Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1037
Stille Rücklagenübertragung bei US-Immobilienvermögen
geltende FassungEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/97vom 24.03.1997
Wortlaut laut Findok
Veräußert eine
US-Immobilien-Personengesellschaft, an der eine österreichische
Kapitalgesellschaft beteiligt ist, im Jahr 1997 einen Großteil ihres
amerikanischen Liegenschaftsbesitzes und kann der hierbei anfallende
Veräußerungsgewinn nach US-Steuerrecht (Sec. 1031 Internal Revenue
Code betr. "like-kind exchange provision") auf eine Ersatzliegenschaft
übertragen werden, sodass die Besteuerung des
Veräußerungsgewinnes in den USA bis zur künftigen
Veräußerung der Ersatzliegenschaft hinausgeschoben wird, dann kann
hiedurch für die österreichischen Investoren eine "zeitverschobene
Doppelbesteuerung" eintreten, wenn es nicht möglich ist, auch in
Österreich die Veräußerungsgewinnbesteuerung durch eine
Rücklagenübertragung nach Maßgabe des § 12 EStG zu
vermeiden; hierbei müsste die Übertragung aber auf körperliche
Wirtschaftsgüter erfolgen, die in inländischen Betriebstätten der
österreichischen Kapitalgesellschaft verwendet werden.
Zur "zeitverschobenen Doppelbesteuerung" würde es
kommen, wenn die im Jahr 1997 in Österreich steuerlich erfassten und in den
USA auf die Ersatzliegenschaft übertragenen stillen Reserven in einem
Folgejahr in den USA anlässlich der Veräußerung dieser
Ersatzliegenschaft ein zweites mal besteuert werden. Es ist zwar richtig, dass
§ 48 BAO es nicht ausschließt, auch für derartige Fälle
einen "Ausgleich zwischen der in- und ausländischen Besteuerung" durch
Steuerverzichte auf österreichischer Seite herbeizuführen; allerdings
kann eine derartige Maßnahme nicht verallgemeinernd in Aussicht gestellt
werden. Es wird hierbei zu beurteilen sein, ob die US-Investitionen in erster
Linie aus kaufmännischen Erwägungen getätigt worden sind und zu
einer wirtschaftskraftfördernden und damit auch arbeitsplatzsichernden
Unternehmensstrategie gehören, oder ob sie - z.B. zwecks Lukrierung von
Verlusten in der Vergangenheit - lediglich zur Erlangung steuermindernder
Effekte angestrebt worden sind.
24.
März 1997 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4982/7-IV/4/97
- Stammnummer
- 14706
- Gültig
- 24.03.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF