Findok · EAS-Auskünfte
EAS 818
Dotationskapital niederländischer Banken
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/6-IV/4/96vom 22.02.1996
Wortlaut laut Findok
Hat eine niederländische Bank in Österreich eine
Niederlassung errichtet, dann ist auf der Grundlage von Z. 20 des
OECD-Kommentars zu Artikel 7 des OECD-Musterabkommens in der Frage des
erforderlichen Dotationskapitals der Niederlassung eine international
"verträgliche Methode" bei der Problemlösung zu suchen. Denn was auf
österreichischer Seite als nicht zu verzinsendes Dotationskapital
anzusetzen ist, muss spiegelbildlich auch auf niederländischer Seite so
gesehen werden. Will das niederländische Bankhaus daher
grenzüberschreitende Konfliktsituationen vermeiden, wird eine international
vertretbare Lösung anzustreben sein.
Auf österreichischer Seite wurde im Verhältnis zu
Deutschland bereits signalisiert, dass den deutschen Dotationskriterien in
Österreich gefolgt werden wird (Ergebnis der österreichisch-deutschen
Verständigungsabsprache vom 2.2.1996). Aus der Sicht des BM für
Finanzen bestehen keine Bedenken, die im Verhältnis zu Deutschland als
fremdverhaltenskonforme Betriebstättendotation anerkannten Grundsätze
auch im Verhältnis zu anderen Staaten anzuwenden, vorausgesetzt, dass diese
von den betreffenden anderen Staaten im jeweiligen Einzelfall korrespondierend
der Besteuerung zugrunde gelegt werden.
Vorsorglich wird allerdings darauf hingewiesen, dass die
deutschen Dotationskriterien, auf die sich die EAS 728 bezieht, vermutlich nur
bis Mitte 1996 in Deutschland Gültigkeit besitzen werden, um dann in
überarbeiteter Form neu festgelegt zu werden.
22. Feber
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 Z 20 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/6-IV/4/96
- Stammnummer
- 16332
- Gültig
- 22.02.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF