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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 8

Liechtensteinische Stiftungen gelten als "Gesellschaften"

geltende FassungEAS-AuskunftI 424/2/1-IV/4/91vom 03.06.1991

Wortlaut laut Findok

  Nach Artikel 26 DBA-FL sind in Liechtenstein steuerfreie "Gesellschaften" unter bestimmten Voraussetzungen aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Der Begriff "Gesellschaft" wird im Abkommensrecht teilweise in einem wesentlich weiteren Sinn als im inländischen Recht verwendet: nach Artikel 3 Abs. 1 lit. b DBA-FL bedeutet in Übereinstimmung mit den international üblichen DBA-Grundsätzen der Ausdruck "Gesellschaft" jede juristische Person (sowie andere Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden). Eine in Liechtenstein steuerfreie Stiftung kann daher nicht die Abkommensvorteile mit der Begründung in Anspruch nehmen, sie sei keine "Gesellschaft". 3. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

StiftungPrivatstiftung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
I 424/2/1-IV/4/91
Stammnummer
18668
Gültig
03.06.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF