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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1037

Stille Rücklagenübertragung bei US-Immobilienvermögen

geltende FassungEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/97vom 24.03.1997

Wortlaut laut Findok

Veräußert eine US-Immobilien-Personengesellschaft, an der eine österreichische Kapitalgesellschaft beteiligt ist, im Jahr 1997 einen Großteil ihres amerikanischen Liegenschaftsbesitzes und kann der hierbei anfallende Veräußerungsgewinn nach US-Steuerrecht (Sec. 1031 Internal Revenue Code betr. "like-kind exchange provision") auf eine Ersatzliegenschaft übertragen werden, sodass die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes in den USA bis zur künftigen Veräußerung der Ersatzliegenschaft hinausgeschoben wird, dann kann hiedurch für die österreichischen Investoren eine "zeitverschobene Doppelbesteuerung" eintreten, wenn es nicht möglich ist, auch in Österreich die Veräußerungsgewinnbesteuerung durch eine Rücklagenübertragung nach Maßgabe des § 12 EStG zu vermeiden; hierbei müsste die Übertragung aber auf körperliche Wirtschaftsgüter erfolgen, die in inländischen Betriebstätten der österreichischen Kapitalgesellschaft verwendet werden. Zur "zeitverschobenen Doppelbesteuerung" würde es kommen, wenn die im Jahr 1997 in Österreich steuerlich erfassten und in den USA auf die Ersatzliegenschaft übertragenen stillen Reserven in einem Folgejahr in den USA anlässlich der Veräußerung dieser Ersatzliegenschaft ein zweites mal besteuert werden. Es ist zwar richtig, dass § 48 BAO es nicht ausschließt, auch für derartige Fälle einen "Ausgleich zwischen der in- und ausländischen Besteuerung" durch Steuerverzichte auf österreichischer Seite herbeizuführen; allerdings kann eine derartige Maßnahme nicht verallgemeinernd in Aussicht gestellt werden. Es wird hierbei zu beurteilen sein, ob die US-Investitionen in erster Linie aus kaufmännischen Erwägungen getätigt worden sind und zu einer wirtschaftskraftfördernden und damit auch arbeitsplatzsichernden Unternehmensstrategie gehören, oder ob sie - z.B. zwecks Lukrierung von Verlusten in der Vergangenheit - lediglich zur Erlangung steuermindernder Effekte angestrebt worden sind. 24. März 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

stille ReservenLiegenschaftsvermögen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4982/7-IV/4/97
Stammnummer
14706
Gültig
24.03.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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