Haben deutsche Betriebstättenverluste für einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen in den Jahren 1998 und 1999 durch Berücksichtigung für Belange des negativen Progressionsvorbehaltes zu einem Steuersatz von 0% und damit zur Steuerfreistellung der in Österreich sonst steuerpflichtigen Einkünfte geführt, dann ist damit den deutschen Verlusten die…
…die Besteuerung anzuwendende Progressionssatz jener Steuerbelastungsprozentsatz ist, der sich bei Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens ergäbe; dies ist bei einem negativen Einkommen oder bei einem Einkommen unterhalb der Besteuerungsschwelle der Satz von 0% (EAS 872). Der Umstand, daß jener Deutschland-Verlust, der in Österreich eine Steuerfreistellung der…
…Abkommen die Besteuerungsrechte an dem Veräußerungsvorgang entzogen werden. Der durch die Unterschiedlichkeit der nationalen Rechte (Transparenz der Personengesellschaften nach österreichischem Recht, Intransparenz nach ungarischem Recht) ausgelöste "negative Qualifikationskonflikt" wird sonach durch den Methodenartikel des Abkommens (Art. 22) beseitigt. Diese Rechtsbeurteilung deckt sich mit der im…
…die sich daraus ergeben, dass durch ein nach dem Befreiungssystem arbeitendes DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben, könnten daher durch Ansatz solcher Auslandsverluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes beseitigt bzw. gemildert werden. Voraussetzung ist aber nicht nur, dass die Verluste im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen sind…
…ein zu veranlagendes negatives Welteinkommen, dann ist die darauf im Veranlagungsweg entfallende Steuer mit S 0,00 anzusetzen; nach der geltenden Verwaltungspraxis wird dies so gesehen, dass die Steuerbelastung damit in diesem Jahr 0% beträgt. Der DBA-Progressionssatz beträgt daher bei einem negativen Einkommen oder…
…rechnen, denen nach österreichischem Recht die Ausgleichs- und Vortragsfähigkeit zukommt, dann wirken sich solche Verluste nach der geltenden Rechtslage im Wege des "negativen Progressionsvorbehaltes" steuersatzmindernd in Österreich aus. Durch das vor der Unterzeichnung stehende neue österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen wird an diesen Gegebenheiten nichts geändert. 31…
Ausländische Betriebsverluste, die bei einem beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerausländer) anfallen, werden durch einen Zuzug nach Österreich in Zeiträumen der dadurch eintretenden unbeschränkten Steuerpflicht (Steuerinländereigenschaft) steuerlich weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig (Abschn. 5 Abs. 2 ESt-RL 1984, AÖF Nr. 193/1985). Daran vermag auch die durch…
…übersteigen, ist das Gesamteinkommen der Kapitalgesellschaft sonach negativ, dann kommt es gemäß § 24 Abs. 4 KStG zum Anfall der mit VZ-Wirkung ausgestatteten Mindestkörperschaftsteuer. Dieser Effekt tritt auch dann ein, wenn die Nullbesteuerung in Österreich auf einen nach DBAs vorzunehmenden negativen Progressionsvorbehalt zurückzuführen ist. Der…
…Wert unter den Anschaffungskosten, ergeben sich daher im Wegzugszeitpunkt keine steuerlich erfassbaren positiven Einkünfte, wohl aber liegen steuerlich relevante negative Einkünfte vor. Der Tatbestand der "Wegzugsbesteuerung" erfordert den Eintritt von Umständen, die zu einem Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führen. Diese Voraussetzung liegt aber…
…an einer deutschen Personengesellschaft einen Veräußerungsgewinn von rd. S 15,000.000 erzielt, so ist zunächst für Belange der Berechnung des (negativen) Progressionsvorbehaltes in Österreich der horizontale Verlustausgleich vorzunehmen, so dass sich der deutsche Betriebstättenverlust nur mit rd. S 5,000.000 steuersatzmindernd in Österreich…
…die sich daraus ergeben, dass durch ein nach dem Befreiungssystem arbeitendes DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben, können daher durch Ansatz solcher Auslandsverluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes beseitigt bzw. gemildert werden. Voraussetzung für einen Verlustvortrag für Progressionszwecke ist aber nicht nur, dass die Verluste im Ausland…
…des negativen Progressionsvorbehaltes. Im Fall von Beteiligungsmodellen, in denen österreichische Anleger dafür gewonnen werden sollen, als atypische stille Gesellschafter einer deutschen Filmverwertungsgesellschaft beizutreten, können daher nicht mit dem Argument beworben werden, die ausländische Verlustzuweisung sei ungeachtet des § 2 Abs. 2 EStG im Wege des negativen…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger ein Jahreseinkommen von rund 2 Mio S, bei dessen Ermittlung neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und einem Gewinn eines Einzelunternehmens ein Verlust aus einer 50%igen inländischen Kommanditbeteiligung von rund 0,01 Mio S berücksichtigt wurde, dann kann begrifflich…
…ist, sondern sich im Rahmen des Zumutbaren halten muss. Werden nach Ergehen des VwGH-Erkenntnisses zu den DBA-Auslandsverlusten (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217) ausländische Verluste aus Immobilienvermietung in einer Steuererklärung für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes geltend gemacht, dann erscheint es nicht sachgerecht…
…Anlass gebende Verlust des Besteuerungsrechtes bezieht sich, wenn der Steuerpflichtige auch die GmbH-Anteile besitzt, sowohl auf diese als auch auf die mit negativen Anschaffungskosten behafteten Substanzgenussrechte. Erfolgt der Wegzug allerdings in die Schweiz, liegt kein besteuerungsfähiger Wegzugstatbestand vor, weil infolge der Wegzugsklausel des Art…
…Österreich "auf Grund des Abkommens" an einer Besteuerung gehindert ist, verpflichtet Artikel 23 DBA-Deutschland nicht mehr zur Steuerfreistellung in Deutschland. Es kann sonach kein "negativer Qualifikationskonflikt" entstehen (zur näheren Begründung siehe zB EAS 2611 betr. negativen Qualifikationskonflikt mit Ungarn). Bundesministerium für Finanzen, 24…
…darf daher nach österreichischem inländischem Recht die österreichische Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Da sich aber auch aus dem DBA-Deutschland keine Verpflichtung ergibt, den im Veräußerungsjahr in Deutschland angefallenen Verlust für einen "negativen Progressionsvorbehalt" heranzuziehen, fehlt es hierfür an einer gesetzlichen Rechtsgrundlage. Es ist allerdings einzuräumen…
…die sich daraus ergeben, dass durch ein nach dem Befreiungssystem arbeitendes DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben, können daher durch Ansatz solcher Auslandsverluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes beseitigt bzw. gemildert werden. Voraussetzung für einen Verlustvortrag für Progressionszwecke ist aber nicht nur, dass die Verluste im Ausland…
…jedoch eine Veranlagung statt, und kann die schweizerische Steuer deshalb nicht zur Anrechnung gebracht werden, weil wegen negativer Progressionseinkünfte keine ausreichende österreichische Einkommensteuer anfällt (fehlende Deckung der ausländischen Steuer im "Anrechnungshöchstbetrag"), dann kann eine solche Auswirkung des Anrechnungshöchstbetrages nicht durch eine Steuerrückerstattung nach § 240 BAO…
…nicht doppelt verwertet werden. Es liegt keine Doppelverwertung vor, wenn die Österreich-Verluste im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland berücksichtigt worden sind, dies aber zu keiner wesentlichen Verminderung der Steuerbelastung der übrigen Einkünfte in Deutschland geführt hat (EAS 2034). 5. Jänner 2005 Für den…