Findok · EAS-Auskünfte
EAS 872
Negativer Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/10-IV/4/96vom 30.04.1996
Wortlaut laut Findok
Ergibt sich für einen österreichischen
Steuerpflichtigen (bei ausschließlicher Anwendung des
österreichischen Steuerrechtes) infolge von Auslandsverlusten ein zu
veranlagendes negatives Welteinkommen, dann ist die darauf im Veranlagungsweg
entfallende Steuer mit S 0,00 anzusetzen; nach der geltenden Verwaltungspraxis
wird dies so gesehen, dass die Steuerbelastung damit in diesem Jahr 0%
beträgt. Der DBA-Progressionssatz beträgt daher bei einem negativen
Einkommen oder bei einem solchen von S 0,00 0% und nicht gemäß
§
33 Abs. 1 EStG 10%.
30. April
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 33 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/10-IV/4/96
- Stammnummer
- 15668
- Gültig
- 30.04.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF