…entsprechend ausgefüllten Vordrucken ZS-QU1 durch die betroffenen Arbeitskräfte hingewiesen, die eine grenzüberschreitend koordinierte steuerliche Erfassung in Österreich und in Deutschland sicherstellen sollen. Die Frage, nach welcher Berechnungsmethodik die Besteuerung der auf die Österreich-Tätigkeit entfallenden Bezugsteile vorzunehmen ist, wird durch das DBA nicht geregelt…
…eine 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft nur treuhändig für die US-Gesellschaft hält, dann ist die Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft steuerlich nicht dem niederländischen Treuhänder, sondern dem amerikanischen Treugeber (der US-Gesellschaft) zuzurechnen. Nach inländischem Recht wird im Fall der offengelegten Treuhandschaft…
… 2 bis 4 dieser Verordnung nicht ausreichend entsprochen wird. Abs. 18 des Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006, erläutert, dass eine "ausreichende Dokumentation" nur vorliegt, wenn dem Vergütungsschuldner in den angeführten Fällen "die ordnungsgemäß ausgefüllten und von der ausländischen Steuerverwaltung in Abschnitt IV bestätigten Formulare" vorliegen…
…Veranstalter nunmehr außerdem der ausgefüllte Vordruck ZS-QU2 vorliegen (der bei Übersteigen der Entgeltgrenze von 10.000 Euro ebenfalls von der deutschen Steuerverwaltung zu bestätigen wäre). § 5 Abs. 2 der DBA-EVO steht in solchen Fällen der unmittelbaren DBA-Entlastung an der Quelle nicht entgegen…
…Autoren ausgefüllte Formulare ZS-QU1 vorgelegt werden. Eine amtliche Bestätigung dieser Formulare ist nur bei Überschreiten der 10.000 Euro-Grenze des § 2 DBA-EVO, BGBl. III, Nr. 92/2005, erforderlich. Sollte ein zur inländischen unbeschränkten Steuerpflicht führender österreichischer Zweitwohnsitz bestehen, löst dieser nicht die…
…Recht nicht besteuert; denn das DBA enthält diesbezüglich keine "subject-to-tax-Klausel", die die Steuerfreistellung in Österreich von der Steuerzahlung im DBA-Partnerstaat abhängig macht. Dennoch kann der Lohnsteuerabzug in Österreich nur unterbleiben, wenn dem britischen Arbeitgeber in seiner österreichischen Betriebstätte ein ordnungsgemäß ausgefülltes…
…EStG freigestellt werden, wenn eine ordnungsgemäß ausgefüllte deutsche Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Agentur vorliegt. Die von der deutschen Agentur unter Vertrag genommenen deutschen Darsteller unterliegen - wenn sie in Deutschland ansässig sind - mit ihren von der deutschen Agentur bezogenen Vergütungen ebenfalls nicht der inländischen Besteuerung, wenn sie…
…zu machen, dass der "ANTRAG AUF RÜCKZAHLUNG DER ÖSTERREICHISCHEN ABZUGSSTEUER" "IM WEGE DES IN BEIBLATT C GENANNTEN ARBEITGEBERS" (Schuldners der Einkünfte) gestellt wird. Weiters wird es ausreichen, wenn die Vordrucke nur in jenen Belangen ausgefüllt werden, die für Zwecke des Sammelrückerstattungsantrages von Relevanz sind. Das…
…ordnungsgemäß ausgefüllte und von der tschechischen Abgabenbehörde bestätigte Vordrucke ZS-QU1 vorliegen. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, muss auf österreichischer Seite eine abkommensgemäße Steuerentlastung auch dann stattfinden, wenn die - durch den Vordruck der tschechischen Finanzverwaltung offengelegten - Zuwendungen in Tschechien nach dem innerstaatlichen Recht Tschechiens nicht…
…einem deutschen Architektenbüro, das nicht an der Bauausführung betriebstättenbegründend mitwirkt, ein Vertrag abgeschlossen, der zu einem Großteil von Subauftragnehmern des deutschen Architektenbüros ausgeführt wird, dann trifft den österreichischen Bauherren bei Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Generalunternehmers keine Steuerabzugsverpflichtung; auch nicht für jene Bezugsteile, die das…
…inländischem Recht abzugspflichtigen Einkünfte. Diese Frage dient in erster Linie Kontrollzwecken. Denn es soll aus dem ausgefüllten Vordruck erkennbar sein, dass er genau in Bezug auf jene Zahlung abgegeben worden ist, hinsichtlich der der Vergütungsschuldner den Steuerabzug unterlassen oder eingeschränkt hat. Besteht mit dem ausländischen…
…dem inländischen Veranstalter eine dementsprechende listenmäßige Aufstellung übermittelt und werden alle Orchesterkünstler als Dienstnehmer (und nicht als selbständig Tätige) von dem Orchester beschäftigt, kann auf der Grundlage des ordnungsgemäß ausgefüllten und mit einer Ansässigkeitsbescheinigung versehenen Vordruckes ZS-QU2 die DBA-Steuerentlastung an der Quelle vorgenommen…
…an den Einkünften der Künstler erlangt, wenn die Künstler ihre Tätigkeit persönlich in Österreich ausüben; eine Steuerpflicht kraft "Verwertungstatbestandes" wird durch diese DBA nicht zugelassen. Werden daher in DBA-Anwendungsfällen ordnungsgemäß ausgefüllte Vordrucke ZS-QU1 beigebracht, kann nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr…
…1 ImmoInvFG zum Zuge kommt. Allerdings kann auf die Erfassung der Wertpapier- und Liquiditätsgewinne nicht verzichtet werden, weil dies nur zulässig wäre, wenn Artikel 6 des DBA zur Anwendung kommt, was aber - wie ausgeführt - nicht der Fall ist. Denn nur dann wäre Kapitalertrag, der in…
…gelben Legitimationskarten ausgestattet, die vom BM für Auswärtige Angelegenheiten ausgestellt werden (die gelben Legitimationskarten werden allerdings nicht nur den begünstigten Berufskonsuln sondern auch den nicht begünstigten Honorarkonsuln ausgefolgt). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen entfällt bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH…
…7 DBA Deutschland nicht beizumessen (zur mangelnden Attraktivkraft einer Betriebsstätte vgl. Rz 10 des OECD-MK zu Art. 7 OECD-MA idF vor 22.7.2010). Solange es sich daher in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bei der durch die T-GmbH ausgeführten Filmproduktion nicht um eine Tätigkeit…
…Denn eine bestehende internationale Amtshilfemöglichkeit entbindet den Steuerpflichtigen nicht von der Erfüllung der ihn treffenden Offenlegungspflicht. Wie bereits in EAS 909 ausgeführt wurde, vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des…
Bereits unter EAS 98 wurde ausgeführt, dass im Bereich der Erbschaftsbesteuerung die im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Grundsätze der Bilanzbündeltheorie nicht angewendet werden, sodass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter erfolgt. In diesem Fall ging es um eine deutsche KG…
In EAS 969 wurde ausgeführt, dass es im Rahmen der Gestaltungsfreiheit liegt, darüber zu entscheiden, mit wem jemand einen Dienstvertrag abschließen möchte. Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch…
Unter EAS 869 wurde bereits ausgeführt, dass nach österreichischem innerstaatlichen Recht eine Zusammenfassung von Einkommen verschiedener Rechtspersonen grundsätzlich nur im Rahmen des § 9 KStG 1988 (Organschaft) möglich ist. § 9 KStG 1988 wurde in diesem Zusammenhang als körperschaftsteuerliches Sonderrecht gesehen, das nur auf inländische Organschaften abstellt…