Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2312
Beendigung einer internationalen Verschachtelung
geltende FassungEAS-AuskunftE 14/6-IV/4/03vom 23.07.2003
Wortlaut laut Findok
Wird eine Gestaltung beendet, bei der
eine österreichische Kapitalgesellschaft 50% der Anteile einer
niederländischen Aktiengesellschaft (NV) an diese gegen Barzahlung
rückveräußert, dann ist dieser Anteilsrückkauf durch die
niederländische Gesellschaft nach österreichischem Steuerrecht genauso
(nach Maßgabe der Anwendbarkeit von § 10 Abs. 2 KStG 1988) als
steuerfreie Veräußerung einer Auslandsbeteiligung zu werten, wie bei
einer Veräußerung an einen fremden Dritten. Es ist unerheblich, ob
dieser Vorgang nach ausländischem Recht und damit auch nach DBA-Recht
möglicherweise als Gewinnausschüttung zu beurteilen ist (wie im Fall
der USA in EAS 1364 oder Schwedens in EAS 1758).
Wechselt eine ausländische Tochtergesellschaft
lediglich ihrer körperschaftliche Rechtsform (zB formwechselnde Umwandlung
einer ungarischen Kapitalgesellschaft in EAS 1329 oder Umwandlung einer
luxemburgischen Kapitalgesellschaft in eine "Holding-1929" in EAS 1837) dann
wird darin kein Wechsel des Abgabepflichtigen und mithin kein steuerlich zu
erfassender Vermögensübergang gesehen. Geht man aber von der
Identität des Abgabepflichtigen aus, dann kann durch eine bloß
rechtsformwechselnde Umwandlung (wenn die niederländische
Tochtergesellschaft von einer der AG vergleichbaren NV in eine der GmbH
vergleichbare BV umgewandelt wird) auch kein Neubeginn der zweijährigen
Behaltefrist nach § 10 Abs. 2 KStG 1988 verursacht werden.
Vorsorglich ist aber anzumerken, dass ungeachtet der
Lösung dieser Rechtsfragen bei dem anfragegegenständlichen komplexen
Besteuerungsfall, bei dem es um ein Gesellschaftsgeflecht über mehrere
Steueroasen und über eine US-Delaware-Gesellschaft geht, stets das Risiko
bestehen bleibt, dass - eventuell ausgelöst durch ein ausländisches
Amtshilfeersuchen - die Frage der wirtschaftlichen Einkünftezurechnung
einer näheren Prüfung unterzogen werden muss.
23. Juli
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 Abs. 2 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
internationale SchachtelbegünstigungAnteilsrückkaufBeteiligungsveräußerungRechtsformwechselformwechselnde UmwandlungBehaltefrist
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 14/6-IV/4/03
- Stammnummer
- 36369
- Gültig
- 23.07.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF