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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 616

Mindest-KÖSt und negativer Progressionsvorbehalt

geltende FassungEAS-AuskunftB 3122/6/1-IV/4/95vom 12.04.1995

Wortlaut laut Findok

Erleidet eine österreichische Kapitalgesellschaft in ihren Auslandsniederlassungen so hohe Verluste, dass diese die in den Inlandsbetriebstätten der Kapitalgesellschaft erzielten Gewinne übersteigen, ist das Gesamteinkommen der Kapitalgesellschaft sonach negativ, dann kommt es gemäß § 24 Abs. 4 KStG zum Anfall der mit VZ-Wirkung ausgestatteten Mindestkörperschaftsteuer. Dieser Effekt tritt auch dann ein, wenn die Nullbesteuerung in Österreich auf einen nach DBAs vorzunehmenden negativen Progressionsvorbehalt zurückzuführen ist. Der EU-Beitritt Österreichs hat an dieser Rechtslage nichts geändert. 12. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

InlandsbetriebstätteAuslandsverlusteBefreiungssystemMindest-Köst

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 3122/6/1-IV/4/95
Stammnummer
17206
Gültig
12.04.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF