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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2611

Negativer Qualifikationskonflikt bei Personengesellschaften mit ungarischen Betriebstätten

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0341-IV/4/2005vom 06.05.2005

Wortlaut laut Findok

Es ist wohl richtig, dass aus der Sicht der österreichischen Rechtsordnung bei einer Veräußerung der Anteile an einer österreichischen GmbH & Co KEG mit ungarischer Betriebstätte jener Teil des Veräußerungsgewinnes, der auf die ungarische Betriebstätte entfällt, nach Artikel 13 Abs. 2 des Abkommens der ungarischen Besteuerung zu überlassen ist. Da allerdings aus der Sicht der ungarischen Steuerrechtsordnung die Veräußerung der Anteile an der österreichischen KEG wie die Veräußerung der Anteile an einer Körperschaft dem Artikel 13 Abs. 3 des Abkommens zugeordnet wird und Ungarn dadurch vom Abkommen an der Besteuerung gehindert wird, tritt für Österreich gemäß Artikel 22 Abs. 1 DBA-Ungarn keine Steuerfreistellungsverpflichtung ein. Denn durch Artikel 22 Abs. 1 wird Österreich nur dann eine Verpflichtung zur Steuerfreistellung auferlegt, wenn die Einkünfte "nach diesem Abkommen im anderen Vertragstaat besteuert werden dürfen. Diese Voraussetzung ist aber im gegenständlichen Fall nicht erfüllt. Denn das über Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens für die Abkommensauslegung maßgebend gewordene ungarische innerstaatliche Recht bewirkt, dass Ungarn durch das Abkommen die Besteuerungsrechte an dem Veräußerungsvorgang entzogen werden. Der durch die Unterschiedlichkeit der nationalen Rechte (Transparenz der Personengesellschaften nach österreichischem Recht, Intransparenz nach ungarischem Recht) ausgelöste "negative Qualifikationskonflikt" wird sonach durch den Methodenartikel des Abkommens (Art. 22) beseitigt. Diese Rechtsbeurteilung deckt sich mit der im OECD-Update 2000 in Z 32.1 ff des OECD-Kommentars zu Art. 23 OECD-MA dargelegten Rechtsmeinung. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

negativer QualifikationskonfliktPersonengesellschaften

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0341-IV/4/2005
Stammnummer
24844
Gültig
06.05.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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