Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1905
Ausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften aus dem EK04
geltende FassungEAS-AuskunftP 100/1-IV/4/01vom 06.08.2001
Wortlaut laut Findok
Eine
österreichische Kapitalgesellschaft hat kraft der sie treffenden
unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht ihre in- und
ausländischen Einkünfte nach österreichischem Recht zu ermitteln.
Dies gilt auch für Einkünfte aus Ausschüttungen deutscher
Gesellschaften.
Ist aus einer
Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine
Ausschüttung in Höhe von umgerechnet rund ATS 100.000 aus dem als EK
04 bezeichneten verwendbaren Eigenkapital der deutschen Gesellschaft
getätigt worden ist, dann spricht die Vermutung dafür, dass es sich
hiebei um eine Einlagenrückzahlung handelt; denn gemäß
§ 30
Abs. 2 Nr. 4 des deutschen KStG 1999 handelt es sich bei dem EK 04 um
"Einlagen der Anteilseigner, die das
Eigenkapital in nach dem 31. Dezember 1976 abgelaufenen Wirtschaftsjahren
erhöht haben."
Unter den
gegebenen Umständen erscheint es vertretbar, genaue Überprüfungen
dahingehend zu unterlassen, ob der Ausweis im deutschen EK 04 vollinhaltlich
jenen Regeln entspricht, die in Österreich für die Führung des
Evidenzkontos gelten und es wird der in der Bankabrechnung ausgewiesene Betrag
als Einlagenrückzahlung nach den Regeln des § 4 Abs. 12 EStG. zu
behandeln sein.
06. August
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 4 Abs. 12 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 100/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 1906
- Gültig
- 06.08.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF