Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1494
Deutsche Lehrbeauftragte an österreichischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskunftSch 435/1-IV/4/99vom 12.07.1999
Wortlaut laut Findok
Bei Lehrbeauftragten liegen
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unabhängig vom
individuellen zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages vor, wenn die
Lehrveranstaltung (Unterrichtsveranstaltung) Teil eines mindestens
zweisemestrigen Lehrgangs bzw. Studiums ist (RZ 993 des Lohnsteuerrichtlinien
1999). Hat daher eine in Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin
in einem solchen mindestens zweisemestrigen Lehrgang einen Lehrauftrag
angenommen, der in Blockform erfüllt wird und ihre Anwesenheit in
Österreich lediglich vier mal pro Jahr jeweils für ein bis zwei Tage
erfordert, dann unterliegen die hiefür zufließenden Einkünfte
grundsätzlich der inländischen Lohnabzugsbesteuerung.
Gemäß Artikel 9 Abs. 1 des
Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland wird das Besteuerungsrecht an diesen
Einkünften Österreich zugewiesen.
Gemäß BMF-Erlaß vom 5. Oktober 1998,
AÖFV. Nr. 186/98, Punkt 2.4, kann indessen der inländische
Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn eine schriftliche Erklärung der
Lehrbeauftragten vorliegt, daß ihre inländischen Einkünfte nach
Abzug allfälliger von ihr getragener und belegmäßig
nachgewiesner Unterkunfts- und Reisekosten den Jahresgrenzbetrag von 47.000 S
nicht übersteigen. Es wird als selbstverständlich angesehen, daß
der Universität auch die ausländische Anschrift der Lehrbeauftragten
bekannt ist und bei allfälligen finanzamtlichen Prüfungen jederzeit
feststellbar ist.
Aus der Sicht des BMF bestehen gegen eine Verwendung des
übermittelten Vordruckes keine Bedenken, da dieser alle erforderlichen
Angaben abfragt.
12. Juli
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 435/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 7443
- Gültig
- 12.07.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF