Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1393
Erbschaftsteuerpflicht von beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaftern deutscher Personengesellschaften mit Inlandsbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/39-IV/4/98vom 04.01.1999
Wortlaut laut Findok
Bereits unter EAS 98 wurde
ausgeführt, dass im Bereich der Erbschaftsbesteuerung die im Bereich der
Einkommensbesteuerung entwickelten Grundsätze der Bilanzbündeltheorie
nicht angewendet werden, sodass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter
der deutschen KG stehenden Gesellschafter erfolgt. In diesem Fall ging es um
eine deutsche KG, die an einer österreichischen KG beteiligt war; eine
inländische Erbschaftsteuerpflicht im Fall des Erbüberganges der
Beteiligung an der deutschen Muttergesellschaft hätte daher in diesem Fall
nur bei einem "Doppeldurchgriff" (Zurechnung der inländischen
Betriebstätten im Wege der inländischen KG und in weiterer Folge im
Wege der deutschen Mutter-KG an die Gesellschafter der deutschen Mutter-KG) auf
§ 6 Abs. 3 ErbStG 1955 gestützt werden können. Auch die in
gleicher Richtung beurteilten Schenkungssteuerfälle der EAS 519 und EAS
1344 betrafen Gestaltungen einer doppelstöckigen Gesellschaftskonstruktion.
Solange die Konzeption einer Durchgriffsbesteuerung im
Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in der derzeitigen
Verwaltungspraxis abgelehnt wird, ist es folgerichtig, dass dies nicht nur in
Fällen eines "Doppeldurchgriffes", sondern auch in Fällen eines
einfachen Durchgriffes so zu handhaben ist. Geht daher die Beteiligung eines
beschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters einer deutschen
Personengesellschaft mit Inlandsbetriebstätten auf einen anderen
beschränkt Steuerpflichtigen im Erb- oder Schenkungsweg über, dann
wird darin auf österreichischer Seite kein Vermögensübergang des
inländischen Betriebstättenvermögens der deutschen
Personengesellschaft zu sehen sein; denn dieses verbleibt auch nach dem
deutschen Gesellschafterwechsel in den Händen derselben deutschen
Personengesellschaft.
Hinsichtlich der Frage, welches Vermögen der
inländischen Betriebstätte steuerlich zuzurechnen ist, wird - anders
als in Bezug auf die Bilanzbündeltheorie - erbschafts- und
schenkungssteuerlich schon auf die einkommensteuerlichen
Zurechnungsgrundsätze zurückgegriffen. Eine Beteiligung an einer
österreichischen Kapitalgesellschaft zählt daher erbschafts- und
schenkungssteuerlich stets dann zum Betriebsvermögen dieser
inländischen Betriebstätte, wenn es auch aus einkommensteuerlicher
Sicht als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen dieser
Betriebstätte zu behandeln ist.
4.
Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 6 Abs. 3 ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955
BilanzbündeltheorieDurchgriffsbesteuerungdoppelstöckige Gesellschaftskonstruktioneneinkommensteuerliche ZurechnungsgrundsätzeBeteiligungennotwendiges Betriebsvermögengewillkürtes Betriebsvermögen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/39-IV/4/98
- Stammnummer
- 30106
- Gültig
- 04.01.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF