…die US-Muttergesellschaft, die durch Auflösung einer Kapitalrücklage finanziert wird und sich daher lediglich als eine Einlagenrückzahlung darstellt, dann gilt dieser Vorgang nach inländischem Recht (§ 4 Abs. 12 EStG 1988) als Beteiligungsveräußerung, die daher nicht der für Dividenden geltenden Zuteilungsregel unterstellt werden kann. Selbst wenn…
…ist eine innerdeutsche Angelegenheit, zu der seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Stellungnahme abgegeben werden kann. Falls nach deutschem Recht bloße Gewinnvorträge mangels Rücklagenzuweisung durch Gesellschafterbeschluss nicht für eine Kapitalerhöhung herangezogen werden können, und falls aus diesem Grund derartigen auf österreichischer Seite gesetzten Vorgängen die…
… 94a EStG 1988 noch nicht zu. Wohl aber könnte die Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 5% gemäß Artikel 10 DBA-Großbritannien in Anspruch genommen werden. Erfolgt allerdings eine als "Dividendenausschüttung" deklarierte Zahlung an die britische Muttergesellschaft aus der Auflösung einer Kapitalrücklage und stellt sich dies daher…
Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…
…Besteuerung des Veräußerungsgewinnes in den USA bis zur künftigen Veräußerung der Ersatzliegenschaft hinausgeschoben wird, dann kann hiedurch für die österreichischen Investoren eine "zeitverschobene Doppelbesteuerung" eintreten, wenn es nicht möglich ist, auch in Österreich die Veräußerungsgewinnbesteuerung durch eine Rücklagenübertragung nach Maßgabe des § 12 EStG zu vermeiden…
… 3 Abs. 1 Z. 29 EStG gleichzeitig aber steuerfreien Einkünften. Die Steuerfreiheit kommt nicht nur den österreichischen, sondern auch den ausländischen Gesellschaftern dieser GesmbH zugute. Da bereits nach innerstaatlichem Recht keine Steuerpflicht besteht, geht die Vorschrift des Artikels 10a des DBA-Deutschland ins Leere, derzufolge…
Gründet eine deutsche Bank eine Niederlassung (Betriebstätte) in Österreich, so wird darauf zu achten sein, dass das steuerliche Dotationskapital dieser österreichischen Niederlassung von der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung in gleicher Höhe angesetzt wird. Denn eine unilaterale Umqualifizierung von mit Zinsenaufwand belegtem Fremdkapital in unverzinsliches…
Eine österreichische Kapitalgesellschaft hat kraft der sie treffenden unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht ihre in- und ausländischen Einkünfte nach österreichischem Recht zu ermitteln. Dies gilt auch für Einkünfte aus Ausschüttungen deutscher Gesellschaften. Ist aus einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe…
…wird gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG im wirtschaftlichen Ergebnis unter der Bedingung steuerfrei gestellt, dass nicht innerhalb der Sperrfrist des § 32 Z. 3 EStG eine Rückzahlung auf Grund einer Kapitalherabsetzung erfolgt. Kommt es im Jahr 8 zu einer derartigen Rückzahlung, dann wird in…
…Doppelbesteuerungsabkommen wird im Fall des Zuzuges von Personen nach Österreich das Besteuerungsrecht am Wertzuwachs des Kapitalvermögens dieser Personen Österreich übertragen. Dieses Besteuerungsrecht ist nach den Abkommen nicht auf den erst nach dem Zuzug eingetretenen Wertzuwachs beschränkt. Werden daher Beteiligungen an Auslandsgesellschaften nach dem Zuzug veräußert…
…Gesellschaft, insbesondere die Reserven, sind nicht einzubeziehen." Der Wert von Darlehen oder anderen Mitteln, die nach dem Gesellschaftsrecht nicht als Kapital gelten, deren Erträge aber nach innerstaatlichem Recht oder innerstaatlicher Praxis (Unterkapitalisierung, Gleichstellung von Darlehen und Gesellschaftskapital) nach Artikel 10 als Dividenden behandelt werden, sind…
…dem Reingewinn und freien Rücklagen der österreichischen Gesellschaft finanziert wird, kann der Vorgang nicht als eine mit 5% Quellensteuer zu belastende Dividendenausschüttung im Sinn des Artikels 10 des DBA-Schweiz qualifiziert werden. 14. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…im Zweifel keiner restriktiven Auslegung zugänglich sein. Der Begriff der betriebstättenbegründenden "Einrichtungen" bezieht sich hiebei auf alle örtlich gebundene Vorrichtungen, die bei Ausübung des Betriebes Verwendung finden. Die gewerbliche Tätigkeit in diesen Einrichtungen muss nicht durch Menschen ausgeübt werden, auch bloße Verkaufsautomaten werden daher bereits…
…20. Juli 2000 unterzeichneten Revisionsprotokolls: 15%) erhoben, dann ist Österreich gemäß Artikel 10 Abs. 3 des DBA an diese schweizerische Qualifikation gebunden. Diese Bindung hat allerdings lediglich auf der Ebene des Abkommens rechtliche Bedeutung (EAS 1670); Artikel 10 entzieht Österreich keine innerstaatlich bestehenden Besteuerungsrechte, sondern…
…um einen "Veräußerungsgewinn" im weiten Wortsinn und sonach nicht um ein unter Artikel VI DBA-USA fallendes Dividendensurrogat. Auch Artikel III DBA-USA entzieht Österreich kein Besteuerungsrecht, da diese Bestimmung zufolge eines mit den USA geführten Verständigungsverfahrens nicht auf Veräußerungsgewinne betr. Kapitalbeteiligungen angewendet werden kann …
…nach der Neuordnung durch das BBG 2011 auf Liquidationserlöse die Zuteilungsregel des Artikels 13 DBA-Deutschland und nicht etwa jene des Artikels 10 oder 21 Anwendung. Wie im Fall einer Veräußerung (ieS) wird auch im Fall einer Liquidation der Veräußerungserlös (der Liquidationserlös) nicht dahingehend untersucht…
…Muttergesellschaft) eingebracht worden sind. Nur dann, wenn ein Fall von Abkommensmissbrauch vorliegen sollte, wäre die Schweiz nicht gehindert, in ihrem nationalen Steuerrecht vorgesehene Antimissbrauchsbestimmungen zur Anwendung zu bringen (Z 22.1 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 OECD-MA). Bundesministerium für Finanzen, 22. Februar 2008
…Kommentars zu Artikel 7 des OECD-Musterabkommens in der Frage des erforderlichen Dotationskapitals der Niederlassung eine international "verträgliche Methode" bei der Problemlösung zu suchen. Denn was auf österreichischer Seite als nicht zu verzinsendes Dotationskapital anzusetzen ist, muss spiegelbildlich auch auf niederländischer Seite so gesehen werden…
…wird allerdings angemerkt, dass die Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen abgewickelt werden und dass daher die Fremdüblichkeit der Verrechnungspreisgestaltung besonders zu dokumentieren sein wird; denn die gewählten Gestaltungen dürfen nicht dazu dienen, stille Reserven der österreichischen Gesellschaften steuerneutral "in Bargeld" zu verwandeln. 6. Dezember 2004 Für…
Wendet man auf den in EAS 2875 behandelten Fall (Gewinnausschüttung aus einer 14,16-prozentigen Beteiligung an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft) nicht die Niederlassungsfreiheit des Artikels 43 EGV, sondern die Kapitalverkehrsfreiheit des Artikels 56 EGV an, ist es erheblich, ob bei der gegenständlichen Beteiligung im Jahr…