Findok · EAS-Auskünfte
EAS 934
Warteverlustbestimmung und negativer Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskunftL 22/5-IV/4/96vom 21.08.1996
Wortlaut laut Findok
Die in § 2 Abs. 2 EStG enthaltene Bestimmung über
den "Wartecharakter" bestimmter für Verlustbeteiligungsmodelle genutzter
Verluste ist nicht inlandsbezogen, sondern gilt im Rahmen der
unbeschränkten Steuerpflicht auch für Auslandsverluste und nimmt damit
den davon erfassten Auslandsverlusten die Möglichkeit einer Verwertung im
Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes. Im Fall von Beteiligungsmodellen,
in denen österreichische Anleger dafür gewonnen werden sollen, als
atypische stille Gesellschafter einer deutschen Filmverwertungsgesellschaft
beizutreten, können daher nicht mit dem Argument beworben werden, die
ausländische Verlustzuweisung sei ungeachtet des § 2 Abs. 2 EStG im
Wege des negativen Progressionsvorbehaltes in Österreich
nutzbar.
Sollten allerdings in Folgejahren
progressionserhöhende deutsche Gewinne anfallen, würde der
Wartecharakter der deutschen Verluste diese zur Gegenverrechnung bei der
Anwendung des (positiven) Progressionsvorbehaltes berechtigen.
21. August
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 22/5-IV/4/96
- Stammnummer
- 15288
- Gültig
- 21.08.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF