…die ihn mit dem Logo einer österreichischen Firma zeigen, für Werbezwecke in Österreich zu nutzen, geht es sonach um eine Abgeltung der Überlassung von Persönlichkeitsrechten, dann ist gegenwärtig international nicht einwandfrei geklärt, ob solche Entgelte noch als Lizenzgebühren gelten oder nicht (Hinweis auf EAS 882…
Zahlt ein österreichisches Unternehmen einem deutschen Unternehmen ein Entgelt dafür, dass es die Verwertungsrechte an den Persönlichkeitsrechten eines Sportlers erhält, dann sind diese Entgelte auf Grund des geltenden DBA-Deutschland von der österreichischen Besteuerung zu entlasten. Diese Entlastungsverpflichtung besteht sowohl dann, wenn es sich hiebei…
…BM für Finanzen hegt keine Bedenken, wenn bis zum Ergehen einer diesbezüglichen Durchführungsregelung zum neuen DBA-USA als Nachweis für den Bestand der persönlichen Abkommensberechtigung folgende Erklärung des amerikanischen Einkünfteempfängers herangezogen wird: a) Vollständiger Name des Einkünfteempfängers und Adresse, an der die Ansässigkeit gegeben ist…
Wird mit einem Sportler eine Vereinbarung geschlossen, dass dieser gegen Entgelt die Verwertung seiner Persönlichkeitsrechte einem österreichischen Tourismusverband überlässt, dann fallen die gezahlten Entgelte unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 17 Abs. 1 Satz 2 DBA-Deutschland. Die Entgeltzahlung unterliegt daher dem Steuerabzug nach § 99 Abs…
…und handelt es sich hierbei um die Abgeltung seiner der deutschen Kapitalgesellschaft zur Nutzung überlassenen Persönlichkeitsrechte, dann unterliegen diese Beträge in Österreich der Einkommensbesteuerung. Dass diese Persönlichkeitsrechte notwendiges Betriebsvermögen einer in Deutschland unterhaltenen Betriebstätte des Sportlers darstellen sollten und aus diesem Grund in Österreich steuerfrei…
…deren "Aufenthalt" in Deutschland begünstigt finanziert sein. Bloße Werbeentgelte, die ein österreichischer Sportverein für die Vermarktung von Persönlichkeitsrechten seiner Sportler in Deutschland erzielt (Entgelte für das Recht auf Benutzung des Namens, des Bildes oder sonstiger Persönlichkeitsrechte im Sinn von Art. 17 Abs. 1 zweiter Satz)…
Nach den zurzeit mit Deutschland geltenden Verständigungsvereinbarungen vom 29.1.1999 und vom 7.10.1994 müssten deutsche Kapitalanlagegesellschaften an sich als abkommensberechtigt angesehen werden. Allerdings haben sich diese Verständigungsvereinbarungen auf deutsche Immobilienfonds bezogen, wobei bei diesen Fonds die Situation aber insofern anders gelagert…
…Filmtermine unter Abtretung der Persönlichkeitsrechte), dann unterliegen diese Vergütungen grundsätzlich der Besteuerung in Österreich; Deutschland ist gemäß Artikel 17 Abs. 1 zweiter Satz des mit Österreich abgeschlossenen DBA berechtigt, die Zahlungen einer Quellenbesteuerung zu unterziehen, soweit sie eine Abgeltung für die Überlassung von Persönlichkeitsrechten darstellen…
…nicht, wenn in dem betreffenden Abkommen für Lizenzgebühren eine Quellenbesteuerung vorgesehen sein sollte. Denn die Überlassung von Persönlichkeitsrechten ist regelmäßig nicht in der Abkommensdefinition der "Lizenzgebühren" miterfasst. Im Verhältnis zu Deutschland enthält allerdings Artikel 17 Abs. 1 des DBA eine vom OECD-Musterabkommen abweichende Sonderregelung…
… 99 EStG, wenn in den Vergütungen eine Abgeltung urheberrechtlich geschützter Werte (der Persönlichkeitsrechte) zu sehen ist (EAS 108). Ob die Vergütung für eine aktive Dienstleistung (das entgeltliche Posieren vor der Kamera) oder für eine passive Leistung (das entgeltliche Dulden der Bildverwertung für Plakate und Kataloge…
…die Bemessung der Besteuerung nach dem gesamten Aufwand des Steuerpflichtigen; die Steuer nach dem Aufwand beträgt 25 % dieses Aufwands. Für die Anwendbarkeit des DBA-Liechtenstein müssen sowohl der sachliche als auch der persönliche Anwendungsbereich erfüllt sein. Da die Steuer nach dem Aufwand eine Pauschalbesteuerung darstellt…
…handeln sollte, die in Würdigung der Persönlichkeit des Empfängers oder seines Schaffens gewährt werden und die - wären sie nicht von einer Privatstiftung geleistet worden - nicht steuerbar sind. Werden daher Wissenschaftspreise von einer österreichischen Privatstiftung an Preisträger in Norwegen, Deutschland und in der Schweiz vergeben, dann…
Erhält ein in Österreich ansässiger persönlich haftender Gesellschafter einer schweizerischen KG nach altersbedingtem Ausscheiden aus der Gesellschaft für seinen langjährigen Einsatz für die Gesellschaft eine lebenslängliche Rente, dann ist zunächst nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu untersuchen, ob es sich hiebei um eine Kaufpreisrente, eine betriebliche…
Wird einem in Österreich ansässigen Kabarettisten in Würdigung seiner Persönlichkeit und seines Schaffens von einem deutschen Theater ein Jurypreis zuerkannt, der nach österreichischem Steuerrecht weder zu den freiberuflichen Betriebseinnahmen des Künstlers noch zu einer anderen Einkunftsart zu rechnen und daher als nicht steuerbar zu werten…
Eine in der Schweiz ansässige Persönlichkeit, die in Österreich eine Hochschulprofessur übernimmt, hat nur dann ihr schweizerisches Kapitalvermögen der österreichischen Vermögensbesteuerung und die daraus fließenden Erträgnisse der österreichischen Einkommensbesteuerung zu unterwerfen, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich verlagert wird. Ein…
Gemäß Artikel 26 des DBA-Liechtenstein sind die in Liechtenstein steuerfreien "Domizilgesellschaften" aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Dies allerdings nur insoweit, als nicht an solchen Gesellschaften in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Sind an den unter Artikel…
Werden von einem schweizerischen Rechtsanwalt in Österreich Seminarveranstaltungen im psychologisch-pädagogischen Bereich (Persönlichkeitsentwicklung) veranstaltet und zu diesem Zweck für die Zeitdauer des jeweiligen Seminars in Hotels in diversen Städten bis zu 14 Tage Räumlichkeiten angemietet, so wird hiedurch weder nach innerstaatlichem Recht (§ 29 BAO) eine…
Werden Produkte einer deutschen GmbH in Österreich in der Weise vertrieben, dass die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer persönlich die Vertriebsaktivitäten durchführen, wobei einer von ihnen auch die Verkaufsabschlüsse tätigt und wobei sich beide Geschäftsführer eines 30 m² großen angemieteten Raumes bedienen, der im Wesentlichen als Auslieferungslager…
Nach Artikel 26 DBA-FL sind in Liechtenstein steuerfreie "Gesellschaften" unter bestimmten Voraussetzungen aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Der Begriff "Gesellschaft" wird im Abkommensrecht teilweise in einem wesentlich weiteren Sinn als im inländischen Recht verwendet: nach Artikel 3 Abs. 1 lit. b…
Verpflichtet ein österreichischer Kulturveranstalter (gemeinnütziger Verein) eine in der Schweiz ansässige Persönlichkeit, als "Schauspieldirektor" die künstlerische Leitung und Konzeption eines Teiles der Gesamtproduktion des Vereines für drei Jahre zu übernehmen, dann unterliegen die von dem österreichischen Kulturveranstalter gezahlten Honorare - im Fall bloß beschränkter Steuerpflicht…