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EAS 1372Auswirkung des DBA-Diskriminierungsverbotes auf britische Beratungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/18-IV/4/9823.11.1998

…wird. Liegt keine inländische Betriebstätte für das ausländische Unternehmen vor, dann müsste jedenfalls eine britische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-GB1 als Beleg für die berechtigte Unterlassung des Steuerabzuges beigebracht werden. 23. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1193Auswirkung des DBA-Diskriminierungsverbotes auf norwegische Beratungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 149/4-IV/4/9715.12.1997

…werden können. Als Beleg für die Abkommensberechtigung zur Steuerfreistellung kann eine schriftliche Erklärung des norwegischen Unternehmens dienen, in der unter Angabe der österreichischen Steuernummer die steuerliche Erfassung in Österreich mitgeteilt wird. 15. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2449KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/0420.04.2004

…Grenze des § 39 Abs. 1 EStG von 22 Euro überschritten ist (Rz 7511 und 7578 ESt-RL). Dieser Weg wird aber für Personen, die finanzamtlich nicht erfasst sind, idR der kompliziertere Entlastungsweg sein; außerdem darf diese Veranlagung nur durchgeführt werden, wenn eine gesonderte schriftliche Erklärung…

EAS 1094Inländische Betriebstättenverluste einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/1-IV/4/9707.07.1997

Die Regelung des § 102 Abs. 2 Z. 2 letzter Satz EStG beruht auf dem Grundsatz, dass Verluste, die ein Steuerpflichtiger in einer Einkunftsquelle erleidet, nicht primär mit künftigen positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle, sondern primär mit seinem übrigen positiven Gesamteinkommen im Verlustjahr zu verrechnen ist…

EAS 1494Deutsche Lehrbeauftragte an österreichischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 435/1-IV/4/9912.07.1999

…Artikel 9 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland wird das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften Österreich zugewiesen. Gemäß BMF-Erlaß vom 5. Oktober 1998, AÖFV. Nr. 186/98, Punkt 2.4, kann indessen der inländische Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn eine schriftliche Erklärung der Lehrbeauftragten vorliegt, daß ihre…

EAS 1157Inanspruchnahme der "Grandfather-Clause" im neuen DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/9731.10.1997

…eine schriftliche Bestätigung des US-Lizenzgebers bemühen müssen, dass dieser die Vorschriften des alten DBA-USA noch für ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen möchte. Hat eine österreichische öffentlich-rechtliche Körperschaft einen ihrer Dienstnehmer langfristig in die USA entsandt, dann entfällt ab dem Wirksamkeitsbeginn des…

EAS 1366Stipendien für US-Forschungsaufenthalte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 96/1-IV/4/9823.11.1998

…in Wirksamkeit getreten. Es kann in beiden Fällen eine Weitergeltung des alten Abkommens um jeweils 1 Jahr erwirkt werden und zwar durch schriftliche Erklärung gegenüber dem IRS-Service-Center in Philadelphia. 23. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 996Gewinnausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft vor Ablauf der zweijährigen Behaltefrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/70-IV/4/9623.12.1996

  Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft geleistet, die nicht in der Lage ist, eine schriftliche Erklärung über ihre Unbedenklichkeit im Sinn von § 2 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann nach Maßgabe dieser Verordnung…

EAS 2258Verluste österreichischer Gesellschaften eines US-Konzerns mit Kommunikationsaktivitäten in Osteuropa und Asien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 214/1-IV/4/0331.03.2003

…dann steht es der US-Gesellschaft frei, die Einleitung eines Verständigungsverfahrens zu beantragen, damit die gegenständliche Frage international abgeklärt wird. Der Abschluss des Betriebsprüfungsverfahrens würde durch ein solches Verständigungsverfahren nicht behindert werden. 31. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 210Ansässigkeitsnachweise von Amerikanern und Kanadiern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/15/1-IV/4/9204.12.1992

…reached between Canada and Austria. Royalties are taxable in Canada", so kann eine derartige, offensichtlich auf die Bestimmungen des österreichisch-kanadischen DBA bezugnehmende Erklärung durchaus noch als DBA-konforme Ansässigkeitsbescheinigung angesehen werden. 4. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1472Geschäftsführerentsendung zur österreichischen Tochter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 676/1-IV/4/9921.06.1999

…Hiebei wird auch der Frage nachzugehen sein, ob eine schriftliche Vereinbarung zwischen den zwei Gesellschaften über die Arbeitskräftegestellung vorliegt, die in ihrem Inhalt dem zwischen verbundenen Unternehmen maßgebenden Fremdverhaltensgrundsatz des Artikels 5 des DBA-Deutschland entspricht. Denn die gewählte Gestaltung wird lohnsteuer(einkommensteuer)rechtlich in…

EAS 1363Inländische Bankkonten ausländischer Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 264/2-IV/4/9812.11.1998

…das oasenartige Vorzugsbesteuerungsregime anbietet); liegt der Gesellschaftssitz in einem solchen Oasen(artigen)Gebiet muss eine schriftliche Erklärung über das Vorhandensein eines operativen Geschäftsbetriebes und die Zurechnung des Kontos zum steuerlichen Betriebsvermögen dieser Gesellschaft vorliegen. 3. Es darf sich die Geschäftsleitung der ausländischen Kapitalgesellschaft nicht im…

EAS 741Nutzung des amerikanischen ADR-Programmes für die Kapitalbeschaffung im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/77/1-IV/4/9530.10.1995

…ADR-Inhaber mit der Annahme der Hinterlegungsbestätigung die Depotbank zu seinem Bevollmächtigten erklärt, die ADR-Inhaber die Depotbank bezüglich der Ausübung des Stimmrechtes schriftlich instruieren können, die österreichischen Dividenden von der Depotbank in US-Dollar umzuwechseln und in dieser Währung an die ADR-Inhaber auszuzahlen…

EAS 166KESt-Entlastung für die WIPO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/20-IV/4/9225.09.1992

…3 Abs. 4 des BMF-Erlasses vom 23. November 1988, AÖF Nr. 2/1989, kann der Kapitalertragsteuerabzug bei solcherart begünstigten Einrichtungen unterbleiben, wenn die über die Kapitalanlagen verfügungsberechtigten zwei Organisationsbeamten schriftlich der nach innerstaatlichem Recht zum Steuerabzug verpflichteten Stelle gegenüber bestätigen, dass die die steuerbefreiten…

EAS 804Rangordnung der Verrechnungspreismethoden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/12-IV/4/9629.01.1996

… Werden Bauzusatzstoffe von einem niederländischen Produzenten direkt einem österreichischen Unternehmen geliefert, jedoch im Umweg über ein in einer Steueroase gegründetes verbundenes Unternehmen des österreichischen Kunden fakturiert (d.h. es kauft formell das Steueroasen-Unternehmen in den Niederlanden ein und verkauft die Produkte an das nahe…

EAS 1300Personalgestellung von EDV-Spezialisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/27-IV/4/9827.07.1998

…könnte diesfalls nur mehr im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens bewirkt werden, das aber gemäß Artikel 24 DBA-Großbritannien in Großbritannien einzuleiten wäre. Die bloße Erklärung durch eine österreichische Wirtschaftstreuhandgesellschaft, mag diese auch schriftlich abgegeben werden, dass die Voraussetzungen des ho. Erlasses AÖF Nr. 70/1998…

EAS 1998Vertrieb deutscher Softwareprodukte über die Schweiz und Österreich in Osteuropa und im Nahen Osten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/2-IV/4/0201.03.2002

…Lizenzgebührencharakter im Sinn von Artikel 12 des OECD-MA zukommen. Dies vor allem deshalb, weil der Vertrieb in der Weise erfolgt, dass die in Deutschland hergestellten "Werkstücke" (= Originaldatenträger mit einer Kopie der Software und einem Exemplar der dazugehörigen schriftlichen Unterlagen) unbearbeitet an die Endverbraucher…

EAS 1511Inländische Bankkonten ausländischer Basisgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/88-IV/4/9916.08.1999

…dass (neben Namen, Sitz und Geschäftsleitungsort) nach den Regeln des BMF-Erlasses AÖFV. Nr. 142/1989 schriftlich lediglich festgehalten wird, dass aus der Sicht der die diesbezügliche Erklärung unterschreibenden Personen das Vermögen der ausländischen Kapitalgesellschaft "gehört". Mit EAS 1363 (die ursprünglich vergebene EAS-Nr. war…

EAS 1691Frage der KEST-Freiheit von Wertpapierdepots liechtensteinischer Stiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/2-IV/4/0017.07.2000

…vollständig aufzuhellen und zu dokumentieren". Nach Auffassung des BM für Finanzen gilt dieses Prinzip nicht nur für den Abgabepflichtigen selbst, sondern auch für die in § 140 BAO dem Abgabepflichtigen gleichgestellten Abfuhrpflichtigen. 17. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

…Steuerbescheide weder der Inanspruchnahme eines Verständigungsverfahrens noch auch eines Schiedsverfahrens entgegensteht. Doch dient die Schiedskonvention nur der Umsetzung der in Artikel 4 festgelegten Gewinnabgrenzungsgrundsätze; nach Auffassung des BM für Finanzen wird daher die Schiedskonvention erst für Gewinnermittlungszeiträume anwendbar sein, für die Artikel 4 Wirksamkeit erlangt…