Findok · EAS-Auskünfte
EAS 166
KESt-Entlastung für die WIPO
geltende FassungEAS-Auskunft04 0501/20-IV/4/92vom 25.09.1992
Wortlaut laut Findok
Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
genießt hinsichtlich des in Klosterneuburg angesiedelten Filmregisteramtes
gemäß Artikel 1 des Vertrages vom 25. Oktober 1989, BGBl. Nr.
674/1990, die gleichen Privilegien wie die anderen in Österreich
angesiedelten Organisationen des Systems der Vereinten Nationen. Der
privilegienrechtliche Status richtet sich damit nach den im
UNIDO-Amtssitzabkommen vorgegebenen Vorrechten. Diese Vorrechte beinhalten eine
vollständige Entlastung von der direkten Besteuerung, mithin auch eine
Freistellung von der Kapitalertragsteuer. Gemäß Abschn. 3 Abs. 4 des
BMF-Erlasses vom 23. November 1988, AÖF Nr. 2/1989, kann der
Kapitalertragsteuerabzug bei solcherart begünstigten Einrichtungen
unterbleiben, wenn die über die Kapitalanlagen verfügungsberechtigten
zwei Organisationsbeamten schriftlich der nach innerstaatlichem Recht zum
Steuerabzug verpflichteten Stelle gegenüber bestätigen, dass die die
steuerbefreiten Erträge abwerfenden Kapitalanlagen für den amtlichen
Aufgabenkreis der privilegierten Einrichtung benötigt werden. Die
Entlastung von der Kapitalertragsteuer wird daher nicht (wie die Entlastung von
der Umsatzsteuer) im Rückerstattungsweg durch das Bundesministerium
für Finanzen herbeigeführt.
25.
September 1992 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 1 Ansiedlung des int. Registers audiovisueller Werke in Klosterneuburg, BGBl. Nr. 674/1990
SteuerentlastungSteuerfreistellungKapitalertragsteuerbefreiungRückerstattungKapitalerträgeQuellensteuerentlastungQuellensteuerfreistellungQuellensteuerfreiheit
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0501/20-IV/4/92
- Stammnummer
- 18423
- Gültig
- 25.09.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF