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325 Treffer1492 msnur geltende Fassungen
EAS 997Ausländische sonstige Bezüge und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/72-IV/4/9612.01.1997

…zu ermitteln, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen bestünde. In einem zweiten Schritt ist sodann - ebenfalls ohne Berücksichtigung des DBA - die darauf entfallende österreichische Einkommensteuer festzustellen. Bei diesem zweiten Schritt werden die in- und ausländischen sonstigen Bezüge mit einem Steuersatz von 6% belastet, und zwar dadurch, dass…

EAS 1031Progressionsvorbehalt für steuerfreie argentinische Anleihezinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 7/2-IV/4/9703.03.1997

…für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen; und zwar auch dann, wenn sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich befindet und - ohne Berücksichtigung des Abkommens - die zur Progressionsunwirksamkeit führende 25%ige KESt anfällt. Denn der Rechtsgrund für die Entlastung von der KESt liegt in Artikel 11 des DBA…

EAS 1041Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages bei negativen inländischen Kommanditisteneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/15-IV/4/9724.03.1997

…die Steuerentlastung nicht das Steuerfreistellungs- sondern das Steueranrechnungsverfahren vor. Es muss daher zunächst das österreichische Einkommen ohne Berücksichtigung der Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens ermittelt werden (S 2 Mio) und es ist dann in einem zweiten Schritt zu ermitteln, in welcher Höhe die durch Steueranrechnung begünstigten Auslandseinkünfte …

EAS 2585Berücksichtigung von außerbetrieblichen Auslandsverlusten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0118-IV/4/200519.04.2005

…Auslandsverlusterkenntnis des VwGH 25.9.2001, 99/14/0217 beruht auf dem Prinzip, dass durch ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht Besteuerungsrechte geschaffen werden können, die nach innerstaatlichem Recht nicht vorhanden sind. Es ist daher stets in einem ersten Schritt die inländische Steuerbemessungsgrundlage nach inländischem Recht (ohne Berücksichtigung…

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…

EAS 1405Steuerumgehung mit Brasilien-Krediten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0402/1-IV/4/9802.02.1999

…dann wird auch diese Anrechnung mit dem Betrag von S 340.000,- begrenzt sein. Wollte man die zitierte Bestimmung des Art. 23 Abs. 4 bei Berechnung des anrechenbaren Höchstbetrages in Fällen der vorliegenden Art anders interpretieren, nämlich ohne Berücksichtigung aller mit der Transaktion verbundenen Aufwendungen…

EAS 3346Auslandsbezogene Sonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0641-VI/8/201429.09.2014

…sind. Wie bereits in EAS 3331 ausgeführt wurde gilt bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen…

EAS 129Verlustvortrag für Steuerausländer bei Verlustrücktrag im Heimatstaat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 252/2/1-IV/4/9220.05.1992

…nach § 102 EStG nicht von der Gewinnsituation des deutschen Unternehmens in den Jahren vor der Entstehung der österreichischen Verluste ab. Sollte daher Deutschland - ohne Berücksichtigung der Rechtslage in Österreich - einen Rücktrag der österreichischen Verluste des Jahres 1991 vornehmen, würde dies nach dem Wortlaut des § 102…

EAS 3459Anwendung der Anrechnungsmethode bei in Österreich ansässiger Person mit US-Staatsbürgerschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.650.57214.08.2025

…in Österreich ansässigen Person ohne US-Staatsbürgerschaft bezogen werden und die in den Zuteilungsregeln enthaltenen Quellensteuerbegrenzungen finden Anwendung. Da gemäß Art. 10 Abs. 2 lit. b DBA-USA das amerikanische Quellenbesteuerungsrecht für Beteiligungen, die durch natürliche Personen gehalten werden, auf 15% des Bruttobetrags der Dividenden…

EAS 1523Treuhandveranlagungen in Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1442/2-IV/4/9913.09.1999

…wird auch diese Anrechnung mit dem Betrag von S 340.000,00 begrenzt sein. Wollte man die zitierte Bestimmung des Art. 23 Abs. 4 bei Berechnung des anrechenbaren Höchstbetrages in Fällen der vorliegenden Art anders interpretieren, nämlich ohne Berücksichtigung aller mit der Transaktion verbundenen Aufwendungen…

EAS 3026Tageslohnsteuertabelle bei DBA-steuerfreien Auslandseinsätzen von Steuerausländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3269-IV/4/200818.12.2008

…hinsichtlich der auf die steuerfrei zu stellenden Bezüge gleichkäme. Auf Grund des sogenannten "Verwertungstatbestandes" unterliegen die Gesamtbezüge der deutschen Arbeitskräfte nach inländischem Recht der Besteuerung (Schritt 1), wobei gemäß dem DBA der Auslandsteil der Bezüge - ohne Progressionsvorbehalt - aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden ist (Schritt 2…

EAS 524Verlustvortragsbeschränkung bei deutscher Organtochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/75/1-IV/4/9411.11.1994

…Jahre ausgeschlossen, wenn das übrige Einkommen des deutschen stillen Gesellschafters für die Verlustverwertung auf deutscher Seite ausreicht. Hierbei ist nur auf die Einkommensverhältnisse des beschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters (dies ist die deutsche Organtochtergesellschaft) ohne Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse anderer Rechtsträger des deutschen Organkreises abzustellen. 11. November 1994…

EAS 2182Negativer Progressionsvorbehalt mit Verlustausgleichswirkung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/63-IV/4/0210.12.2002

Haben deutsche Betriebstättenverluste für einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen in den Jahren 1998 und 1999 durch Berücksichtigung für Belange des negativen Progressionsvorbehaltes zu einem Steuersatz von 0% und damit zur Steuerfreistellung der in Österreich sonst steuerpflichtigen Einkünfte geführt, dann ist damit den deutschen Verlusten die…

EAS 3065Anrechnungsvortrag im Wege des § 48 BAO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1201-IV/4/200922.05.2009

…das Entstehen des Verlustvortrages unterdrückt, dann hätte bei der Veranlagung 2005 sonach ein Verlust in Höhe von 2.250.000 (75% von 3.000.000 unter Berücksichtigung der Verlustvortragsgrenze) vorgetragen werden können (ohne bei diesen Beispielsangaben hierbei den Anrechnungshöchstbetrag für die belgische Quellensteuer des Jahres…

EAS 2068Anwendung von § 299 BAO im Hinblick auf das "Ausland-Verlusterkenntnis" des VwGH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/28-IV/4/0203.06.2002

…werden aber auf die damit verbundenen Verpflichtungen aufmerksam zu machen sein. Dazu gehört die Beibringung aller Unterlagen, aus denen ohne aufwendige Kontrollarbeit einwandfrei nachvollziehbar ist, dass die Ermittlung des ausländischen Verlustes nach österreichischem Recht erfolgt ist; weiters gehört dazu die Verpflichtung, Nachweise darüber zu führen…

EAS 2151Verlustabzug für Auslandsverluste der Vorjahre
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/45-IV/4/0228.10.2002

…2001, 99/14/0217, gilt nunmehr ohne jegliche Einschränkung die Grundregel, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen keine Besteuerungsrechte begründen kann, die im innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen sind. Ausländische Vorjahresverluste sind daher in Österreich im Verhältnis zu DBA-Partnerstaaten in gleicher Weise zu berücksichtigen, wie wenn mit dem…

EAS 2017Deutsche Nachversteuerung von österreichischen Betriebstättenverlusten vor 1989
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/2-IV/4/0203.04.2002

…allerdings mit Wirkung ab der Veranlagung 1990. Hat daher ein in Deutschland ansässiger Unternehmer in Österreich nach den vorstehenden Ausführungen grundsätzlich vortragsfähige Altverluste erlitten, dann konnte er diese auf einen Betriebstättengewinn des Jahres 1989 ohne Weiteres vortragen, auf Betriebstättengewinne der Jahre ab 1990 indessen nur…

EAS 2651Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung auf universitäre Lehrveranstaltungen mit US-Partnerinstituten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0533-IV/4/200519.08.2005

…99 Abs. 1 Z 1 letzter Halbsatz EStG). Allerdings untersagt Artikel 14 des DBA-USA, die ohne inländische Betriebstätte hier tätigen Vortragenden einer österreichischen Besteuerung zu unterziehen. Die Vortragenden erzielen daher unter Berücksichtigung der Abkommensrechtslage keine "zur beschränkten Steuerpflicht zu erfassende Vergütungen" im Sinn von §…

EAS 2612Grenzgängereigenschaft eines Italieners
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0342-IV/4/200527.05.2005

…aber für die Grenzgängerqualifikation nicht ausreichend. Damit daher unter derartigen Gegebenheiten der österreichische Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug ohne Haftungsrisiko unterlassen kann, wäre einerseits eine dementsprechende amtliche Erklärung des zuständigen italienischen Wohnsitzfinanzamtes über die Grenzgängereigenschaft erforderlich und andererseits müsste vom italienischen Dienstnehmer seinem österreichischen Arbeitgeber gegenüber belegmäßig…

EAS 753Inländische Niederlassungen deutscher Banken
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/90/1-IV/4/9513.11.1995

…auf diese - ohne Gewinnaufschlag - umzulegen (Z 17.7 des OECD-Kommentars 1994 zu Art. 7 OECD-MA). Für die steuerliche Berücksichtigung von Zinsertrag und Zinsaufwand aus Kreditgeschäften zwischen dem deutschen Stammhaus und der inländischen Zweigniederlassung gilt nicht die sonst für die interne Zinsenverrechnung vorgesehene steuerliche…