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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 872

Negativer Progressionsvorbehalt

geltende FassungEAS-AuskunftK 1/10-IV/4/96vom 30.04.1996

Wortlaut laut Findok

  Ergibt sich für einen österreichischen Steuerpflichtigen (bei ausschließlicher Anwendung des österreichischen Steuerrechtes) infolge von Auslandsverlusten ein zu veranlagendes negatives Welteinkommen, dann ist die darauf im Veranlagungsweg entfallende Steuer mit S 0,00 anzusetzen; nach der geltenden Verwaltungspraxis wird dies so gesehen, dass die Steuerbelastung damit in diesem Jahr 0% beträgt. Der DBA-Progressionssatz beträgt daher bei einem negativen Einkommen oder bei einem solchen von S 0,00 0% und nicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 10%. 30. April 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BefreiungssystemAuslandsverlusteVeranlagung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 1/10-IV/4/96
Stammnummer
15668
Gültig
30.04.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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