sind…
…bestimmt, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem Land gelegen sind, mit dem auf Grund eines DBA "die Einkünfte dieser Immobilien" von der Besteuerung ausgenommen sind. Bei deutschen Immobilienfonds, die…
…gegen Barzahlung rückveräußert, dann ist dieser Anteilsrückkauf durch die niederländische Gesellschaft nach österreichischem Steuerrecht genauso (nach Maßgabe der Anwendbarkeit von § 10 Abs. 2 KStG 1988) als steuerfreie Veräußerung einer Auslandsbeteiligung zu werten, wie bei einer Veräußerung an einen fremden Dritten. Es ist unerheblich, ob dieser…
…US-Gesellschaft fremdfinanziert, dann sind die hiefür anfallenden Zinsen nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen bei der Ermittlung der inländischen Einkünfte abzugsfähig (Hinweis auf Abschn. 62 Abs. 2 der Einkommensteuerrichtlinien 1984, AÖF Nr. 193/1985 idgF.). Schuldzinsen, die auf steuerfreie oder nicht steuerbare Ertragsteile entfallen, sind gemäß…
…1983, 339). Insbesondere folgende Umstände sprechen für eine Anerkennung der Arbeitgebereigenschaft des liechtensteinischen Unternehmens (für Zwecke des inländischen Rechtes und für Zwecke des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein): Das liechtensteinische Unternehmen ist keine steuerfreie Domizilgesellschaft, die nach Artikel 26 DBA-Liechtenstein von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist, sondern…
…eine Einbeziehung in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage einen Abkommensverstoß darstellen würde. Ein sich nur in der österreichischen Steuerbemessungsgrundlage abspielender Verlustausgleich kann daher nicht mit den außerhalb dieser Bemessungsgrundlage verbleibenden DBA-steuerfreien Einkünften erfolgen. 25. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Bezieht der Mitarbeiter daher auch steuerpflichtige Einkünfte - mag dies auch nur in geringer Höhe der Fall sein - ist jedenfalls eine Einkommensteuererklärung abzugeben, auf Grund der sodann eine Veranlagung durchgeführt wird, in der die DBA-steuerfreien Einkünfte zur Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes angesetzt werden (Progressionsveranlagung). Bundesministerium…