Findok · EAS-Auskünfte
EAS 616
Mindest-KÖSt und negativer Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskunftB 3122/6/1-IV/4/95vom 12.04.1995
Wortlaut laut Findok
Erleidet eine österreichische
Kapitalgesellschaft in ihren Auslandsniederlassungen so hohe Verluste, dass
diese die in den Inlandsbetriebstätten der Kapitalgesellschaft erzielten
Gewinne übersteigen, ist das Gesamteinkommen der Kapitalgesellschaft sonach
negativ, dann kommt es gemäß
§ 24 Abs. 4 KStG zum Anfall der mit
VZ-Wirkung ausgestatteten Mindestkörperschaftsteuer. Dieser Effekt tritt
auch dann ein, wenn die Nullbesteuerung in Österreich auf einen nach DBAs
vorzunehmenden negativen Progressionsvorbehalt zurückzuführen ist. Der
EU-Beitritt Österreichs hat an dieser Rechtslage nichts
geändert.
12. April
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 3122/6/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17206
- Gültig
- 12.04.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF