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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2902

Zweitwohnsitz und Progressionsvorbehalt

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/2059-IV/4/2007vom 11.12.2007

Wortlaut laut Findok

Nach der geltenden Verwaltungspraxis werden DBA-steuerfreie Einkünfte genauso wie die nach innerstaatlichem Recht steuerfreien Einkünfte nur dann für Zwecke der Progressionsermittlung angesetzt, wenn sich dies ausdrücklich aus dem Gesetz (DBA) ergibt. Wenn daher im "Methodenartikel" eines DBA ein Progressionsvorbehalt nur für den Ansässigkeitsstaat vorgesehen ist (dies ist die allgemeine Regel), wird in den Fällen eines österreichischen Zweitwohnsitzes, also in Fällen, in denen die Ansässigkeit im Sinn des DBA nachweislich im DBA-Partnerstaat gelegen ist, kein Progressionsvorbehalt angewendet. Siehe in diesem Sinn auch EStR 2000 Rz 7595. Bundesministerium für Finanzen, 11. Dezember 2007

Normen und Schlagworte

ProgressionsvorbehaltZweitwohnsitz

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/2059-IV/4/2007
Stammnummer
32560
Gültig
11.12.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF