…Besteuerung. Sie sind nur insoweit aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, als dem Berater ständig zur Verfügung stehende Büros bei den Tochtergesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Dies ist bei den kurzfristigen Beratungseinsätzen eher unwahrscheinlich. Dass im vorliegenden Fall die Besteuerungsgrundlagen derart schwierig zu ermitteln sind, dass…
…stellen für den deutschen Kommanditisten eine inländische ständige Einrichtung dar, die jedenfalls inländische Steuerpflicht auslöst. Veranstaltet die Erwerbs-KG auch in Deutschland Seminare - ohne dort über ständige Einrichtungen zu verfügen - werden die hiebei erzielten Gewinne genauso der österreichischen "ständigen Einrichtung" zuzurechnen und in Österreich zu…
…die angemieteten Büroräumlichkeiten stellen jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar und haben damit auch die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland. Diese Einrichtung könnte zwar im Sinn von Art. 5 Abs…
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6…
…dass dem Gastreferenten keine ständige Einrichtung (zB Büro) dauernd zur Verfügung steht und dass die Lehrtätigkeit als "unterrichtende" Tätigkeit im Sinn des Erlasses AÖF Nr. 184/1984 anzusehen ist. Im Fall der Niederlande darf gemäß Artikel 15 DBA-NL ebenfalls keine feste Einrichtung (Büro) dauernd…
…Einrichtungen der OSZE in Österreich, BGBl. Nr. 511/1993 idF BGBl. Nr. 735/1995, werden den ständigen ausländischen Vertretungen oder Delegationen der OSZE-Mitgliedstaaten zu den in § 1 genannten Einrichtungen sowie deren Mitgliedern Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie für die Ständigen…
…und in den Räumen der Galerien keine örtlichen Einrichtungen in der Verfügungsmacht des Aquarellisten stehen, die für ihn als "ständige Einrichtung" im Sinn der genannten Abkommensbestimmung zu werten sind. Unter den gleichen Bedingungen (keine ständige bzw. feste Einrichtung) steht auch Italien sowie Frankreich kein Besteuerungsrecht…
…als es darum ging festzustellen, ob ein österreichischer Architekt über eine deutsche ständige Einrichtung (entspricht der "festen Einrichtung" des OECD-Musterabkommens) verfügt. Nach Artikel 5 DBA-Polen begründet die Mitwirkung an einer Bauausführung allerdings nur dann eine Betriebstätte, wenn diese über 24 Monate andauert. Wird…
…österreichischen DBAs werden im DBA-USA Einrichtungen mit bloßer Hilfsfunktion nicht generell aus dem DBA-Betriebstättenbegriff herausgelöst. Aus Abschnitt 8 Abs. 2 des Durchführungserlasses zum DBA-USA ist im gegebenen Zusammenhang nichts zu gewinnen; der dort enthaltene Hinweis, dass ständige Vertretungen nur dann zur Betriebstätte…
…dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische Unternehmen verfügt in diesem Fall über keine örtlichen Anlagen oder Einrichtungen in Deutschland; die von der Adresse betroffenen Räumlichkeiten stehen vielmehr unter der alleinigen Verfügungsmacht des deutschen Steuerberaters. Allerdings kann nicht vollends…
…der üblichen Geschäftstätigkeit einer Spedition hinausgeht, so dass diesfalls die deutsche Gesellschaft gemäß Z 10 lit. c des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland über eine ständige Vertretung mit Betriebstättencharakter in Österreich verfügt. 14. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…wegen der inländischen Empfangseinrichtungen nicht erfolgen. Eine solche Abkommensauslegung könnte indessen nur auf Reziprozitätsbasis erfolgen, denn es geht letztlich um die Funktionsbeurteilung von Einrichtungen, deren Nichtbestand die unternehmerische Leistungserbringung vereiteln würde und denen daher durchaus auch Hauptfunktion zugemessen werden könnte. Falls das US-Unternehmen für…
…eine freiberufliche Tätigkeit (Unternehmensberatung) oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist; in beiden Fällen wäre eine Steuerfreistellung in Österreich nur insoweit gerechtfertigt, als die Vergütungen auf eine Tätigkeit entfallen, die einer deutschen "ständigen Einrichtung" (Art. 8 Abs. 2) bzw. "Betriebstätte" (Art. 4) des Beiratsmitgliedes zuzurechnen ist…
…2 lit. g DBA-Schweiz vor, dann ist aber weiters zu untersuchen, ob dem schweizerischen Unternehmen Anlagen oder Einrichtungen (z.B. in einem Baucontainer) zur Verfügung stehen und folglich nach Art. 5 Abs.1 des Abkommens eine Betriebstätte gegeben ist. Schließlich wird auch die Funktion…
…von dem deutschen Unternehmen in einem Büro zur Verfügung gestellte Arbeitsplatz, der auch eine Mitbenutzung des Sekretariates und der Telefon- und Faxverbindungen miteinschließt, eine "ständige Einrichtung" (Freiberuflerbetriebstätte) im Sinn von Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland darstellt, so ist hiebei - da keine anderslautenden Anordnungen aus…
…als er sämtliche Künstler und nicht nur die darstellenden Künstler erfasst. Daher ist für eine steuerliche Erfassbarkeit des Honorars nicht das Vorliegen einer inländischen ständigen Einrichtung, sondern lediglich die Ausübung der künstlerischen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet entscheidend. Wenn mit dem Honorar auch Reisekosten nach Österreich…
…Betriebstätte (bzw. ständigen Einrichtung) sowohl bei Gewerblichkeit der Einkünfte als auch bei Freiberuflichkeit der Einkünfte der Fall. Die vorstehend beschriebenen differenzierenden Rechtswirkungen des innerstaatlichen Steuerrechtes bleiben in diesem Fall im Verhältnis zu Deutschland infolge des Verlustes des Besteuerungsrechtes durch das DBA-Deutschland rechtlich unerheblich; sie…
…Generalunternehmer (ARGE) mit künstlerischen Gestaltungsaufgaben betraut, die der Zuteilungsregel des Artikels 8 DBA-Deutschland zu unterstellen sind, dann kann durch diese Mitwirkung an der inländischen Bauausführung eine zur inländischen Steuerpflicht führende ständige Einrichtung begründet werden. Dann nämlich, wenn die Mitwirkung an der Bauausführung wesentlich ist…
…Abs. 1 Z 1 EStG 1988) zu, wenn ihm in Österreich keine "ständige Einrichtung" (zB ein Arbeitsraum) dauerhaft (länger als 6 Monate) zur Verfügung gestellt worden ist. Eine "Unterrichtstätigkeit" wird nach Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung nicht als im Gaststaat steuerpflichtige "Vortragstätigkeit" gewertet (AÖF Nr…
…Sinn des § 29 BAO dar, die gleichzeitig als "ständige Einrichtung" im Sinn des Art. 8 DBA-Deutschland zu werten ist. Die aus den inländischen Vortragstätigkeiten erzielten Einkünfte unterliegen damit in Österreich der Besteuerung und sind in Deutschland insoweit von der Besteuerung freizustellen. Die Besteuerung erfolgt…