Findok · EAS-Auskünfte
EAS 589
Liquidation einer österreichischen Tochtergesellschaft eines US-Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskunftA 140/79/1-IV/4/95vom 15.03.1995
Wortlaut laut Findok
Wird eine österreichische GmbH, die sich zu 100% im
Eigentum eines amerikanischen Unternehmens befindet, liquidiert, so unterliegt
der hierbei anfallende Liquidationsgewinn als Einkommen der
österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung.
Die stillen Reserven, die in den Händen des
US-Unternehmens durch den Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben
einerseits und den seinerzeitigen Anschaffungskosten der Beteiligung
andererseits aufgedeckt werden, unterliegen gemäß
§ 98 Z 8 EStG
in Verbindung mit § 21 Abs. 1 KStG ebenfalls der inländischen
Besteuerung. Es handelt sich hierbei um einen "Veräußerungsgewinn" im
weiten Wortsinn und sonach nicht um ein unter Artikel VI DBA-USA fallendes
Dividendensurrogat. Auch Artikel III DBA-USA entzieht Österreich kein
Besteuerungsrecht, da diese Bestimmung zufolge eines mit den USA geführten
Verständigungsverfahrens nicht auf Veräußerungsgewinne betr.
Kapitalbeteiligungen angewendet werden kann (siehe Verordnung BGBl. Nr.
878/1993); da schließlich auch keine dem Artikel 13 Abs. 4 oder 21 des
OECD-Musterabkommens nachgebildeten Zuteilungsregeln im DBA-USA vorgesehen sind,
wird das inländische Besteuerungsrecht durch das Abkommen nicht
eingeschränkt.
15.
März 1995 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 6 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
- Art. 3 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 140/79/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17313
- Gültig
- 15.03.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF